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Nachtzuschläge nun anders abrechnen?

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letzte Antwort am 23.01.2019 09:41:30 von Gelöschter Nutzer
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mautz
Beginner
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Nachricht 1 von 3
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Hallo zusammen,

Spesen (steuer- und sozialversicherungsfrei) werden nun ja über den Nettozuschuss 9979 erfasst, da sie nicht mehr im Brutto auftauchen dürfen.

Werden Nachtzuschläge (steuer- und sozalversicherungsfrei) dann weiterhin über die verwendeten Lohnarten abgerechnet wie bisher?

Vorab vielen Dank.

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DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 3
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Hallo,


nach § 1 Abs. 3 EBV sind steuerfreie Reisekosten nicht im Gesamtbruttoentgelt auszuweisen. Zu den Reisekosten zählen Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten und. Reisenebenkosten.
Nachtzuschläge fallen nicht darunter. Für Sie besteht kein Handlungsbedarf.

Mit freundlichen Grüßen


Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
Gelöschter Nutzer
Offline Online
Nachricht 3 von 3
61 Mal angesehen

Schade, dass es keine Möglichkeiten gibt, individuelle Lohnarten (die nun im Zuge der EBV nicht mehr passen) entsprechend "umzuarbeiten" (dass sie nicht im Brutto auftauchen - durch Anpassen der bisher verwendeten Lohnart). Durch die Änderungen sind wir nun gezwungen auf andere Lohnarten umzusteigen, was insbesondere bei komplexen Durchschnittsberechnungen zu den individuell angelegten Lohnarten ein großes Problem darstellt.

Wer mit LuG individuelle Lösungen erarbeitet hat, bekommt so mit dem Jahreswechsel einen schönen Nackenschlag. Dabei wäre es doch aus meiner (vielleicht naiven Sicht) recht einfach einen Haken bei den individuellen Lohnarten zu setzen " Kein Ausweis in Brutto". Auch ein funktionierender Überleitungsassistent auf eine neue Lohnart wäre eine schöne Programmfunktion (die vorgeschlagenen neuen Lohnarten passen einfach nicht).    

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letzte Antwort am 23.01.2019 09:41:30 von Gelöschter Nutzer
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