Guten Morgen Zusammen,
ich habe im Baulohn einen zur Zeit geringfügig Beschäftigten Jugendlichen, der ab 01.08.2019 als Auszubildender übernommen wird.
Sollte ich hier eine neue Personalnummer anlegen, oder den Mitarbeiter "Nur" umschlüsseln, wie auch nach Beendigung der Ausbildung.
Vielleicht hatte ja jemand schon mal besagten Fall.
Vielen Dank vorab.
Hallo,
der Arbeitnehmer kann unter der gleichen Personalnummer weitergeführt werden. Die Abrechnung unter einer neuen Personalnummer ist nicht zwingend erforderlich.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG