Hallo, vielen Dank für Ihr Nachhaken, das hatte ich tatsächlich anders verstanden. Die über unsere Zahlungsverkehrsprogramme, DATEV Zahlungsverkehr und Bank online, über RZ-Bankinfo, EBICS oder das PIN/TAN-Verfahren elektronische abgerufenen Kontoumsätze, erfüllen nicht die Belegfunktion nach GoBD, sondern dienen ausschließlich als Erfassungshilfe oder zur Erzeugung von Buchungsvorschlägen. Kontoauszüge werden von einigen Banken - wie von Ihrer - in elektronischer Form (teilweise auch mit elektronischer Signatur) als PDF-Dateien angeboten. Diese Dateien können z.B. aus dem Webportal der Bank heruntergeladen werden. Dieser Abruf wird von DATEV-Zahlungsverkehrsprogrammen nicht unterstützt. Ob diese PDF-Dateien den Papierauszug ersetzen können, klären Sie bitte mit Ihrem zuständigen Finanzamt. Ebenso kann auch der Papierauszug vor Ort „ersetzend gescannt“ und in DATEV Unternehmen online hochgeladen, oder alternativ in DATEV-DMS oder einem anderen revisionssicheren Archiv abgelegt werden. Wir sind permanent mit den Banken im Gespräch, um die Daten so übermittelt zu bekommen, dass diese die Belegfunktion nach GoBD bereits erfüllen. Darüber ob und wann dies realisiert werden kann, kann derzeit noch keine Aussage getroffen werden.
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