Hallo Sabs! Ich habe heute die Aufforderung der Agentur für Arbeit erhalten, eine korrigierende Nachberechnung durchzuführen, weil im ersten Bezugsmonats der KUG-Ausfall unter 10 % lag. Ob dies sachlich korrekt ist, konnte ich bislang ebenfalls noch nicht herausfinden, da die Quellenlage hierzu überraschend dünn ist. Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob eine derartige Korrekturabrechnung technisch überhaupt möglich ist. Das Programm Lohn und Gehalt hat die Berechnung durchgeführt, ohne dass ich einen Prüfmechanismus wahrgenommen habe. Offensichtlich wurde das Programm derart konzipiert, dass man bei der genannten Ausgangssituation (erster Monat < 10 % KUG-Ausfall) 70/77 % im vierten Bezugsmonat erhält. Ich könnte nun zwar einen abweichenden Leistungssatz hinterlegen, aber eine andere Lösung beziehungsweise programmseitige Prüfung wäre mir lieber. Vor diesem Hintergrund bin auch ich an weitergehenden Informationen und Hilfestellungen interessiert. Liebe Grüße, Thomas Losleben!
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