Hallo Frau Ludwig, in Lohn und Gehalt sollen Mitarbeiter angelegt werden, welche aus Mazedonien kommen und für drei Monate beschäftigt und Studenten sind. Eine rechtliche Auskunft, wie diese Mitarbeiter korrekterweise in Lohn und Gehalt zu erfassen sind, können wir Ihnen nicht geben. Sie können mit der Krankenkasse Rücksprache halten, wie die sozialversicherungsrechtliche Abrechnung dieser Mitarbeiter erfolgen soll. Sollen diese Mitarbeiter dann als kurzfristig Beschäftigte abgerechnet werden, finden Sie hier eine Anleitung zur Erfassung der Stammdaten. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Liebe Grüße Lara Hien Personalwirtschaft DATEV eG
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