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Rückwirkender Austritt, Weiterzahlung Gehalt und Abfindung (jahresübergreifend)

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letzte Antwort am 18.03.2019 08:28:23 von fritzi57
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s_graegel
Beginner
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Nachricht 1 von 4
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Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem.

Eine Mitarbeiterin wurde zum 30.11.2018 gekündigt. Das Arbeitsgericht hat im März 2019 entschieden, dass das Arbeitsverhältnis erst zum 31.01.2019 endet unter Fortzahlung der Bezüge sowie der Anrechnung sämtlicher Urlaubsansprüche. Des Weiteren erhält sie noch eine Abfindung.

Nun meine Frage:

Die Arbeitnehmerin wurde zum 30.11.2018 abgemeldet (LODAS). Kann ich im März 2019 das Austrittsdatum einfach zum 31.01.2019 ändern? Muss eine ELStAM-Meldung durchgeführt werden? Wie erfasse ich die Nachberechnung der Abfindung?

Vielen Dank im Voraus

DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 4
201 Mal angesehen

Hallo,


ich kann Ihre Vermutung bestätigen. Sie können in LODAS unter Personaldaten | Beschäftigung | Zeiträume das Austrittsdatum des Mitarbeiters mit dem 31.01.2019 überschreiben.


Damit werden Ihnen mit der nächsten Monatsabrechnung die DEÜV-Meldungen an die Krankenkasse automatisch korrigiert und übermittelt.

Für den Arbeitnehmer ist eine ELStAM-Meldung durchzuführen, damit die Bezüge korrekt versteuert werden können. In Absprache mit dem Mandanten und dem Mitarbeiter ist zu klären, um welches Beschäftigungsverhältnis (Hauptarbeitgeber oder Nebenarbeitgeber) es sich im in diesem Fall handelt.

Die Abfindung kann im aktuellen Monat über die Bewegungsdaten / Erfassungstabellen im Register "Nachberechnung Standard" für den gewünschten Nachberechnungsmonat hinterlegt werden.

Beste Grüße


Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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fritzi57
Beginner
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Nachricht 3 von 4
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Hallo und einen schönen sonnigen Tag.

Nach meinen Überlegungen müsste es gehen.

Austrittsdatum auf März ändern. Alle Festbezüge ab Februar auf Null setzen.

In den Bewegungsdaten die Abfindung mit Bezugsmonat Januar eingeben. Fertig!

ELStAM läuft automatisch bei der Lohnabrechnung.

Kann ein Tag nicht schöner beginnen?

Vor allem, wenn die Antwort Richtig sein sollte.

Viele Grüße

fritz57

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fritzi57
Beginner
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Nachricht 4 von 4
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Ein Nachtrag noch.

Ich schrieb deshalb, Austrittsdatum auf März ändern, weil ich vermute, dass LODAS eine Fehlermeldung ausspuckt mit dem Hinweis, dass die Arbeitnehmerin bereits ausgeschieden ist.

Wenn nicht, dann ist LODAS anders als Lohn- und Gehalt.

fritzi57

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letzte Antwort am 18.03.2019 08:28:23 von fritzi57
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