Hallo liebe Datev-Community,
ich habe ein Problem beim anlegen eines neuen Mitarbeiters in Lodas. Der neue Mitarbeiter hat z.Zt. eine 2/3-Stelle sowie einen Minijob. Nun soll ich besagten Mitarbeiter bei meinem Mandanten ebenfals als geringfügig Beschäftigten anmelden. Die 2/3-Stelle sowie die andere Aushilfstätigkeit übt der neue Mitarbeiter noch aus. Bei der ersten geringfügigen Beschäftigung verdient der Mitarbeiter 315,00 €. Bei meinem Mandanten soll er maximal 135,00 € verdienen damit er nicht über die 450,00-Euro-Grenze kommt. Wie muss ich diesen Mitarbeiter nun in Lodas anlegen?
Vielen Dank im Voraus.
Hallo Frau Gallinat,
ich gehe davon aus, dass Sie mit der 2/3-Stelle eine versicherungspflichtige Beschäftigung meinen. Neben einer versicherungspflichtigen Beschäftigung bleibt eine (i. d. R. die erste) geringfügige Beschäftigung anrechnungsfrei.
Weitere Infos finden Sie im Kapitel 12 des folgenden Dokumentes:
Geringfügige Beschäftigung - Lexikon Lohn und Personal
Viele Grüße
Christian Wielgoß
Hallo Frau Gallinat,
da der Mitarbeiter eine SV-pflichtige Beschäftigung und einen Minijob hat müssen Sie den 2. Minijob ebenfalls als SV-pflichtige Beschäftigung anlegen. Man kann bei einer SV-pflichtigen Beschäftigung immer nur einen Minijob ausführen und alle weiteren Beschäftigungen werden mit der Hauptbeschäftigung zusammen addiert. Das gilt auch dann wenn im 1. Minijob die 450,00 € nicht voll in Anspruch genommen werden.
Für den 2. Minijob müssen dann bloß keine AV-Beiträge abgeführt werden. Außerdem müssen Sie den Mitarbeiter mit Lohnsteuerklasse 6 und Nebenarbeitgeber anlegen.
Ergänzend möchte ich noch darauf hinweisen, dass bei dem 2. Minijob statt der individuellen Besteuerung nach Steuerklasse 6 auch eine Pauschalversteuerung mit 20 % möglich wäre.