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Bescheinigung für Kinderkrankengeld funktioniert nicht

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letzte Antwort am 21.02.2019 18:24:20 von Uwe_Lutz
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mautz
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Hallo zusammen,

ein Arbeitnehmer hat im im Januar 2 Tage gefehlt, da sein Kind erkrankt war. Die Voraussetzungen für Kinderkrankengeld sind gegeben.

Den Zeitraum habe ich bei den Fehlzeiten eingegeben und die DÜ Entgeltersatzleistungen abgeschickt im Februar mit eingestelltem Monat Januar. Allerdings funktioniert die Übertragung nicht. Ich bekomme ein Fehlerprotokoll mit der Anmerkung, dass Bescheinigungen für Kinderkrankengeld nicht mehr ohne Abrechnung erstellt werden können. Mir ist nicht klar, wo der Fehler liegen könnte. Kann jemand helfen? Danke!

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Uwe_Lutz
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Moin,

die Entgeltbescheinigung für Kinderkrankengeld kann nicht über den Menü-Punkt "DÜ Entgeltersatzleistung" gesondert abgerufen werden. Hierfür ist die Erstellung einer Lohnabrechnung für den Mitarbeiter erforderlich.

Sie können die Entgeltbescheinigung entweder mit der Februar-Abrechnung (hier erfolgt automatisch eine Nachberechnung, wenn die Fehlzeiten für Januar nachträglich eingetragen wurden) oder mit einer Einzel-Wiederholung für Januar 2019 erstellen.

Viele Grüße

Uwe Lutz

mautz
Beginner
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Hallo Herr Lutz,

vielen Dank für Ihre Antwort. Allerdings habe ich die Fehlzeit vor der Januarabrechnung eingetragen und das Gehalt wurde auch entsprechend gekürzt. Jetzt habe ich von der Krankenkasse die Meldung bekommen, dass sie eine Verdienstbescheinigung benötigen.

Daraufhin habe ich nochmals die "DÜ Entgeltersatzleistung" gesendet. Das erste Mal bereits vor über einer Woche. Bei der Krankenkasse kommt leider nichts an. Wenn es automatisch mit der Abrechnung gesendet wird, bin ich ratlos. Das Gehalt wurde ja entsprechend reduziert....

Beste Grüße

Mautz

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Moin,

haben Sie zusammen mit der Abrechnung Januar 2019 auch eine Entgeltbescheinigung (in LODAS Auswertung 133) erhalten? In dem Fall sind die Daten an die Krankenkasse übermittelt und Sie müssten mit der Krankenkasse klären, warum die Daten dort nicht vorliegen

Wenn nicht, sollten Sie unbedingt das Hinweis- und Fehlerprotokoll prüfen, warum die Entgeltbescheinigung nicht übermittelt wurde.

Viele Grüße

Uwe Lutz

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letzte Antwort am 21.02.2019 18:24:20 von Uwe_Lutz
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