Hallo Community,
wir haben immer wieder Mandanten, die z.B. Kassentage hochladen, welche in sich viele Seiten haben. Dann wird oben teilweise folgender Hinweis seitens Programm/Datev eingeblendet:
"Dieser Beleg ist sehr groß. Bitte beachten Sie..."
1. Was heißt bitte sehr groß in KB (hier für PDF)?
2. Welches Format empfehlen Sie dem Mandanten/Kunden?
2a. Welche Auflösung z.B. bei PDF reicht immer?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
zu 2.) Multi-Page Tiff schwarz/weiss.
zu 2a.) 300 Dpi reicht, wichtig ist schwarz/weiss.
Der Belegtransfer "warnt" m.W. ab 500 KB Dateigröße.
Im Belegtransfer kann unter Extras ->Einstellungen die Grenze für die Warnung verändert werden.
Ich würde immer das Scanmodul verwenden, da die Belege in Tif ausgegeben werden und kleiner sind als z.B. über den Pdf Creator Druck von pdf in Tif
Im Belegtransfer kann unter Einstellungen die Grenze für die Warnung verändert werden.
Hallo Herr Flügge,
danke für Ihre AW. Brauche aber bitte noch die Info, wo in den Einstellungen?
Gruß
C. Rohwäder
Extras->Einstellungen
Danke Herr Kinzler,
das ist beim Mandanten. Auf Beraterseite ist das aber so nicht zu finden? Müsste dann wohl Datev beantworten.
"Dieser Beleg ist sehr groß. Bitte beachten Sie..."
1. Was heißt bitte sehr groß in KB (hier für PDF)?
Gruß
C. Rohwäder
Die Warnung wird vom Belegtransfer generiert. Um diese Anzeige beim Mandaten zu unterdrücken, muss dies auch beim Mandanten entsprechend konfiguriert werden.
Ich glaube Herr Rohwäder sucht die Einstellungen in Rechnungswesen um beim Buchen der digitalen Belege nicht immer informiert zu werden!
Solle überlegt werden, den Wunsch auszusprechen, daß die Standardeinstellung abgeändert werden kann auf 100 KB pro Belegseite, so daß es keinen vorprogrammierten Ärger gibt, wenn eine 20- seitige Rechnung eingescannt wird.
Klar, daß das einen enormen Programmieraufwand bedeutet, da bei der Prüfung der Dokumentengröße der Inhalt dieses Dokuments- also auch die Anzahl der Seiten - noch unbekannt ist ...
Daher muß wirklich überlegt werden, ob wir Anwender diesen Wunsch ausformulieren möchten...
Hallo Herr Rohwäder,
Ihre zu Beginn der Diskussion gestellten Fragen wurden von den anderen Community-Mitgliedern bereits absolut richtig beantwortet:
1. Was heißt bitte sehr groß in KB (hier für PDF)?
Im DATEV Belegtransfer kommt standardmäßig ein Hinweis, wenn die Beleggröße 500KB überschreitet. Diese Maßnahme hat den Zweck, eine Übertragung von Belege mit hohem Speichervolumen zu vermeiden.
Die Folgen großer Belege könnten entweder eine erhebliche Verschlechterung der Laufzeit in den Anwendungen sein, oder eine erhebliche Erhöhung des Datenvolumens in Belege online, was erhöhte Kosten verursacht.
Die Begrenzung der Beleggröße kann im DATEV Belegtransfer unter „Einstellungen" individuell angepasst werden.
2. Welches Format empfehlen Sie dem Mandanten/Kunden? Bzw. 2a. Welche Auflösung z.B. bei PDF reicht immer?
Ziel ist es, beim Scannen ein möglichst kleines Dateiformat bei guter Lesbarkeit zu erhalten. Eine gescannte DIN-A4-Seite hat im Durchschnitt ein Volumen zwischen 50 und 100 KB.
Gute Erfahrungen haben wir gemacht mit:
Ich hoffe, damit sind Ihre Fragen beantwortet?
