Ich habe viele Belege, die automatisch einer Zahlung zugewiesen wurden. Der Beleg wurde aber nicht als "bezahlt" markiert.
Laut Dokument 1001993 ist das dann der Fall:
Stimmt der erfasste Rechnungsbetrag nicht mit dem Zahlbetrag überein (bei eingestellter Toleranz von 0%)
Oder
Der Abzug beim Zahlbetrag übersteigt den eingestellten Toleranzwert
Die Frage ist, wie der erfasste Rechnungsbetrag ermittelt wird. Ich war der Meinung, dass ein Skonto, das beim Erfassen des Belegs eingetragen wird, für die Ermittlung des Rechnungsbetrags einbezogen wird. Dies scheint nicht der Fall zu sein.
Ketzerische Frage: Was für einen Sinn macht beim Erfassen des Belegs der Eintrag eines Skontos in den Zahlungsbedingungen, für den Fall dass der Betrag nicht überwiesen, sondern vom Lieferanten eingezogen wird?
Das ist genau einer der Punkte, die mich an DUO wahnsinnig macht. DATEV bekommt nicht einmal die einfachste Aufgabe hin, die LEXWARE ganz super und einfach gelöst hat. Das ist eigentlich eine 08/15-Aufgabe, wurde schon oft angesprochen und von DATEV immer ignoriert.
Es gibt eine Toleranz, die eingestellt werden kann. Aber das ist ja garkein Lösung, da die Toleranz nicht den genauen Betrag prüft.
DATEV macht sich auch bei diesem Thema einfach nur lächerlich, aber schön, das sich auch jemand anderes darüber wundert.
Peter Bauer
Hallo @Spielburger,
der Skontobetrag sollte für die Ermittlung des Rechnungsbetrags herangezogen werden.
Siehe hierzu auch folgenden Passus aus Dokument DATEV Bank online – Einstellungen :
"Für die automatische Kennzeichnung von Belegen als Bezahlt kann ein Toleranzwert eingestellt werden. Innerhalb des Toleranzwerts werden Belege auch bei niedrigeren Zahlbeträgen (z. B. bei Skontoabzug) als Bezahlt gekennzeichnet."
Wenn das in Ihrem Fall nicht passiert, wenden Sie sich bitte an den Service zu DATEV Unternehmen online, damit wir uns das gemeinsam anschauen können. Vielen Dank!