Ich möchte Personen als Freigeber für Belegfreigabe online definieren.
Für smartcards und smartlogins.
welche Minimum Rechte muss ich vergeben, damit die Personen lediglich freigeben können was ihnen zugewiesen wird, ohne etwas anderes in Duo zu sehen.
habe sticks bestellt, in rechteverwaltung online nur das recht belegfreigabe online Standard und Stammdaten Standard vergeben.
Der belegfreigabe online admin hat zusätzlich das Recht „freigeber“ gesetzt.
das scheint nicht zu reichen. Der Zugriff auf DUO ist nicht gegeben, Meldung „Sicherheitsprüfung wird verweigert“ Muss ich über den einrichtunsassistenten noch zusätzliche Freigaben zu belegen oder sonstigem vergeben?
sicherheitspaket für den Stick ist installiert, richtiger Browser wird genutzt, daran liegt es nicht.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Standardrecht für Stammdaten vllt.?
@Christina0903 schrieb:Muss ich über den einrichtunsassistenten noch zusätzliche Freigaben zu belegen oder sonstigem vergeben?
gelöscht, da inkorrekt, siehe Antwort @Felix_Reck
Ansonsten greifen die Rechte teilweise erst nach 30 Minuten. Wenn Sie direkt nach der Rechtekonfiguration testen, kann es sein, dass das Recht noch nicht funktioniert.
Das dachte ich mir so, in der Doku steht jedoch lediglich belegfreifabe standardrecht und Stammdaten standardrecht.
Das Recht belege freigeben, ablehnen Fibu erhalte ich lediglich über den eineichtungsassistenten. Und ist das dann ausreichend oder müssen noch weitere Rechte abgehakt werden?
Gehe ich direkt über Rechteverwaltung online kann man nur Belege als standardrecht vergeben, damit würde der Mitarbeiter aber doch alle Belege sehen. Das Recht belegfreibe Standard wäre ja lediglich ein Zusatz, was das Belege Standardrecht ergänzt und nicht einschränkt. Manchmal hängt die datev-Logik mich ab.
Liebe datev bitte in der Doku ergänzen welche Rechte benötigt werden, damit ein freigeben eben nur seine freizugebenden Belege sieht.
Kommentar gelöscht, da inkorrekt, siehe Antwort @Felix_Reck
Um die Belegfreigabe nutzen zu können, benötigt man lediglich das Standardrecht für die Belegfreigabe und das Standardrecht für die Stammdaten.
Das Standardrecht für Belege online ist nicht notwendig, da der Freigeber in dem Fall alle Belege im Bestand sehen würde und nicht nur diese, die er der Belegfreigabe freigeben kann.
Wenn die Sicherheitsüberprüfung fehl schlägt, probieren Sie gerne folgendes: „Sicherheitsprüfung fehlgeschlagen“ beim Anmelden in DATEV-Cloud-Anwendungen - DATEV Hilfe-Center
@Felix_Reck Danke für die Richtigstellung!
Dann habe ich das doch richtig verstanden. Danke!
allerdings sind wir auch alle Punkte der Doku zur Sicherheitsprüfung schon durchgegangen und es geht trotzdem nicht….nich eine Idee?
Hallo @Christina0903,
bitte kontaktieren Sie den DATEV-Service über den Servicekontakt oder senden Sie uns eine E-Mail an unternehmenonline@service.datev.de.