korneliaspeicher, wie gehen Sie vor (bzw. Ihr Mandant)? Rufen Sie zuerst DUO auf oder die SmartLogin-App?
Ihr Bild oben hat nämlich den Aufruf der Smartlogin-App "schon hinter sich". Habe das gerade mal nachvollzogen. Das passiert, wenn man zuerst die SmartLogin-App aufruft. Ruft man zuerst die DUO-Seite auf dem Handy auf, dann sollte es klappen.
Es sei denn, (@Daniel Bohle), das geht auf einem Android so nicht....
Meine Kollegin hat es soeben auf dem Samsung/Android getestet, sie hat allerdings die Smart-Login-App nicht (Privathandy) auch bei Ihr kein Grüner Button unter dem QR-Code.
Hallo Community,
mal ganz unabhängig davon, dass Unternehmen online nicht für mobile Endgeräte freigegeben ist, ist die Vermutung von metalposaunist richtig. Die Anmeldung per OneDevice funktioniert nur mit Safari auf iOs-Geräten.
Viele Grüße
Stefanie Herold
Ähm, wie will die Kollegin es dann testen?
Oder meinten Sie nur den Aufruf des DUO-Bestandes, der dann die SL-App aufruft (SL=SmartLogin)?
Genau, den Aufruf von UO im Browser, anzeigen lassen des QR-Code mit dem darunterliegenden Button zum öffnen der Smart-Login App.
Hallo Herr Hofmeister,
richtig, meine Antwort bezieht sich nur auf dem Punkt Anmeldung per OneDevice - also den direkten Aufruf der SmartLogin-App innerhalb des Anmeldeprozesses.
Viele Grüße
Stefanie Herold
mal ganz unabhängig davon, dass Unternehmen online nicht für mobile Endgeräte freigegeben ist,
Die Art und Weise, wie Sie hier antworten ist bezeichnend.
Um Nachsicht hätten Sie bitten sollen, dass die DATEV Entwicklungsabteilung den heutigen Anforderungen der Mandanten nicht gerecht wird. Peinlich hätte es Ihnen sein sollen, dass DATEV diese Standard-Anforderung des Kunden nicht erfüllen kann.
Der Mandant von Frau Speicher wollte von einem mobilen Endgerät auf seinen Bestand in UO zugreifen.
Ein Zugriff auf Online-Anwendungen über Smartphones und Tablets ist seit vielen Jahren absoluter Standard. Jede Bank hat halbwegs vernünftige Apps im Angebot.
Nicht so bei DATEV. Stand heute können wir unseren Mandanten keine überzeugenden Applikationen auf deren Smartphones zur Verfügung stellen. Punkt.
Das Einzige was verfügbar ist, sind langsame, komplizierte und unlogische Teil-Applikationen wie SmartLogin oder Belegupload Mobil. Diese sind selbstverständlich nur für ausgewählte Betriebssysteme verfügbar.
Sorry DATEV, aber das reicht einfach alles hinten und vorne nicht!
Gerne auch mal die Bewertungen der Nutzer im app store ansehen:
DATEV SmartLogin im App Store
Danke Frau Herold (für den Hinweis, dass "Die Anmeldung per OneDevice funktioniert nur mit Safari auf iOs-Geräten.").
Sie und ich antworteten zeitgleich (das lässt sich hier nicht vermeiden), von daher war mein Post dann überflüssig!
Aber so weiß man ja jetzt bescheid, dass es nur auf iOS-System geht. Schade, aber das ist eine andere Sache....
Die DATEV ist leider gedanklich in der Zeit gefangen, in der sie Ihren Kunden noch vorschreiben konnten, welche Geräte und welches Betriebssystem diese zu verwenden haben. Das funktioniert bei den Kanzleien zum Teil ja immer noch, wohl aber nicht bei deren Kunden (Mandanten). Man verweist immer auf 3rd-Party-Lösungen im Marktplatz. Allerdings scheinen die Schnittstellen dafür noch nicht freigegeben zu sein.
Na, das wird ja demnächst mit einer Plattform auf einen Schlag geändert....
