Ich frage mich ja eher noch, ob es denn wirklich notwendig ist, von allen Arbeitnehmern alle Geburtsurkunden ihrer Kinder anzufordern. Reicht bei älteren Arbeitnehmern, deren Kinder über 25 Jahre alt sind, nicht die bisher meist schon vorliegende Geburtsurkunde eines Kindes? Denn für die weiteren Kinder über 25 Jahre gibt es ja ohnehin keine weitere Entlastung. Müssen diese also wirklich dennoch lückenlos angefordert werden, auch von weiteren Kindern über 25 Jahren? Und bei Minijobbern müsste es doch auch nicht nötig sein, oder?
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