Guten morgen, ich habe folgenden Sachverhalt: die Eheleute, 2 Kinder, haben sich in 2021 getrennt. Der Vater ist ausgezogen, die Mutter mit den Kindern in der Famlienwohnung geblieben. Im Sommer 2022 haben sie für 2 Wochen den ernsthaften Versuch unternommen wieder zusammenzukommen und haben in der gemeinsamen Wohnung gelebt. Nun soll Zusammenveranlagung gewählt werden. Dafür habe ich in Zeile 18 unter "dauernd getrennt" lebend das "zweite Auszugsdatum" des Vaters gewählt. Der Mutter würde zeitanteilig für 11 bzw 11,5 Monate der Entlastungsbetrag für Alleinerziehnde zustehen. Das Programm rechnet den Entlastungsbetrag f. Alleinerziehende aber immer erst ab dem "zweiten Auszugsdatum". Gibt es einen Trick, damit die Berrechnung richtig wird? Vielen Dank
... Mehr anzeigen