Wenn der SOKA Dach bekannt ist, dass der Betrieb einen Auszubildenden hat, schickt sie an den Betrieb automatisch ein Erstattungsformular zu (immer zum Ende eines Ausbildungsjahres). Heißt also grundsätzlich, dass Ausbildungsvergütungen erstattet werden, aber es gibt keinen elektronischen Meldeaustausch dazu über DATEV. Mehr dazu unter https://soka-dach.de/leistungen/ausbildungberufsbildung/#:~:text=Die%20Erstattung%20erfolgt%20durch%20%C3%9Cberweisung,65%2C00%20%E2%82%AC%20je%20Ausbildungstagewerk. (Das nur als Hinweis nebenbei. Nicht, dass ein Mitleser denkt, es gäbe grundsätzlich keine Erstattung der Ausbildungsvergütungen.) LG Anne Koch
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