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Wechsel von Unternehmen online auf Belege online

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letzte Antwort am 08.08.2024 10:11:19 von andrereissig
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Katha0610
Beginner
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Nachricht 1 von 7
286 Mal angesehen

Mein Mandant möchte Unternehmen online nicht mehr nutzen. Seine Belege schickt er weiterhin digital und wir möchten dafür Belege online nutzen.

Auf die bisher über Unternehmen online gebuchten Belege möchte ich weiterhin Zugriff haben.

Kann die Unterberaternummer gekündigt werden?

Wenn ich den Smartlogin des Mandanten kündige, entfällt dann die DATEV-Gebühr für DUO von mtl. € 11,00?

Vielen Dank schon mal für die Rückmeldung.

 

AKW
Fachmann
Offline Online
Nachricht 2 von 7
281 Mal angesehen

Guten Morgen @Katha0610 ,

 

meines Wissens muss nur der Vertrag für Unternehmen Online per Servicekontakt gekündigt werden. 

Die digitalen Belege und die Belegverknüpfungen bleiben weiterhin in Belege Online erhalten. 

 

Da der Mandant nun nicht mehr hochladen kann, denke ich das Sie da für Ihn übernehmen werden. Ich würde dafür eine Aufwandspauschale von 12 € monatlich abrechnen... 

 

Den SmartLogin entweder laufen lassen, wird ja eventuell noch für FZO benötigt, oder aber deaktivieren. Der muss nicht direkt gekündigt werden. Die Kosten hängen am Vertrag von unternehmen Online. 

 

Wie sagte eins ein Community Mitglied: Wie schlecht kann ein Unternehmen laufen, dass es sich die 11 € im Monat nicht leisten kann für eine Revisionssichere Belegarchivierung. 

 

Grüße AKW

andrereissig
Allwissender
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Nachricht 3 von 7
252 Mal angesehen

@Katha0610  schrieb:

Kann die Unterberaternummer gekündigt werden?

 

Wenn der Belege Online-Bestand nicht unter der mandantengenutzten Beraternummer, sondern unter Ihrer Kanzleiberaternummer liegt, ja.

 

Wenn ich den Smartlogin des Mandanten kündige, entfällt dann die DATEV-Gebühr für DUO von mtl. € 11,00?

Vielen Dank schon mal für die Rückmeldung.


Nein, dafür müssen Sie den Unternehmen Online-Vertrag per Servicekontakt an das Logistik-Center kündigen.

Live long and prosper!
RavaDi
Einsteiger
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Nachricht 4 von 7
215 Mal angesehen

mit der Kündigung der Unterberaternummer werden alle zu der Nummer gehörenden Programme und Zugangsmedien mit gelöscht/gekündigt.

 

Wie schon erwähnt, kein Problem wenn der Bestand unter der Kanzlei Beraternummer läuft.

Wenn er unter der Unterberaternummer läuft sollte er vorher transferiert werden.

 

Zu berücksichtigen ist nur die Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten für online Anwendungen.

Wenn DUO also noch kein Jahr alt ist, dann muss man den Rest noch weiter bezahlen.

too old to die young
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mehrkaffee
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 5 von 7
208 Mal angesehen

Zusatzfrage:

 

Für mich ist Belege Online ein Modul von Unternehmen Online. Mir war nicht bekannt, dass man Unternehmen Online kündigen kann, ohne dass Belege online und die Belege + Beleglinks dabei automatisch ebenfalls gelöscht werden.

 

Ist es dann in dem hier beschriebenen Fall vielleicht am sinnvollsten, den Bestand von Unternehmen Online von der Unterberaternummer auf die Kanzleiberaternummer umzusetzen? Dann zahlt die Kanzlei für ihren einen Unternehmen online Vertrag, unter dem diverse Mandanten laufen können.

 

Muss man dann den Unternehmen Online Vertrag bei der Unterberaternummer separat kündigen, weil sonst dort Unternehmen Online als "leere Hülle" ohne Belege Online weiter existieren würde?

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metalposaunist
Unerreicht
Offline Online
Nachricht 6 von 7
200 Mal angesehen

@mehrkaffee schrieb:

Ist es dann in dem hier beschriebenen Fall vielleicht am sinnvollsten, den Bestand von Unternehmen Online von der Unterberaternummer auf die Kanzleiberaternummer umzusetzen?


Ja. Bitte bei LODAS an die Auswirkungen denken.  

 


@mehrkaffee schrieb:

Muss man dann den Unternehmen Online Vertrag bei der Unterberaternummer separat kündigen, weil sonst dort Unternehmen Online als "leere Hülle" ohne Belege Online weiter existieren würde?


Korrekt.  

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
andrereissig
Allwissender
Offline Online
Nachricht 7 von 7
194 Mal angesehen

@mehrkaffee  schrieb:

Für mich ist Belege Online ein Modul von Unternehmen Online. Mir war nicht bekannt, dass man Unternehmen Online kündigen kann, ohne dass Belege online und die Belege + Beleglinks dabei automatisch ebenfalls gelöscht werden.

 

Die Kanzlei hat ja einen Unternehmen Online-Vertrag.

Wenn der Bestand unter der Kanzleiberaternummer angelegt ist, "weiß" dieser Bestand ja auch gar nichts von irgendwelchen anderen Verträgen.

Es gibt eigentlich (bis auf die vergebenen (nicht vertragsrelevanten) Rechte keine vertragliche Verbindung zwischen dem Bestand unter der Kanzlei und dem DUO-Vertrag vom Mandanten.

 

Wir haben auch hunderte Bestände unter der Kanzleiberaternummer. Manche sind intern, für manche haben Mandanten Rechte. Trotzdem gibt es keine "echte" Verbindung zwischen Belege Online und DUO, außer den Rechten.

 

Ist es dann in dem hier beschriebenen Fall vielleicht am sinnvollsten, den Bestand von Unternehmen Online von der Unterberaternummer auf die Kanzleiberaternummer umzusetzen? Dann zahlt die Kanzlei für ihren einen Unternehmen online Vertrag, unter dem diverse Mandanten laufen können.

 

So läuft es in den meisten Kanzleien.

 

Muss man dann den Unternehmen Online Vertrag bei der Unterberaternummer separat kündigen, weil sonst dort Unternehmen Online als "leere Hülle" ohne Belege Online weiter existieren würde?


Genau.

Live long and prosper!
6
letzte Antwort am 08.08.2024 10:11:19 von andrereissig
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