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Arbeitsverträge von Mandanten

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letzte Antwort am 02.09.2019 09:13:47 von ulli_preuss
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kwolf
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 5
673 Mal angesehen

Hallo zusammen,

ich habe folgende Frage:

müssen dem Steuerberater die Arbeitsverträge vorgelegt werden von den Mandaten

ja oder nein?

Über eine Info wäre ich sehr Dankbar.

Viele Grüße

DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 5
276 Mal angesehen

Hallo,

kann an dieser Stelle ein Community-Mitglied helfen?

Bitte erkundigen Sie sich in dieser Sache bei einem Arbeitsrecht-Spezialisten.

Viele Grüße

Vanessa Mertel

Personalwirtschaft

DATEV eG

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
t_r_
Allwissender
Offline Online
Nachricht 3 von 5
276 Mal angesehen

Hallo,

also bei uns ist das von Mandant zu Mandant unterschiedlich. Mir ist nicht bekannt, dass ich als Steuerberater verpflichtet bin, eine "zweite Personalakte" zu führen. Mit Arbeitsvertrag können Sie dem Mandanten einen umfangreicheren Service bieten, mit dem Risiko auch bestimmte Dinge zu übersehen.

Viele Grüße

T. Reich

bodensee
Experte
Offline Online
Nachricht 4 von 5
276 Mal angesehen

ICh sehe das wie Herr Reich,

Verpflichtung gibt es keine. Es schadet sicherlich auch nicht, zumal ab und an bei SV Prüfungen nach den ARbeitsverträgen gefragt wird. Insofern ist es dann hilfreich wenn diese in der Kanzlei zur Hand sind. Dto. bei Lohnsteuerprüfungen.

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
ulli_preuss
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 5 von 5
276 Mal angesehen

Hallo,

auch wenn es grundsätzlich keine Verpflichtung an sich gibt, Arbeitsverträge zu den Lohnunterlagen zu nehmen, so ist dies u. a. in diesen Fällen schon notwendig:

1. Arbeitsverträge für Ges/GF bei einer GmbH (wegen der unterschiedlich möglichen sv-rechtlichen Einordnung)

2. Arbeitsverträge für GFB, weil in diesen meistens eine Arbeitszeitvereinbarung niedergeschrieben ist (Thema ist besonders brisant ab 2019; bitte die entsprechende Literatur dazu beachten)
3. Arbeitsverträge, in denen detailierte Vereinbarungen zu Urlaubsansprüchen, deren Abgeltung, Abfindungen, Sonderzahlungen, Arbeitszeiten etc. festgehalten sind
4. Altverträge, die Regelungen enthalten, welche heute nicht mehr üblich sind (Zuschuss zum Krankengeld in Höhe der Differenz zwischen Nettoentgelt und Netto-Krankengeld)

5. Arbeitsverträge bzw. Zusatzvereinbarungen, welche die Modalitäten einer Kfz-Nutzung enthalten

Zumindestens sollte man sich bei umfangreicheren Lohn-Mandaten mal ein oder zwei Arbeitsverträge durchgelesen haben, damit man weiß, wie der jeweilige Arbeitgeber seine Verträge aufsetzt.

Denn selbst wenn hier der Bereich Arbeitsrecht sehr stark tangiert wird, sind die Auswirkungen der Vereinbarungen relevant für die Lohnabrechung und stellen bei Nichtüberprüfung ein erhebliches Risiko dar.

· Viele Grüße, U. Preuß ·

* Ich liebe die App Upload mobile. Das kann ich vom Rest des DATEV-Angebotes leider nicht mehr sagen. *
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letzte Antwort am 02.09.2019 09:13:47 von ulli_preuss
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