Hallo, auch wenn es grundsätzlich keine Verpflichtung an sich gibt, Arbeitsverträge zu den Lohnunterlagen zu nehmen, so ist dies u. a. in diesen Fällen schon notwendig: 1. Arbeitsverträge für Ges/GF bei einer GmbH (wegen der unterschiedlich möglichen sv-rechtlichen Einordnung) 2. Arbeitsverträge für GFB, weil in diesen meistens eine Arbeitszeitvereinbarung niedergeschrieben ist (Thema ist besonders brisant ab 2019; bitte die entsprechende Literatur dazu beachten) 3. Arbeitsverträge, in denen detailierte Vereinbarungen zu Urlaubsansprüchen, deren Abgeltung, Abfindungen, Sonderzahlungen, Arbeitszeiten etc. festgehalten sind 4. Altverträge, die Regelungen enthalten, welche heute nicht mehr üblich sind (Zuschuss zum Krankengeld in Höhe der Differenz zwischen Nettoentgelt und Netto-Krankengeld) 5. Arbeitsverträge bzw. Zusatzvereinbarungen, welche die Modalitäten einer Kfz-Nutzung enthalten Zumindestens sollte man sich bei umfangreicheren Lohn-Mandaten mal ein oder zwei Arbeitsverträge durchgelesen haben, damit man weiß, wie der jeweilige Arbeitgeber seine Verträge aufsetzt. Denn selbst wenn hier der Bereich Arbeitsrecht sehr stark tangiert wird, sind die Auswirkungen der Vereinbarungen relevant für die Lohnabrechung und stellen bei Nichtüberprüfung ein erhebliches Risiko dar.
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