Um die Belegfreigabe nutzen zu können, benötigt man lediglich das Standardrecht für die Belegfreigabe und das Standardrecht für die Stammdaten. Das Standardrecht für Belege online ist nicht notwendig, da der Freigeber in dem Fall alle Belege im Bestand sehen würde und nicht nur diese, die er der Belegfreigabe freigeben kann. Wenn die Sicherheitsüberprüfung fehl schlägt, probieren Sie gerne folgendes: „Sicherheitsprüfung fehlgeschlagen“ beim Anmelden in DATEV-Cloud-Anwendungen - DATEV Hilfe-Center
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