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Arbeitgeberkonto im DEÜV-Verfahren - Rückfrage zum Zeitablauf

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letzte Antwort am 13.08.2024 11:49:46 von Carolin_Str
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Thomas-Losleben
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Nachricht 1 von 6
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Hallo!

 

Aus den beiden Dokumenten (1026226 & 1027181) des DATEV Hilfe-Centers kann ich folgende Angaben entnehmen:

 

1.

Die Daten werden in folgenden Fällen automatisch an die Krankenkassen übermittelt:

  • Wenn ein Beitragsnachweis oder eine DEÜV-Meldung bei der Krankenkasse eingeht, deren Arbeitgeber-Betriebsnummer oder Arbeitgeber-Hauptbetriebsnummer keinem bestehenden Arbeitgeberkonto zugeordnet werden kann, fordert die Krankenkasse die Daten zur Einrichtung eines Arbeitgeberkontos an.

 

2.

Die Beantwortung von Anforderungen sowie Änderungsmeldungen für bestehende Arbeitgeberkonten erfolgen beim Monatsabschluss automatisch. Sie werden auf der Mandantenauswertung DÜ-Prot. Arbeitgeberkonto Krankenkassen dokumentiert.

 

3.

Seit Lohn und Gehalt 12.6 (Vollversion, vom 10.08.2023) können Sie für ein bereits eingerichtetes Arbeitgeberkonto ein SEPA-Lastschriftmandat bei den Krankenkassen für den Einzug der Sozialversicherungsbeiträge elektronisch erteilen oder bearbeiten.

 

Hieraus stellt sich für mich der folgende Ablauf dar:

- Im August habe ich einen neuen Mitarbeiter bei einer neuen Krankenkasse. Ich rechne normal ab, führe zum 20.08. den Monatsabschluss durch und melde damit die Beiträge an die neue Krankenkasse.

- Die Krankenkasse kann die Beiträge nicht zuordnen und fordert die Daten für das Arbeitgeberkonto an (s. Zitat 1). Allerdings erhält sie diese Daten erst mit dem nächsten Monatsabschluss (s. Zitat 2).

- Erst danach, also nach der Einrichtung des Arbeitgeberkontos und somit einen Monat nach der Erstmeldung im August, kann ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt werden (s. Zitat 3).

 

Habe ich das so richtig verstanden? Falls ja, ist das doch nicht praktikabel: Die Krankenkasse will ihr Geld doch deutlich früher haben.

 

Mit freundlichen Grüßen, Thomas Losleben!

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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957 Mal angesehen

Hallo Herr Losleben,

 

ja, das haben Sie richtig verstanden.

 

In Lohn und Gehalt gibt es aktuell zwei Möglichkeiten, um den Prozess zu beschleunigen:

 

 

1) Sie erstellen und senden die DEÜV-Anmeldung für den Mitarbeiter möglichst direkt nach dem Eintritt. Unabhängig von der Lohnabrechnung können Sie hierfür den Menüpunkt Abrechnung | DEÜV-Meldung nutzen.

 

Meldet die Krankenkasse die Anforderung für das Arbeitgeberkonto zeitnah zurück, erfolgt die Beantwortung der Anforderung für das Arbeitgeberkonto (DÜ-Prot. Arbeitgeber Krankenkasse) mit dem Monatsabschluss im Eintrittsmonat.

 

2.) Sie erhalten die Anforderung für das Arbeitgeberkonto erst nach dem durchgeführten Monatsabschluss? Dann können Sie den Monatsabschluss zurücksetzen und erneut erstellen.

 

Damit erfolgt die Beantwortung der Anforderung für das Arbeitgeberkonto (DÜ-Prot. Arbeitgeber Krankenkasse) nicht erst mit dem Monatsabschluss im Folgemonat.

 

 

Optimal ist dieses Verfahren zugegebenermaßen nicht. Uns ist bewusst, dass Meldungserstellungen zum Arbeitgeberkonto unabhängig vom Monatsabschluss hilfreich wären.

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Thomas-Losleben
Beginner
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923 Mal angesehen

Hallo Frau Schöneweis!

 

Ich danke Ihnen für die Rückmeldung mit dem befürchteten Inhalt. Tatsächlich lässt sich die grundsätzlich gute neue Funktion so noch nicht sinnhaft im Arbeitsalltag anwenden. Ich werde aber ein Auge darauf haben, ob sich dies zukünftig ändern wird.

 

Mit freundlichen Grüßen, Thomas Losleben!

a_tyralla
Beginner
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Nachricht 4 von 6
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Hallo Frau Schöneweis, 

 

gibt es hierzu bereits Neuerungen, die von der DATEV geplant sind und mit einem der nächsten Updates eingespielt werden können?

 

Wir stehen vor dem von Ihnen genannten Problem und die Handhabe ist für uns - je nach Größe des Mandats - überhaupt nicht praktikabel, da wir viele Lohnabrechnungen nur einmal "anpacken". Manuelle Anmeldungen vorab führen wir nur im Falle von Sofortmeldungen durch.

 

Ansonsten erhalten wir die Infos erst um den Lohnabrechnungstermin. Unser Mandant müsste uns die Daten daher "zwei Mal" zur Verfügung stellen (vorab die Anmeldung und später die weiteren relevanten Daten der Lohnabrechnung). 

 

Des Weiteren haben wir selbst nach Rücksetzen des Monatsabschlusses einige Tage später von der Krankenkasse noch keine Beantwortung der Anforderung für das Arbeitgeberkonto erhalten.

 

 

Besten Dank im Voraus!

 

Mit freundlichen Grüßen, 

 

Angelina Tyralla

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DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 5 von 6
646 Mal angesehen

Hallo,

 


Ihr Wunsch, eine Meldungserstellung zum Arbeitgeberkonto unabhängig vom Monatsabschluss manuell durchführen zu können, ist uns bereits bekannt.


Einen Umsetzungszeitpunkt kann ich Ihnen derzeit nicht nennen.

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Carolin_Str
Beginner
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Nachricht 6 von 6
438 Mal angesehen

Das ist aber schon etwas dämlich (sorry für die Aussage), denn die Erteilung eines SEPA-Mandats an die Krankenkasse hängt von dieser Rückmeldung ab. D.h. die Möglichkeit, das SEPA-Mandat für eine neue KK für den Mandanten einzurichten (Vollmacht liegt vor), geht erst einen Monat später und im ersten Monat zahlt der Mandant so oder richtet das SEPA doch händisch selber ein?! Nicht wirklich praktikabel....

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letzte Antwort am 13.08.2024 11:49:46 von Carolin_Str
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