Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage:
müssen dem Steuerberater die Arbeitsverträge vorgelegt werden von den Mandaten
ja oder nein?
Über eine Info wäre ich sehr Dankbar.
Viele Grüße
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
kann an dieser Stelle ein Community-Mitglied helfen?
Bitte erkundigen Sie sich in dieser Sache bei einem Arbeitsrecht-Spezialisten.
Viele Grüße
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo,
also bei uns ist das von Mandant zu Mandant unterschiedlich. Mir ist nicht bekannt, dass ich als Steuerberater verpflichtet bin, eine "zweite Personalakte" zu führen. Mit Arbeitsvertrag können Sie dem Mandanten einen umfangreicheren Service bieten, mit dem Risiko auch bestimmte Dinge zu übersehen.
Viele Grüße
T. Reich
ICh sehe das wie Herr Reich,
Verpflichtung gibt es keine. Es schadet sicherlich auch nicht, zumal ab und an bei SV Prüfungen nach den ARbeitsverträgen gefragt wird. Insofern ist es dann hilfreich wenn diese in der Kanzlei zur Hand sind. Dto. bei Lohnsteuerprüfungen.
Hallo,
auch wenn es grundsätzlich keine Verpflichtung an sich gibt, Arbeitsverträge zu den Lohnunterlagen zu nehmen, so ist dies u. a. in diesen Fällen schon notwendig:
1. Arbeitsverträge für Ges/GF bei einer GmbH (wegen der unterschiedlich möglichen sv-rechtlichen Einordnung)
2. Arbeitsverträge für GFB, weil in diesen meistens eine Arbeitszeitvereinbarung niedergeschrieben ist (Thema ist besonders brisant ab 2019; bitte die entsprechende Literatur dazu beachten)
3. Arbeitsverträge, in denen detailierte Vereinbarungen zu Urlaubsansprüchen, deren Abgeltung, Abfindungen, Sonderzahlungen, Arbeitszeiten etc. festgehalten sind
4. Altverträge, die Regelungen enthalten, welche heute nicht mehr üblich sind (Zuschuss zum Krankengeld in Höhe der Differenz zwischen Nettoentgelt und Netto-Krankengeld)
5. Arbeitsverträge bzw. Zusatzvereinbarungen, welche die Modalitäten einer Kfz-Nutzung enthalten
Zumindestens sollte man sich bei umfangreicheren Lohn-Mandaten mal ein oder zwei Arbeitsverträge durchgelesen haben, damit man weiß, wie der jeweilige Arbeitgeber seine Verträge aufsetzt.
Denn selbst wenn hier der Bereich Arbeitsrecht sehr stark tangiert wird, sind die Auswirkungen der Vereinbarungen relevant für die Lohnabrechung und stellen bei Nichtüberprüfung ein erhebliches Risiko dar.