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Ausfallschlüssel bei Quarantäne/Gehaltskürzung beim Mitarbeiter

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letzte Antwort am 27.06.2022 14:37:05 von ko_wei
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sternenreiterin
Aufsteiger
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Hallo Zusammen,

 

ich bin etwas ratlos: ein Mitarbeiter muss auf Anordnung in Quarantäne. Wenn ich den Ausfallschlüssel QA nehme, der ja laut Beschreibung richtig wäre: "Ein Mitarbeiter hatte Kontakt zu einem positiv getesteten Corona-Patienten und wird z. B. vom Gesundheitsamt in Quarantäne geschickt. Der Arbeitgeber leistet die Entschädigungszahlung nach IfSG. Diese Leistung bekommt der Arbeitgeber auf Antrag von der Behörde erstattet." wird aber eine Unterbrechungsmeldung erzeugt und der Mitarbeiter bekommt das Gehalt gekürzt. In der Schlüsselbeschreibung steht aber ja, dass der Arbeitgeber die Zahlung leistet und dann auf Antrag erstattet bekommt. Aber wie leistet denn der AG die Zahlung, wenn sie dem Mitarbeiter abgezogen wird? Ich bin davon ausgegangen, dass der Mitarbeiter ganz normal sein Gehalt weiter bekommt. 

Vielen Dank schon mal im Voraus für die Hilfe. LG

sternenreiterin
Aufsteiger
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Nachricht 2 von 18
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Kann mir hier niemand weiterhelfen? 😪

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MissMoneypenny
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Nachricht 3 von 18
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Hallo sternenreiterin,

 

im Dok.-Nr.: 1008868 können Sie nachlesen, wie Sie die Schritte alle einzeln durchgehen können. Zuerst geben Sie die QA im Kalender ein, das ist richtig. Dann können Sie im Vergleich mit einer Probeabrechnung ohne Unterbrechung den Brutto- und Nettoverdienstausfall sehen. In der LVO Tabelle (auch diese ist in diesem Dok. zu finden) müssen Sie dann in der Spalte Bemessungsentgelt das fiktive Netto beider Beträge gemäß Steuerklasse ablesen. 

 

Die Differenz dieser Werte buchen Sie dann mit den folgenden Lohnarten ein:

 

Um die Entschädigungszahlung für den Verdienstausfall bei Quarantäne in Lohn und Gehalt abzurechnen, benötigen Sie die Lohnarten:

  • 3600 Bez. n. Infektionsschutzgesetz und

  • 5600 Fiktivlohn lfSG, lfd SV nur AG.

Wenn Ihnen die Lohnarten im Mandanten noch nicht zur Verfügung stehen, können Sie die Lohnarten in den Mandanten einfügen unter Mandantendaten | Anpassung Lohnarten | Assistent Lohnarten. Eine detaillierte Anleitung finden Sie im Dokument Lohnarten für die Lohnabrechnung mit Lohn und Gehalt anlegen (Dok.-Nr. 1071690).

Kontieren Sie die Lohnarten unter Mandantendaten | Finanzbuchführung | Kontierung Lohnarten.

 

 

Durch die Bebuchung dieser Lohnarten erstellt Datev nach der Abrechnung eine Berechnungstabelle (zu finden in den Mitarbeiterauswertungen) worüber Sie dann bei der Behörde diese gezahlten Beträge zur Erstattung anfordern können.

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sternenreiterin
Aufsteiger
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Oh super, danke sehr! Ganz schön umständlich das Ganze 😅

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MissMoneypenny
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ja, beim ersten Mal tatsächlich. Aber nach ein paar Mal macht mans dann im Schlaf 😉

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mautz
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Nachricht 6 von 18
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Hallo, 

 

ist es richtig, dass die Lohnarten bei einer Nachberechnung von Lodas gleich selbst berechnet werden, also wenn ich jetzt für den März nachträglich einen Quarantänezeitraum berechne?

 

Lodas berechnet die Lohnarten "Fiktivl. IFSG, SV nur AG" und "Verdienstausfall n. IFSG" automatisch. Nun habe ich geringe Differenzen, bzw. gar Überzahlungen? Muss man diese korrigieren oder kann man sie ignorieren. 

Vielen Dank für eine Rückmeldung. 

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DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 7 von 18
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Hallo,


ja das ist richtig. Wenn Sie die Fehlzeit Entschädigungszahlung wegen Quarantäne oder Entschädigungszahlung nach IfSG wegen Beaufsichtigung Kind erfassen, ermittelt LODAS automatisch den Brutto-Ausfall und die Netto-Entschädigungszahlung.


