Hallo, die Belegarchivierung ist grundsätzlich unabhängig vom UO-Vertrag, wird ja auch einzeln in Rechnung gestellt. Wenn der UO-Vertrag für ein Unternehmen gekündigt wird, hat dieses keinen Zugriff mehr auf die Daten in UO, die Kanzlei aber sehr wohl noch. Erst wenn man in Belege online die Belege und Ordner löscht bzw. löschen lässt (natürlich nachdem man Sie heruntergeladen und woanders gesichert hat oder eine Archiv-DVD bestellt hat) wird auch der Webspace nicht mehr berechnet. Viele Grüße
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