Hallo Ab dem Kalenderjahr 2018 gibt es das neue Kontrollkästchen "Saisonarbeinehmer" unter Personaldaten/Sozialversicherung/DEÜ Die Krankenkassen stellen in Ihren Ausführungen dazu immer nur auf ausländische Arbeitnehmer ab, die nach der Beschäftigung wieder in Ihr Heimatland zurückkehren und nur für die Zeit der Beschäfitigung in Deutschland wohnhaft sind. In den Hilfen zu diesem neuen Kontrollkästchen ist immer nur von Saisonarbeitnehmer die Rede, die nich mehr als 8 Monate beschäftigt sind. Das sind bei uns "an der Küste" auch viele deutsche Arbeitnehmer die immer ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Wir sind nun verunsichert, ob wir das Kästchen wirklich immer aktivieren sollen, wenn es sich um ein befristetes Arbeitsverhältnis von nicht mehr als 8 Monaten handelt oder nur bei den oben beschriebenen ausländischen Arbeitnehmern. Gruß Alex
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