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Wer hat bei diesem Thema „Ich auch“ angegeben

KatrinBreckau
Beginner
Offline Online
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Hallo Community,

 

wir haben die Version 7 StBVV installiert. Gestern habe ich einen Rechtsbehelf eingelegt und wollte ihn abrechnen. Das geht je nun nicht mehr, weil nach § 40 StBVV das RVG gilt.

 

Wie kann ich den Rechtsbehelf nun abrechnen?

 

Vielen Dank für die Hilfe

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