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UO: Auftragswesen, keine Gutschriften

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letzte Antwort am 03.05.2017 13:53:48 von Silvija_Döbereiner
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sonjakaiser
Einsteiger
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Hallo,

seit der neuen Version im Auftragswesen kann ich keine Gutschriften finden nur Rechnungskorrekturen.

Ist das ein Fehler oder gibt es ein Button mit Gutschrift, den ich noch nicht entdeckt habe?

Freundliche Grüße

Sonja Kaiser

mkinzler
Meister
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Nachricht 2 von 18
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Was meinen Sie mit Gutschrift eine Korrektur oder eine vom Empfänger ausgestellte Rechnung ( im Sinne UStG)?

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sonjakaiser
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Nachricht 3 von 18
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mit Gutschrift meine ich, wenn dem Kunden etwas Gutgeschrieben wird ohne, dass vorher eine Rechnung ausgestellt wurde. Als Beispiel vergüten wir dem Kunden die Kosten für Baustrom, die er in Vorkasse bezahlt hat und uns die Rechnung von den Stadtwerken einreicht. Laut Steuerberaterin ist die Bezeichnung Rechnungskorrektur dafür falsch.

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mkinzler
Meister
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Das wäre dann der 2. Fall.

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sonjakaiser
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das heißt?

die Gutschriften, die schon geschrieben wurden sind jetzt zu Rechnungskorrekturen umgewandelt worden....das stimmt ja dann so auch nicht

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mkinzler
Meister
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Nachricht 6 von 18
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Einr Rechnungskorrektur ( was man im allg. als Gutschrift bezeichnet) ist eine Korrekture einer Rechnung, welche man einem Kunden fakturiert hat. Eine Gutschrift im Sinne der UStG ist eine "Eingangsrechnung", welche dwer Empfänger erstellt hat (rechtlich gleichbedeutend).

Wenn DATEV Auftragswesen dieses nicht unterstützt, muss der Kunde Ihnen einen Rechnung schreiben. Die Rechnung von den Stadwerken ist ja nicht an sie adressiert und kommt so nicht in Betracht.

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sonjakaiser
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es ist aber Bestandteil des Vertrages, dass der Kunde die Kosten erstattet bekommt. Als "Nachweis" reicht er uns die Rechnungen ein und bekommt dafür das Geld zurück.

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sonjakaiser
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Bis jetzt war das Wort Gutschrift immer mit dabei....warum wurde es jetzt weg gelassen? bin sicher nicht die Einzige, die eine Gutschrift ausstellt........

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mkinzler
Meister
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Ich vermute mal, man hat das in Rechnungskorrektur geändert um Verwechslungen mit der Gutschrift (wie Sie es verwenden) zu vermeiden.

Ich kenne Auftragswesen nicht so. In der Dokumentation steht aber immer nur etwas von Ausgangsrechnungen.

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sonjakaiser
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in der alten Version stand Rechnungskorrektur/Gutschrift....jetzt steht nur Rechnungskorrektur da...das ist in meinem Fall auf jeden Fall falsch.......

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mkinzler
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M.E. ja.

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DATEV-Mitarbeiter
Rebecca_Weber-Nützel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Sehr geehrte Frau Kaiser, sehr geehrter Herr Kinzler,

folgende Hintergrundinformationen zu den Rechnungskorrekturen in DATEV Auftragswesen online:

Das Programm DATEV Auftragswesen online unterstützt keine Abrechnung durch den Kunden per Gutschrift.

Aufgrund einer Gesetzesänderung sollte die Bezeichnung "Gutschrift" daher nicht mehr auf den Belegen gedruckt werden, die von Lieferanten an Kunden gesendet werden.

Das Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Amtshilferichtlinie - Umsetzungsgesetz - AmtshilfeRLUmsG) vom 26.06.2013 (BGBl. 2013 I, S. 1809) enthält in Artikel 10 Änderungen des Umsatzsteuergesetzes.

Neu ist, dass gem. § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 10 UStG auf einem Rechnungsdokument das Wort "Gutschrift" zwingend vermerkt werden muss, wenn ein leistender Unternehmer (Lieferant) und sein Leistungsempfänger (Kunde) die Abrechnung durch den Leistungsempfänger (Kunde) per Gutschrift im Sinne von § 14 Abs. 2 UStG vereinbart haben (=Kreditorische Gutschrift).

Im Umkehrschluss sollte zur klaren Abgrenzung die Bezeichnung "Gutschrift" nicht mehr auf Belegen gedruckt werden, die keine Gutschrift im Sinne von §14 Abs. 2 UStG sind.

