Herzlichen Dank a_sperber, An diese Norm hatte ich auch schon gedacht. Leider überschreiten wir auch diesen Wert, bei unseren guten Grundstückspreisen in Zingst an der Ostsee. Aber es gibt im Erbschaftsteuergesetzt eine Norm, die besagt, wenn eine Ferienwohnung kleiner als 22 m² ist, dass diese dann nicht berücksichtigt wird in der Berechnung. Mir war so, als ob es in der Einkommensteuer in den letzten Jahren irgend ein Urteil dazu gab. Aber leider kann ich dieses nirgendwo finden. MfG Corinna Petrus
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