@ ein Anwender: Die Überwachungsgröße bezieht sich auf die Gesamtdateigröße. Wird eine mehrseitige Datei hochgeladen, wird hierbei nur das Volumen der gesamten Datei geprüft. Die Prüfung der Seitengrößen ist kurz- bis mittelfristig technisch nicht realisierbar. Wir prüfen die Anregung dennoch gerne für eine der nächsten Versionen des Belegtransfers.
Mit freundlichen Grüßen
Franziska Meyer
Cloud-Lösungen
DATEV eG
Vielen Dank Frau Meyer,
Sie haben die vielen hilfreichen Antworten abschließend bestens gebündelt.
Gruß
C. Rohwäder
1. Was heißt bitte sehr groß in KB (hier für PDF)?
[...]
2. Welches Format empfehlen Sie dem Mandanten/Kunden? Bzw. 2a. Welche Auflösung z.B. bei PDF reicht immer?
Ziel ist es, beim Scannen ein möglichst kleines Dateiformat bei guter Lesbarkeit zu erhalten. Eine gescannte DIN-A4-Seite hat im Durchschnitt ein Volumen zwischen 50 und 100 KB.[...]
@ ein Anwender: Die Überwachungsgröße bezieht sich auf die Gesamtdateigröße. Wird eine mehrseitige Datei hochgeladen, wird hierbei nur das Volumen der gesamten Datei geprüft. Die Prüfung der Seitengrößen ist kurz- bis mittelfristig technisch nicht realisierbar. Wir prüfen die Anregung dennoch gerne für eine der nächsten Versionen des Belegtransfers.
Naja, in Zeiten wo die Leute mit ihren Telefonen scannen, sind die Dokumente schonmal etwas 'größer'. Da erwartet man eigentlich vom Upload-Client für Ordnung zu sorgen. Ohne Rückfrage.
Ist bspw. beim Upload auf facebook (u. div. anderen Applikationen) Standard.
Scheitern an solchen Stellen, so wie heute morgen, ist relativ nervig
Mit den Smartiescans stehe ich ein wenig auf Kriegsfuß, denn dann sollten die Leute selbst bei Ihren Krumm-und-Schief-Beleg-Fotos drauf achten, dass sie ein geringes Datenvolumen haben (da gibt's nämlich ein "Knöpfle" zum Einstellen), sonst galoppiert das Volumen und die Kosten schnell mal davon und der Berater ist der Dackel, weil er nicht mindestens achtmal mündlich, dreimal schriftlich und zwei mal via Backpfeife vor den Belegspeicherkosten gewarnt hat.
Die Warnung bei 500kb ist absolut in Ordnung und wenn jemand eben auch noch die ganzen Lieferscheine einer Rechnung samt der BILD-Zeitung mit in diese Datei reinpacken will, soll er. Man hat ihn ja "gewarnt".
Ach ja, es ist doch wurscht, ob die KB-Warngrenze für pdf oder tif oder jpg gilt; KB sind KB - beim einen bekommt man eben mehr Blätter unter als beim Anderen.
Rechnen Sie Ihren Mandanten einfach mal aus, was 1.000 Belege á 750KB gegenüber 75KB je Beleg ausmacht ! Wir hatten in der Tat den Fall, dass ein Mandant seine Belege zwei Monate in, ich glaube "4k-HD" eingescannt hat und wir ihm rieten die ca. 300 Eingangsrechnungen nochmals zu erfassen. Er tat es nicht. Na ja, gesagt haben wir es zumindest. Wir werden insofern sowieso drei volle Jahre auf Archiv-DVD brennen (zzgl. Sicherung auf HD) und dann die Belege im RZ löschen lassen. Es lohnt sich öfters als man denkt.
Ich sensibilisiere meine Mandanten zumeist die Belege über den Scanner zu erfassen, ja vorzugsweise über das Scan-Modul in tif (war da auch schon anderer Meinung mit pdf), weil es für die Zwecke mehr als ausreichend ist; für die DokAblage würde ich mir dennoch eine systeminterne pdf-scan-Möglichkeit wünschen (bitte, bitte, DATEV ).
