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Nutzungsänderung UO - mandantengenutzte Beraternummer

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letzte Antwort am 20.06.2024 15:26:18 von jjunker
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Tax_Engineer
Beginner
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Hallo zusammen,

 

wir haben für manche Mandaten UO unter unserer eigenen Kanzlei-Beraternummer angelegt (Option 2 in der Ersteinrichtung UO: "Bestehende mandantengenutzte Beraternummer und Zugangsmedien wiederverwenden"). Nun möchten wir diese Einstellung fallweise ändern auf eine "neue mandantengenutzte Beraternummer".

 

Hintergrund: Zunächst erfolgte die Digitalisierung der Belege in der Kanzlei - nun durch den Mandanten selbst (daher die Notwendigkeit für einen eigenen Zugriff des Mandanten).

 

Ist das möglich? Was sind die erforderlichen Schritte?

 

Vielen Dank!

Thomas_Kahl
Meister
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Grundsätzlich ja. Meines Erachtens sind eigentlich nur 2 Schritte nötig - mandantengenutzte Beraternummer beantragen und wenn die dann zugeteilt wurde den Datenübertrag vornehmen. Ich weiss nicht, wie die Kollegen es sehen, aber ich würde hier den Mandanten komplett (also alle Daten) übertragen. Was dann allerdings in den Rechten alles geändert werden muss, weiss ich nicht - da bin ich raus.

MfG
T.Kahl
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jjunker
Allwissender
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Der DUO Bestand kann auch auf der Hauptberaternummer bestehen bleiben. Wofür den Hickhack den Bestand umzuziehen?

 

Die Administration erfolgt dann allerdings ausschließlich über die Mandantennummer. Also RVo nur ausgeschlafen und nicht zwischen Tür und Angel. Wobei das sowieso immer gelten sollte.

MVP Müll_Verbreitungs_Problem
noescher
Erfahrener
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Nachricht 4 von 11
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Schritt 1: Mandantengenutzte Beraternummer im Leistungsverbund anlegen (samt Smartlogin oder mIdentity für Mandant)

 

Schritt 2: Beraternummer/Kennwort in der lokalen DATEV Beraternummern-Kennwort-Verwaltung hinterlegen, damit RZ-Übertragungen weiter funktionieren.

 

Schritt 3: Daten in UN-Online im Menü Stammdaten auf die Mandantengenutzte Beraternummer umkopieren (ggf.

Mandantennummer wie bisher belassen, um optische Zuordnung im DATEV Arbeitsplatz zu behalten.)

 

Schritt 4: Bestand in Kanzlei Rechnungswesen über Bestandsdienste Rechnungswesen umspeichern auf die Beraternummer des Mandanten. Dasselbe gilt für RZ-Bankinfo-Bestände oder Zahlungsverkehr

 

Schritt 5: Sofern Lohn auch erstellt wird, Bestand umspeichern auf die Beraternummer des Mandanten (damit auch die Lohnauswertungen in UN-Online problemlos im Mandantenbestand angezeigt werden, ohne dass es zu Verwirrungen kommt; Falls keine Umspeicherung erfolgt, zumindest Buchungsbeleg anpassen wg. Änderung in Rechnungswesen.

 

Schritt 6: Rechteverwaltung lokal (für Mitarbeiter) und Rechteverwaltung online (für Mandant und Mitarbeiter konfigurieren)

 

Schritt 7: Falls gewünscht ist, dass Mandant die Kosten für UN-Online selber trägt, die Freigabe erteilen für das mitgliedsgebundene Mandantengeschäft, begrenzt auf Komplettlösung UN-Online (dadurch bleiben sämtliche weiteren Kosten, wie z. B. Lohn oder Sicherheitspauschale, obwohl sie auf der Beraternummer des Mandanten laufen, weiter auf der Kanzleirechnung. Diese Option bietet DATEV leider nicht bei der Erstbeantragung einer Beraternummer, sondern erst im Nachgang durch gesonderten Antrag.

 

Ergänzung: Warum umspeichern auf Mandantengebundene Beraternummer?

a) ggf weil der Mandant die Kosten selber tragen soll und

b) weil ein Datenübertrag auf einen neuen Berater dann mit weniger Problemen möglich ist (keine Umspeicherungen, usw. notwendig)

 

Persönlich finde ich das System der mandantengenutzten Beraternummern unübersichtlich. Insbesondere wenn irgendwann auch alle Steuer-Online-Mandanten eigene DATEV-Beraternummern haben. Hier muss die DATEV noch nacharbeiten, damit das System einfacher wird. 