Wenn Sie abweichend zur Automatik andere Werte für die Abrechnung der Entschädigungszahlungen verwenden müssen, finden Sie Hilfe im Dokument 1008768 - Entschädigungszahlung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) – Gültig ab 31.03.2021 im Abschnitt 5.3 Automatisch ermittelte Beträge korrigieren.

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
Karin1
Einsteiger
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Nachricht 8 von 18
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Guten Morgen,

ich habe ein anderes Problem, bei dem ich mich direkt an einen Datev-Mitarbeiter wenden wollte.

Ich bin an den Abrechnungen Lohn u. Gehalt. Jetzt hat mir das Programm beim Durchlauf der Probeabrechnungen

eine Meldung bei einem gering.Besch. gemacht, dass der Haken bei "Anmeldung stornieren" gesetzt ist.

 

Was bedeutet dies? Für den Monat April werden keine Stunden für den AN abgerechnet.

 

DANKE

 

Gruß

 

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TN
Fachmann
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Nachricht 9 von 18
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Das bedeutet, dass hier ein Häkchen gesetzt wurde:

TN_0-1652087201850.png

 

Vielleicht hat der AN ja noch gar nicht gearbeitet?

 

Wie lauten denn die Kalendereinträge? Wenn nicht gearbeitet wurde, müsste im Kalendarium ein entsprechender Ausfallschlüssel eingetragen sein, wie z. B. UU, AF etc.

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Karin1
Einsteiger
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Nachricht 10 von 18
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Der AN wird per Stunden abgerechnet. Allerdings hat er tatsächlich im Monat April nicht gearbeitet.

 

Hat es vielleicht damit zu tun, dass er das letzte mal im Januar abgerechnet wurde?

 

Was ist aber die Auswirkung auf die DEÜV-Meldungen??

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TN
Fachmann
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Nachricht 11 von 18
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Dann müsste ja bereits eine 34er Meldung im März generiert worden sein. Gehen Sie doch mal über das Sprungziel ins Häkchen und schauen in der Feldprotokollierung (rechte Maus) nach, wann dort durch wen welcher Eintrag erfolgte.

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Karin1
Einsteiger
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Nachricht 12 von 18
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Das war ich selbst, Tag heute!

Jetzt blick ich nicht mehr durch, ob das Häkchen gesetzt werden muss oder nicht.

 

Wenn ich das Häkchen entferne und Probe abrechne, dann heißt es, dass es die 34 er Meldung zum 28.02. erstellt.

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TN
Fachmann
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🙂 Was dann ja wohl richtig wäre 🙂

 

ko_wei
Beginner
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Ich habe auch noch eine etwas andere Frage zu den LA 480/481:

 

Ich habe bei einer Mitarbeiterin von April bis Mai eine Abwesenheit aufgrund Quarantäne angelegt ("Entschädigungszahlung wegen Quarantäne"). Leider erscheint auf der Abrechnung nicht der Fiktivlohn (LA480) und der Verdienstausfall (LA481). Bei allen bisherigen Mitarbeitern, bei denen der gleiche Fehlgrund angegeben war, hat dies immer einwandfrei funktioniert.

Woran könnte es liegen, dass es bei dieser einen Mitarbeiterin nicht klappt? Zumal sie somit nun weniger brutto verdient und finanzielle Nachteile hat.

Vielen Dank schon mal im Voraus für Ihre Hilfe!

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TN
Fachmann
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Das wäre eine Frage für Lodas.

Bin zwar kein Lodas-Anwender, aber haben Sie die beiden Lohnarten im richtigen Monat erfasst und evtl. einen Nachberechnungsmonat angestoßen?

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ko_wei
Beginner
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Nachricht 16 von 18
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Eigentlich wollte ich ein neues Thema anstoßen, aber das funktionierte nicht. Daher ist meine Frage nun hier gelandet.

Die Nachberechnung wurde angestoßen, leider ohne Erfolg bisher.

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DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 17 von 18
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Hallo,

 

bitte entschuldigen Sie die verspätete Rückmeldung.


Wird Ihnen eine Fehler- und Hinweisprotokoll erstellt, weshalb die Abrechnung der Quarantäne nicht erfolgen kann?


Haben Sie die automatische Berechnung des ausgefallenen Entgeltes für den Mitarbeiter deaktiviert? Prüfen Sie, ob der Haken für die Automatik unter Personaldaten | Sozialversicherung | Allgemeine SV-Daten in der Registerkarte Sonstige Angaben fehlt.

 

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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ko_wei
Beginner
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Nachricht 18 von 18
711 Mal angesehen

Wir haben den Fehler inzwischen finden können. Die automatische Berechnung war bei der Mitarbeiterin noch nicht eingestellt. Ich hatte gedacht, dass dies für die gesamte Firma bereits geschehen war.

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letzte Antwort am 27.06.2022 14:37:05 von ko_wei
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