Hallo, der vortragsfähige Gewerbeverlust aus 2016 wird beim Jahreswechsel automatisch nach 2017 übernommen. In der GewSt-Vorab-Version 14.0 für EZ 2017 ist die Erfassung des Gewerbeverlustes 2016 in Zeile 90 GewSt 1 A. Im GewSt-Programm V. 14.1, das den Formulardruck und die ELSTER-Übermittlung enthält, wird der Gewerbeverlust in GewSt 1 A unterhalb der Zeile 95 eingetragen.Diese Version wird voraussichtlich ab Freitag, 27.04.2018 zum DFÜ-Abruf zur Verfügung gestellt. Bitte beachten Sie: Seit EZ 2017 wird der vortragsfähige Gewerbeverlust nicht mehr im amtlichen Formular GewSt 1 A angedruckt und es erfolgt auch keine Übermittlung des Wertes an ELSTER. Begründung: der Wert ist der Finanzverwaltung bereits bekannt, er wurde ja gesondert festgestellt. Mit freundlichem Gruß Ute Höpfner DATEV eG
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