Hallo Community,
wir haben die Version 7 StBVV installiert. Gestern habe ich einen Rechtsbehelf eingelegt und wollte ihn abrechnen. Das geht je nun nicht mehr, weil nach § 40 StBVV das RVG gilt.
Wie kann ich den Rechtsbehelf nun abrechnen?
Vielen Dank für die Hilfe