Hallo zusammen, wenn Arbeitnehmer steuerfreie Zuschläge erhalten, die fester Lohnbestandteil sind, sind diese im Krankheits-/Urlaubs- und Feiertagsfall ja fortzuzahlen (natürlich steuer- und sozialversicherungspflichtig). In unserem Fall wird der Nachtzuschlag fix berechnet und als Betrag monatlich abgerechnet. (25% steuer- und sozialversicherungsfrei, Stammlohnart 110). Kann ich nun die Lohnart für die Entgeltfortzahlung einfach kopieren, umbenennen und auf steuer- und sozialversicherungspflichtig setzen oder wäre dies nicht korrekt? Der Betrag wird ebenfalls fix berechnet durch mein Zeitprogramm. Besten Dank für Ihre Hilfe.
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