Viele Grüße
Peter Nöscher
eliansawatzki
Meister
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Es gibt hier viele Wege...

 

 

Der kürzeste Weg ist:

 

Unternehmen online für den Mandanten aus dem DAP heraus über die MyDATEV Mandantenregistrierung bestellen. In diesem Prozess wird die Unterberaternummer angelegt, der Vertrag angelegt, SmartLogin bestellt und administriert (Freigabe auf Ordnungsbegriffe der Kanzlei) und es kann entschieden werden,  ob DATEV den Vertrag (Grundgebühr von DUO) direkt gegenüber dem Mandanten abrechnen soll oder nicht (Leistungsverbund oder mitgliedsgebundenes Mandantengeschäft). Ein mIDentity muss separat bestellt werden.

 

Ich persönlich würde mir das Umspeichern aller Leistungen auf die Unterberaternummer sparen. Da steckt mehr dahinter als ReWe und Lohn. Da kommen in der Regel mindestens noch die Steuererklärungen dazu, Bilanzbericht, Finanzanalyse, DÜ-Formulare etc. Das Umspeichern auf die Unterberaternummer ist m. E. nur zielführend, wenn wirklich auch die Businesspauschale ( Buchungsassistent, Speicherplatz) von DATEV direkt mit den Mandanten abgerechnet werden soll - ohne Umspeichern ist das nämlich nicht möglich. Die Pauschale ist hier im Haus mit in den Auslagen versenkt.

 

Wenn nicht umgespeichert wird, spart man sich auch Eingriffe in die Administration, da in der Regel alle MA einer Kanzlei für alle Bestände der Kanzleiberaternummer (außer eventuell die kanzleieigene Buchführung) freigeschaltet sind,

 

Das Durchführen der von mir beschriebenen Variante dauert 5min - ohne Einweisung des Mandanten und Inbetriebnahme auf Mandantenseite.

 

Ein Umspeichern in weiser Voraussicht aus dem Grund "Falls der Mandant mal wechselt ist es dann einfacher" ist m. E. überflüssig. Sollte tatsächlich ein Mandant den Berater wechseln, wird erforderlichenfalls in diesem Moment umgespeichert. Allein die Mühe eine Vielzahl von Mandanten für den Fall der Fälle umzuspeichern....  Sorry... Nein!

metalposaunist
Unerreicht
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@Thomas_Kahl schrieb:

Ich weiss nicht, wie die Kollegen es sehen, aber ich würde hier den Mandanten komplett (also alle Daten) übertragen. 


Finden wir nicht gut, weil LODAS Auswertungen nicht von Beraternummer A nach B übertragen werden und das bei einer Prüfung ziemlich uncool ist und das Übertragen auch alle DATEV Programme betrifft: von REWE > Lohn > an REWE hängt Bilanzbericht & AP, ... 

 

Sonst sehe ich das wie @jjunker; Augen auf bei der RVo Administration. 😉 Wer nicht sauber arbeitet, bestraft das Leben. Ob die Daten nun unter A oder B liegen, spielt keine Rolle. Vertun kann man sich so oder so. Sehe da wenig Verbesserungspotential, wenn man die Daten verschiebt.

 

@noescher: Danke! Da sieht man den ganzen Aufwand nochmal optisch schön dargestellt 👍. Und der ist je nach Kanzlei und deren Rechtevergabe nicht ohne!

 


@eliansawatzki schrieb:

Unternehmen online für den Mandanten aus dem DAP heraus über die MyDATEV Mandantenregistrierung bestellen. 


Nein, davon bin ich mit @jjunker noch überhaupt gar nicht von überzeugt; zumal auch hier keine Möglichkeit gegeben ist UO Gruppen zu nutzen, anzulegen, zu ändern. Via myDATEV mache ich es nur, wenn ich's muss: Steuern und Lohnschnittstellen zum Beispiel. DUO bestelle ich noch über den Shop. 

 

Siehe auch: Rechteverwaltung Rechte kopieren

 


@eliansawatzki schrieb:

Ein mIDentity muss separat bestellt werden.


