Vielen Dank Frau Hien, habe erst gerade die weiterführenden Hinweise und Hintergründe gesehen. Das scheint mir sehr informativ zu sein. Besonders werde ich mich auch um das Thema "Rabattfreibetrag" kümmern, da ich das ja vorliegen habe. Die Erlaubnis des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer (AN), in seiner Gaststätte ohne Entgelt ein Gericht von der Speisekarte zu wählen und essen zu dürfen. Allerdings haben die AN eine 6 Tage-Woche und die Gaststätte hat an 7 Tagen in der Woche geöffnet. Nur am 24.12. und am 31.12. ist geschlossen. Interessant was herauskommt, wenn ich nur die richtige Lohnart zu der Essensgestellung wissen wollte. Friedhelm Schloten
... Mehr anzeigen