Es gibt ein Update, welches den Fall klärt: NEU: 11.08.2021 Ablauf Antragsverfahren und insbesondere Auswirkung Vorprüfung Im Fall das in der ersten groben Vorprüfung nach Versenden sich Nachfragebedarf bei einem Corona-Hilfe-Anträgen ergibt, wird vom BMWi folgender Text automatisiert versendet, der also originär NICHT von der Bewilligungsstelle kommt. Auch wenn die Abschlagszahlungen derzeit normalerweise beschleunigt erfolgten, kann/ wird es bei dieser Mitteilung wegen der noch vorzunehmenden Klärung der Nachfragen/ Unstimmigkeiten im Zusammenhang mit der Vorprüfung zu Verzögerungen bei der (Abschlags-)Zahlung kommen. „Sehr geehrte Damen und Herren, Ihr Antrag ____________ auf Überbrückungshilfe III _____ wurde nach einer ersten Vorprüfung an die zuständige Bewilligungsstelle zur weiteren Bearbeitung weiter geleitet. Die Prüfung Ihrer Angaben und die Veranlassung der Auszahlung der genehmigten Fördersumme erfolgt durch die zuständige Bewilligungsstelle. Bitte geben Sie dieser etwas Zeit, Ihre Angaben zu überprüfen. Sie erhalten nach Abschluss der Prüfung eine Nachricht. Wir bemühen uns, Ihren Antrag als Bewilligungsstelle so schnell wie möglich zu bearbeiten und werden uns bei Rückfragen bei Ihnen melden. Mit freundlichen Grüßen Ihre zuständige Bewilligungsstelle“
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