Hallo allerseits, ich hätte eine Frage zu einer Einheits GmbH & Co. KG. Irgendwie stehe ich auf dem Schlauch: Die Kommanditisten haben die Anteile an der Komplementär-GmbH direkt bei Gründung in die KG eingebracht. Nun ist gem. § 264c Abs. 4 HGB ein Sonderposten zu buchen. Das Konto dafür ist 9880 (SKR04). Mein erster Gedanke war, die Betiligung an der GmbH (829) als Einlage (2580, ggf. direkt in die gesamthänderische Rücklage, 2959) zu verbuchen und in einem zweiten Schritt den Sonderposten zu buchen (7770 an 9880, so steht es in der Anleitung). Dabei habe ich das Problem, dass mir ein Bilanzverlust i.H.d. Stammkapitals übrig bleibt, den ich auf die Kapitalkonten verbuchen müsste. Zweiter Versuch war, die Beteiligung direkt auf den Sonderposten zu buchen. Bei beiden Ansätzen habe ich das Problem, dass mir die KKE die in die KG eingebrachte Stammeinlage der Komplementär-GmbH nicht mehr als Eigenkapital der Kommanditisten ausweist. Klar, das ist logisch, weil das in der Bilanz auch nicht als Eigenkapital ausgewiesen ist, aber dennoch handelt es sich doch dabei um eine Einlage der Kommanditisten, die z.B. bei einem Wechsel zu berücksichtigen ist. Gibt es irgendeine Möglichkeit, das in DATEV mitzuführen oder geht es schlichtweg nicht? Hat jemand Erfahrungen oder dasselbe Problem auch schonmal gehabt? Das wäre mein Haupt-Anliegen. Zudem verstehe ich noch nicht (unabhängig vom eigentlichen Problem), was an meinem ersten Versuch falsch war: Die Stammeinlage er GmbH wird inn die KG eingebracht (=Einlage), dann wird umgebucht auf den Sonderposten, d.h. die Einlage ist wieder weg (vgl. Problem oben), auf dem Kapitalkonto bleiben die davon unabhängig geleisteten Kommanditeinlagen und die davon unabhängige Verteilung des Jahresüberschusses. Wenn ich aber nun den verbleibenden Bilanzverlust (=Stammeinlage) auch noch auf die Kapitalkonten verteile, habe ich den doppelten Betrag vom Kapitalkonto weg. Das wäre doch dann das komplett falsche Ergebnis. Oder habe ich irgendwo einen Denkfehler? Meine Vermutung wäre, dass das Konto 7770 für die Einstellung des Jahresergebnisses in Rücklagen gedacht ist und nicht für die Verwendung von Einlagen für Rücklagen. Abhilfe schafft hier neben der direkten Buchung der Beteiligung auf den Sonderposten (vgl. oben) auch die Umbuchung vom Konto 2580 bzw. 2959 auf das Konto 9880. Zur Verdeutlichung hier eine Übersicht der Buchungen (SKR04) und die Auswirkungen auf die KKE beim Kommanditisten und die Auswirkung auf die Ergebnisverwendung "EV" (GuV: JÜ-->Bilanzgewinn): zu Variante 1: EK 1.1.: 0 JÜ: -500 10.000 € 1800/2050 (Bank/Kommanditkapital) --> KKE: +10.000 --> EV: keine Auswirkung 25.000 € 829/2580 (Bet. Kompl.GmbH/Einlage) --> KKE: +25.000 --> EV: keine Auswirkung 25.000 € 7770/9880 (Einst. Sonderposten) --> KKE: -25.000 --> EV: -25.000 (Einst. Rücklage) 500 € 6824/1800 (=Jahresfehlbetrag) --> KKE: keine Ausw. --> EV: keine Auswirkung 500 € 9560/9790 (Restanteil) --> KKE: -500 --> EV: +500 Nun bleibt ein Bilanzverlust von 25.000 € stehen, der das EK bei der KKE nochmal reduzieren würde, wenn man ihn verteilt. zu Variante 2: 10.000 € 1800/2050 (Bank/Kommanditkapital) --> KKE: +10.000 --> EV: keine Auswirkung 25.000 € 829/9880 (Bet. Kompl.GmbH/Einlage) --> KKE: keine Ausw. --> EV: keine Auswirkung 500 € 6824/1800 (=Jahresfehlbetrag) --> KKE: keine Ausw. --> EV: keine Auswirkung 500 € 9560/9790 (Restanteil) --> KKE: -500 --> EV: +500 Nun bleibt ein Bilanzverlust von 0 € stehen, bei der KKE habe ich 9.500 € als Kapitalanteil der Kommanditisten. Tatsächlich wurden aber 25.000 € zusätzlich eingelegt, die ich scheinbar nicht darstellen kann. Ich hoffe, ich habe alles verständlich dargestellt. Vielen Dank vorab und viele Grüße Michael Wolf
... Mehr anzeigen