Aus dem Grund haben wir die Bezeichnung "Gutschrift" mit der Version 2.2 endgültig aus Auftragswesen online entfernt und durch "Rechnungskorrektur" ersetzt.

Mit freundlichen Grüßen

Rebecca Weber-Nützel

DATEV eG

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sonjakaiser
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Sehr geehrte Frau Weber-Nützel,

vielen Dank für Ihre Antwort.

wir haben die Bezeichnung in der Belegvorlage wieder geändert, denn für uns stimmt es so nicht.

Dabei stellt sich die Frage warum heißt der Punkt in der Belegvorlage noch Gutschrift?

Wobei dann müsste man zwei Belegvorlagen erstellen.....ist das vorgesehen?

Freundliche Grüße

Sonja Kaiser

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DATEV-Mitarbeiter
Rebecca_Weber-Nützel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Sehr geehrte Frau Kaiser,

die Umbenennung erfolgte aufgrund der geänderten gesetzlichen Vorschrift. Wenn Sie abweichend davon eine eigene Bezeichnung auf der Belegvorlage einfügen möchten, können Sie dies eigenverantwortlich machen.

Dass die Bezeichnung "Gutschrift" in der Programmfunktion Belegvorlagen noch auftritt ist eine Unschärfe, die noch ausgebaut wird.

Für die Rechnungskorrektur ist nur eine Vorlage vorgesehen.

Mit den besten Grüßen

Rebecca Weber-Nützel

DATEV eG

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michaelakoch
Beginner
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Sehr geehrte Frau Weber-Nützel,

auch ich empfehle meinen Mandanten das unternehmen online und die Nutzung der Auftragsverwaltung. Bisher konnte einer meiner Mandanten auch seine Gutschriften hierüber abbilden. Ich bin nun doch ein wenig verärgert, dass er dies nun nicht mehr vornehmen kann. Das Programm DATEV Auftragswesen online unterstützt laut Ihrer Antwort keine Abrechnung durch den Kunden per Gutschrift.

Ich bitte darum, dies doch einmal zu prüfen und eventuell lässt sich dies ja auch wieder programmieren. Die Nutzer sind sicherlich in der Lage den Unterschied zwischen Rechnungskorrektur und Gutschrift zu erkennen. Zumal das Programm diese Funktion vorher im Umfang mit enthielt.

Mit freundlichem Gruß

Michaela Koch

DATEV-Mitarbeiter
Franziska_Meyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Sehr geehrte Frau Koch,

wenn Sie Mandanten haben, die auf Ihren Belegen die Bezeichnung „Gutschriften" haben möchten, so kann Ihr Mandant das in den Belegvorlagen ändern. Dieser Belegart wird weiterhin als Ausgangsrechnung behandelt und so auch für die Buchführung bereitgestellt. An der Programmlogik wurde nichts geändert, die ist gleichgeblieben.

Mit den besten Grüßen

Franziska Meyer

DATEV eG

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twentyzen
Beginner
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Aber das wäre dann ja nicht im Sinne des gewünschten Effekts - eine Gutschrift (z.B. für eine Provision) ist doch eher eine Eingangsrechnung (an mich) die ich selbst für meinen Geschäftspartner erstelle. Er erhält Geld von mir, nicht umgekehrt.

Ist das Fazit nun, dass Gutschriften in dem Sinne von DATEV Unternehmen Online / Auftragswesen nicht unterstützt werden?

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DATEV-Mitarbeiter
Silvija_Döbereiner
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 18 von 18
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Hallo Herr Spannaus,

das Programm DATEV Auftragswesen online unterstützt nur eine Abrechnung durch den Lieferanten an den Kunden. Die umgekehrte Vorgehensweise, wobei ein Kunde die Abrechnung durch Erstellung einer Gutschrift an den Lieferanten abwickelt, ist im Programm nicht vorgesehen.

Aufgrund einer Gesetzesänderung sollte die Bezeichnung Gutschrift nicht mehr auf Belegen gedruckt werden, die von Lieferanten an Kunden gesendet werden. Aus dem Grund wird in Auftragswesen online die Belegart Rechnungskorrektur verwendet.

Mehr Informationen finden Sie in

Info-Datenbank, Dok.-Nr. 1080846

Viele Grüße

Silvija Radicek

Viele Grüße aus Nürnberg
Silvija Döbereiner - DATEV eG
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letzte Antwort am 03.05.2017 13:53:48 von Silvija_Döbereiner
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