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Nur ein Schätzeisen: Neue Cloudlösung Datev Steuervorauszahlungen aus KanzleiRewe

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letzte Antwort vor 6 Stunden 13:07:48 von StB_in
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DATEV-Mitarbeiter
Jutta_Bürgermeister
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 31 von 35
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Der normal Sterbliche würde sich die Verteilung des Umsatzes/Einkommens im Vorjahr ansehen, die Höhe der gleichen Basis in den ersten drei Quartalen und verglicht diese mit dem aktuellen Jahr.

 

Das machen wir auch, wir verwenden bei der Gewinnprognose die Vorjahreswerte. Ich meinte jedoch die bereits festgesetzten VZ und versuche es anhand der Grafik aus der Anwendung DATEV Steuervorauszahlungen zu verdeutlichen. Aus NRW kriegen wir für das 4. Quartal keinen Wert. Wenn wir mit "keinem Wert", also "0 EUR" rechnen würden, käme eine Nachzahlung von 45.313 heraus:

Anpassung 1.png

Tatsächlich wurde die VZ ja sehr wahrscheinlich auf 22.570 festgesetzt. Die korrekte Nachzahlung wäre also nur 34.113:

 

Anpassung 2.png

Wir fragen deshalb in Servicegesprächen oder hier in der community, ob wir bei den noch offenen Quartalen die gleiche Höhe unterstellen sollen. Nachteil: wir haben eine Lösung für Standardfälle, aber wenn ausnahmsweise mal wirklich 0 EUR festgesetzt wurde, ist unsere Unterstellung falsch. Deshalb wäre evtl. eine manuelle Änderbarkeit die bessere Lösung. Was würden Sie bevorzugen?

 

Kann ein PDF jetzt schon ausgeben werden?

Leider eben noch nicht -> pdf, speichern, exportieren etc. wird dann bei der Implementierung berücksichtigt werden

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DATEV-Mitarbeiter
Jutta_Bürgermeister
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 32 von 35
178 Mal angesehen

Sehr gerne. Ich meinte zwar Herbst 2026😊, weil ich davon ausgehe, dass Sie dann die meisten Überprüfungen vornehmen. Die wichtigsten Features haben wir (hoffentlich) schon vorher auf den Markt gebracht ...

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Norddeutsch_Gunns
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 33 von 35
163 Mal angesehen

Diesen Beitrag finde ich sehr passend formuliert, ehrlich und faktenbasiert. Es lässt sich sicher auf viele Bereiche übertragen. Man kann es kaum anders ausdrücken. 

Was macht die Datev: "Es tut uns leid, dass sie nicht so zufrieden sind...."

 

Dem ist nichts hinzuzufügen. Die Datev in Nürnberg hat sich leider entkoppelt und versteht nicht, worum es den Steuerberater/innen geht. Auf Grund der Ausbildung können wir uns schon in Programme reindenken und brauchen keine bunten Bildchen und eine (!) Auswahlmöglichkeit. 

 

Die Entwicklung geht schief..... aber die Datev nimmt es nicht ernst. Was soll man denn noch schreiben?

 

Liebe Datev, macht doch mal einen Perspektivwechsel und formuliert eine Kritik...... Was können wir noch tun???????

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bfit
Meister
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Nachricht 34 von 35
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Moin,

 

in jedem Fall ist es für mich als Steuerberaterin die bessere Lösung, wenn ich manuell dort eingreifen kann. Denn wir Steuerberater wissen was wir tun.

 

Im übrigen passen Ihre Grafiken nicht zu Ihren Ausführungen.

 

Zudem sollte ein Programm doch wohl die Anpassung der zukünftigen Vorauszahlungen berechnen können, wenn es die bisher gezahlten Vorauszahlungen geliefert bekommt. Ich verstehe da Ihr Problem bei DATEV nicht.

 

Berechnung:

Prognostizierte Gesamtsteuer ./. bisher gezahlte Vorauszahlungen = Restbetrag

Verteilung des Restbetrags auf die ausstehenden Quartale

 

Welche Vorauszahlungen bisher festgesetzt sind, ist dafür doch unerheblich bzw. nur für die Entscheidung relevant, ob überhaupt ein Anpassungsantrag gestellt werden soll. Das muss das Programm ja nicht entscheiden.

 

Viele Grüße aus dem Norden,

 

bfit

 

 

StB_in
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 35 von 35
104 Mal angesehen

Hallo Frau @Jutta_Bürgermeister ,

 

Sie schreiben:

StB_in_0-1762776030612.png

 

Dass die Vorjahreswerte angepasst werden müssen, hatte schon @kristin geschrieben:

 

 

StB_in_1-1762776194159.png

 

Auch @jjunker rechnet mit Dreisatz:

StB_in_2-1762776347718.png

 

Dieser Schritt fehlt bei der Datev... (hatte nicht zuletzt jemand moniert, dass Dreisatz heute nicht mehr in ist? 😉 )

 

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letzte Antwort vor 6 Stunden 13:07:48 von StB_in
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