Zumal man dafür dann wieder in den Shop muss und schon mal in 2 Systemen tanzt. So packe ich DUO inkl. mIDentity in den Warenkorb, bestellen, danke - fertig. 

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
eliansawatzki
Meister
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Hallo Herr Bohle,

 

nur weil Herr Junker und Sie die Mandantenregistrierung nicht gut finden, heißt das nicht, dass diese für eine Vielzahl von Szenarien (insbesondere für unerfahrene Anwender) eine geeignete Variante sein kann. Letztendlich fehlen der Mandantenregistrierung zwei Dinge bezüglich des hier angefragten Prozesses:

 

- mIdentity kann nicht bestellt werden (ist von DATEV nicht gewollt - will ich einen haben, muss ich in den Shop)

- Anlage von Gruppen in der Administration (ist eine (u. a. Ihre) persönliche Vorliebe - die Administration funktioniert genauso über den Assistenten - ich arbeite übrigens auch mit Gruppen und nutze den Assistenten nicht)

 

Kernaussage meines Beitrages sollte sein, dass dieses ganze Umgespeichere in der Regel schlicht überflüssig ist. Ausnahme: siehe Beitrag oben

jjunker
Allwissender
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@eliansawatzki: "(insbesondere für unerfahrene Anwender)" stimmt aber die sollten nicht den Admin machen.🙄

Admin für die RVo und die Rechteverwaltung (NuKo)ist keine Tätigkeit für nebenbei.

Da halte ich von "alles so schön einfach Assistenten" schlicht nicht viel.

 

Wenn man als Kanzlei keine hausinterne Erfahrung hat holt man diese extern.

 

Warum kommen die Mandanten zum Stb? --> "Ich habe keine Ahnung und/oder keine Lust. Mach du das"

 

Warum quälen sich Stb Berater mit IT-Logiken und Rechteverwaltung ab?

Weil Sie in dem Fall die Logik Ihrer Mandanten nicht anwenden.🤗

Zumal ja an top käme, dass ein erfahrener Admin 15 Minuten braucht --> 100€ - 150€ in der Stunde kostet und der Stb ohne Erfahrung selber 30 - 60 Minuten braucht und den selben Stundensatz aufrufen kann. 🤔 keine schwere Denkaufgabe. 😅

 

Wobei man die Erfahrung auch via SK wie es @andreashofmeister es machen würde holen kann.

MVP Müll_Verbreitungs_Problem
stefanie
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Hi, 

 

der Beitrag ist ja jetzt schon ein paar Jahre her.

 

Mich würde interessieren wie mittlerweile die Meinung dazu ist- unter welcher Beraternummer die Leistungen anzulegen. 

 

Mandantengenutzte BRN oder Kanzleiberaternummer? 

 

 

 

Rechteverwaltung sehe ich persönlich schon die ganze Zeit kritisch, da etwas freizugeben was über die Kanzlei läuft. Wenn immer mal etwas standardmäßig freigegeben wird, wie jetzt in den Serviceanwendungen der Fall. Wie seht ihr das?

 

LG Stefanie

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metalposaunist
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@stefanie schrieb:

Wie seht ihr das?


Es hat sich nichts geändert und jeder hat seine eigene Meinung dazu. Bitte bei der mandantengenutzten Beraternummer dran denken, dass DATEV hier auf Stammdaten im DATEV zurückgreift und auch auf die Auswertungspakete und es bei den Steuerprogrammen auch Probleme geben kann. 

 

Bei Auftragsbuchhaltungen nutzt die megra die Kanzleiberaternummer; bei Selbstbuchern die mandantengenutzte Beraternummer. 

 

Mit mM spielen da noch deutlich mehr Faktoren eine Rolle. 

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
jjunker
Allwissender
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Ich bin inzwischen ein Freund die Leistungen unter der Unterberaternummer anzulegen. Ja verursacht gegebenfalls ein Quietschen in manchen Anwendungen....

Dafür liegt das Haftungsrisiko hinsichtlich der Datenhaltung beim Mandanten und nicht beim StB. 

Die Vor- und Nachteile sind aber noch genau die gleichen wie 2021... @stefanie 

MVP Müll_Verbreitungs_Problem
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letzte Antwort am 20.06.2024 15:26:18 von jjunker
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