Ich weiß nicht wie es anderen Kollegen geht: Anfangs wurden die Smartphone-Scans noch ordentlich erstellt und waren "noch brauchbar". Zwischenzeitlich werden Bescheide o.ä. wichtige Schreiben aus 1m Entfernung auf dem Motorrad sitzend gescannt (ja, so sieht es manchmal aus). Dies mag für eine kurze Info zum Schriftstück und schnelles feedback in Ordnung sein, aber für UO oder DokAblage weigere ich mich derartigen Müll zu verwenden und weise meine Mandanten genau darauf hin, dass wir eine saubere, lesbare und ggf. noch ausdruckbare digitale Belegarchivierung wollen. Dies trifft flächendeckend auf Verständnis !
Wer überweist denn in realem Leben seine Rechnungen, in dem er diese im Taxi fotografiert und die Überweisung ausführt? Genau, der, der einen außenverstellbaren Innenspiegel toll findet. Man muss nicht alles tun, nur weil es geht oder erlaubt ist. Leider suggeriert uns die Werbung, dass Unsinniges unverzichtbar sein soll; wohl dem, dessen Verstand noch die Herrschaft über seinen Träger hat.
Über die Beschränkung der e-mail-Volumen habe ich mich auch vereinzelt mal geärgert und dann die Anlage auf drei e-mails aufgeteilt; das tut zur Not auch, bevor ein Hiwi die ganze Festplatte versendet 🙂
Dass die 'Krumm-u.Schief'-Scan-Geschichten längst Geschichte sein sollten, hatte ich kürzlich hier Re: Scannen der Belege mit der Scan-Hülle von Datev dargelegt. U. meine Erkenntnis diesbezüglich war alles andere als zeitnah.
Ich muss meine Kunden auch eigentlich nicht auf Volumenbeschränkungen etc. hinweisen, wenns dafür Computer u. den entsprechenden Stand der Technik schon längst gibt. S. mein Verweis auf facebook: Jeglicher Foto-Upload wird automatisch um pr. Metadaten gestrippt u. massiv komprimiert. Trotzdem hat sich m.W. noch nie jemand über die Fotoqualität bei fb beschwert. Alles vollautomatisch. Ohne Belehrungen. Ohne Rückfragen.
PS Sorry für die superschnell flüchtige Antwort, mehr evtl. später
Genau das meinte ich eben: Anfangs kamen da richtige gute Scans via iPhone & Co. an, die man fast nicht von regulären Scans unterscheiden konnte. Doch es hielt der Schlendrian Einzug und die selben Personen gingen mir der Dokumentenverarbeitung immer schludriger um. Krumm, schief, unvollständig, schlecht beleuchtet, zig-mal-gefaltet und pyramidal etc.
So geht das eben nicht, weil ich das extrem "daneben" finde. Nach entsprechender Ansage erhalten wir dann auch wieder saubere Smartie-Scans; es ist nichts dagegen einzuwenden, wenn dies wenigstens ein wenig sorgfältig erfolgt.
Übrigens bestehen bei Einzugsscannern auch häufig Probleme des krummen Einzuges, weil ggf. die Einzugsschienen zu weit auseinander eingestellt sind oder der Einzug sonst einen Schuss hat.
Wenn wir die Mandanten darauf ansprechen, was wir schon regelmäßig tun, wird dem auch abgeholfen.
Fazit: Egal über was gescannt wird, die Qualität muss o.k. sein. Die Voreinstellungen der DATEV sind absolut ausreichend, könnten ggf. optional noch weitere "Justiermöglichkeiten" bekommen. Wie ein Vorredner schon sagte: Mit Scanmodul "tif", schwarzweiß und 300dpi liegt man ca. bei 30 - 50 KB; besser geht's fast nicht.