Moin,
ich häng mich hier mal kurz dran, weil es in die selbe Richtung geht:
Funktioniert die Kasse aus DUO auf dem IPAD? Smart-Login ist mir bekannt. Es geht er um Optik und Praktikabilität.
Grüße
Manuela Jachert
Guten Tag,
ich hänge mich mal an diese Diskusion, da ich nichts passendes gefunden habe.
Ich habe mich mit dem Smartphone (Test sowohl mit Android als auch IOS) in Unternehmen Online eingeloggt.
Leider kann ich in beiden Fällen keine Belege ansehen. Auswertungen kann ich öffnen.
Bei den Belegen wird mir leider nichts angezeigt, nur der Hinweiß "kein Beleg geladen"
Muss ich da etwas einstellen oder funktioniert das generell nicht?
Vielen Dank
@klunk_w schrieb:
Muss ich da etwas einstellen oder funktioniert das generell nicht?
Dann sind wohl die Rechte der SmartCard ggü. dem SmartLogin verschieden, obwohl man mit Gruppen die Möglichkeit zur Rechtegleichheit hat und wenn die nicht, dann mittels www.datev.de/par - ist in wenigen Minuten alles eingestellt 🤓.
Nein, geht auch mit Android.
Die Rechte sind eigentlich alle erteilt. Hatte die Person als Rechtsträger auch schon vor einer Weile erstellt, daher kann zwischen dem Smartlogin und der Smartcard kein unterschied mehr sein.
Dann stimmen Filter oder der Ablageort nicht?!
ich kann ja unabhängig vom Filter und Ablageort nirgendwo ein Beleg sehen. Wenn ich zum Beispiel auf der Startseite auf unbearbeitete Belege klicke, werden mir anschließend keine angezeigt.
M.E. hat das nichts mit Rechten oder dergleichen zu tun, sondern dass Unternehmen Online auf einem Smartphone eine Zumutung ist.
Ich habe das gleiche Bild, wenn ich mich auf meinem iPhone mit allen Rechten anmelde. Auch der Versuch das Smartphone quer zu halten hat nichts gebracht. Das hat schon seine Gründe, warum ich zu den Mandanten sage, dass UO auf dem Smartphone nicht zu empfehlen ist...
Schade eigentlich. Unser Mandant wollte unterwegs auf der Baustelle nur gelegentlich ein Blick auf ein paar Rechnungen werfen.
Danke.
@klunk_w schrieb:Schade eigentlich. Unser Mandant wollte unterwegs auf der Baustelle nur gelegentlich ein Blick auf ein paar Rechnungen werfen.
Danke.
Darf man fragen, mit welchem Handy der Mandant hantiert? Großes Display? Warum dann nicht ein Tablet?
Ja natürlich kann er ein Tablet benutzen. Nur wäre das ein extra gerät was angeschafft und immer dabei sein muss. Er hatte einfach gehofft, dass er von unterwegs mit den immer vorhandenen Smartphone gelegentlich einen Blick auf ein paar Belege werfen kann. Das dass Smartphone nicht zum ständigen arbeiten mit Unternehmen Online da ist, ist wohl jedem klar.
@klunk_w schrieb:Ja natürlich kann er ein Tablet benutzen. Nur wäre das ein extra gerät was angeschafft und immer dabei sein muss. Er hatte einfach gehofft, dass er von unterwegs mit den immer vorhandenen Smartphone gelegentlich einen Blick auf ein paar Belege werfen kann. Das dass Smartphone nicht zum ständigen arbeiten mit Unternehmen Online da ist, ist wohl jedem klar.
Alles gut, @klunk_w . Mag auch subjektiv anders empfunden werden. Mir reicht mein I7, um hin und wieder mal einen Beleg anzuschauen, oder welche hochzuladen. Auch wenn man schon mal hin- und herwischen muss...
Ich schalte bei mir für diesen Fall immer auf die "Desktopansicht" im mobilen Browser. Dann wird alles kleiner, aber nur dann zeigt es auch die Belege an. Alles wie am PC, nur eben in Miniatur.