Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe gerade einen Fall auf dem Tisch, wo ich eure Hilfe benötige. Meine Mandantin hat bis Ende 2019 Ihr eigen bewohntes Haus mit Einliegerwohnung (Ferienwohnung) bewohnt. Dieses Haus wurde Ende 2015 fertiggestellt. Ich weiß, dass man auf die selbst genutzten Teile den Verkauf nicht versteuern muss. Aber auf den Teil der Ferienwohnung muss meine Mandantin die Veräußerung versteuern. Irgendwie habe ich im Kopf, dass wenn der Anteil der Ferienwohnung geringer ist, als der eigentliche Teil, dass dann keine Versteuerung statt findet. Sie hatte ein Haus von gesamten 124,83 m². Die Ferienwohnung im Haus betrug 21,82 m². Kann mir einer dazu vielleicht jemand helfen??
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