Hallo,
ein Mandant möchte die Belege selber einscannen. Könnte er das Anmeldeverfahren "smartLogin" verwenden? Können mehrere Mitarbeiter dieses smartLogin nutzen? Muss der Mandant dafür Unternehmen online nutzen?
Wir in der Kanzlei haben bereits Unternehmen online.
Vielen Dank im Voraus.
MfG
K.H.
Hallo,
der Mandant benötigt Unternehmen Online und jeder Mitarbeiter benötigt eine Zugangsberechtigung. Entweder den kostenlosen Smart Login oder einen Midentity-Stick für 50 Euro.
Am einfachsten ist es, im Datev Arbeitsplatz den Mandanten markieren und in den Kontextbezogenen Links die "MyDatevMandantenregistrierung" starten. Dort kann man im Bestellprozess die benötigten Zugangsmedien gleich mit bestellen.
Schönes Wochenende
C.Pohl
Wenn er DUO nutzen will braucht er einen Vertrag und Belege online.
Wir haben einem Mandanten an seinen Standorten "Rezeptions"-SmartLogins bestellt. Die SmartLogin App ist auf einem frei zugänglichen iPad des Unternehmens installiert/registriert. Alle Mitarbeiter haben das Passwort und Zugriff darauf.
Wir haben außerdem einen Mandanten mit einer Fibu-SmartCard. Die PIN kennt jeder, der die SmartCard nutzen darf. Der Mandant hat die SmartLogin auf den privaten Handys der Mitarbeiter abgelehnt und wollte es lieber so.
SmartLogins kosten nichts. SmartCards sind kostenpflichtig. Rein theoretisch könnt ihr auch jeder Person, die Zugriff haben soll einen eignen Zugang bestellen. Die Personen müssen aber auch alle administriert werden. Wenn es also eine Nutzung über ein "Sammelgerät" gibt, geht das durchaus auch.
Während ich getippt habe, kamen schon andere Antworten, lassen es trotzdem mal stehen ^^
Ja, der Mandant könnte SmartLogin nutzen, um Belege hochzuladen. Jeder Mitarbeiter braucht einen eigenen SmartLogin, gemeinsames Nutzen ist nicht vorgesehen.
Da ihr Unternehmen online bereits habt, könnt ihr den Mandanten dort einfach einrichten und berechtigen.
Wenn der Mandant "nur scannen" will kann er euch auch die Belege scannen und zukommen lassen und ihr könnt es für diesen selbst hochladen und verbuchen.
@GLH schrieb:gemeinsames Nutzen ist nicht vorgesehen.
…und auch gar nicht möglich, da der Smart Login auf dem bisherigen Gerät deaktiviert wird, sobald man ihn auf einem Neuen aktiviert.
@GLH schrieb:
...
Da ihr Unternehmen online bereits habt, könnt ihr den Mandanten dort einfach einrichten und berechtigen.
...
nicht ohne einen DUO Vertrag für den Mandanten, die Rechte für DUO stehen ohne Vertrag für die SmartLogins vom Mandanten nicht zur Verfügung.
@andrereissig schrieb:
@GLH schrieb:gemeinsames Nutzen ist nicht vorgesehen.
…und auch gar nicht möglich, da der Smart Login auf dem bisherigen Gerät deaktiviert wird, sobald man ihn auf einem Neuen aktiviert.
Man könnte "Geräte" ja auch rumreichen?! Arbeite selber mit nem USB Stick 😛
@RavaDi schrieb:
@GLH schrieb:
...
Da ihr Unternehmen online bereits habt, könnt ihr den Mandanten dort einfach einrichten und berechtigen.
...
nicht ohne einen DUO Vertrag für den Mandanten, die Rechte für DUO stehen ohne Vertrag für die SmartLogins vom Mandanten nicht zur Verfügung.
Ja war nicht richtig formuliert. Einrichten schon - berechtigen nicht. Mir war nicht ganz klar ob der Mandant nur scannen möchte oder ob er DUO auch nutzen mag und dabei habe ich den Gedanken verloren ^^