Hallo!
Aus den beiden Dokumenten (1026226 & 1027181) des DATEV Hilfe-Centers kann ich folgende Angaben entnehmen:
1.
Die Daten werden in folgenden Fällen automatisch an die Krankenkassen übermittelt:
Wenn ein Beitragsnachweis oder eine DEÜV-Meldung bei der Krankenkasse eingeht, deren Arbeitgeber-Betriebsnummer oder Arbeitgeber-Hauptbetriebsnummer keinem bestehenden Arbeitgeberkonto zugeordnet werden kann, fordert die Krankenkasse die Daten zur Einrichtung eines Arbeitgeberkontos an.
2.
Die Beantwortung von Anforderungen sowie Änderungsmeldungen für bestehende Arbeitgeberkonten erfolgen beim Monatsabschluss automatisch. Sie werden auf der Mandantenauswertung DÜ-Prot. Arbeitgeberkonto Krankenkassen dokumentiert.
3.
Seit Lohn und Gehalt 12.6 (Vollversion, vom 10.08.2023) können Sie für ein bereits eingerichtetes Arbeitgeberkonto ein SEPA-Lastschriftmandat bei den Krankenkassen für den Einzug der Sozialversicherungsbeiträge elektronisch erteilen oder bearbeiten.
Hieraus stellt sich für mich der folgende Ablauf dar:
- Im August habe ich einen neuen Mitarbeiter bei einer neuen Krankenkasse. Ich rechne normal ab, führe zum 20.08. den Monatsabschluss durch und melde damit die Beiträge an die neue Krankenkasse.
- Die Krankenkasse kann die Beiträge nicht zuordnen und fordert die Daten für das Arbeitgeberkonto an (s. Zitat 1). Allerdings erhält sie diese Daten erst mit dem nächsten Monatsabschluss (s. Zitat 2).
- Erst danach, also nach der Einrichtung des Arbeitgeberkontos und somit einen Monat nach der Erstmeldung im August, kann ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt werden (s. Zitat 3).
Habe ich das so richtig verstanden? Falls ja, ist das doch nicht praktikabel: Die Krankenkasse will ihr Geld doch deutlich früher haben.
Mit freundlichen Grüßen, Thomas Losleben!