Kann ich bei der Neuanlage des neuen Wirtschaftsjahres den Sachkontenrahmen von 5stellig auf 4stellig ändern?
Nein. Den SKR kann man nur erweitern aber nicht wieder verkleinern.
Nach der Erhöhung der Länge der Sachkontennummer ist es nicht mehr möglich, diese wieder zu verkleinern. Sie erhalten deshalb die Hinweismeldung #REW01018.