abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 
Hinweis
DATEV wünscht allen
einen guten Rutsch und ein gesundes, erfolgreiches neues Jahr 2026!

Auszubildende im Baulohn

1
letzte Antwort am 07.08.2019 07:07:16 von Wolfgang_Stein
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
falter_julia
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 2
195 Mal angesehen

Guten Morgen Zusammen,

ich habe im Baulohn einen zur Zeit geringfügig Beschäftigten Jugendlichen, der ab 01.08.2019 als Auszubildender übernommen wird.

Sollte ich hier eine neue Personalnummer anlegen, oder den Mitarbeiter "Nur" umschlüsseln, wie auch nach Beendigung der Ausbildung.


Vielleicht hatte ja jemand schon mal besagten Fall.

Vielen Dank vorab.

DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
88 Mal angesehen

Hallo,

der Arbeitnehmer kann unter der gleichen Personalnummer weitergeführt werden. Die Abrechnung unter einer neuen Personalnummer ist nicht zwingend erforderlich.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Stein

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
1
letzte Antwort am 07.08.2019 07:07:16 von Wolfgang_Stein
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage