Einen wunderschönen guten Morgen,
wir haben in der Kanzlei ein für uns ganz neues Problem.
Wir haben ein Mandat übernommen, und den Übertrag der Mandantendaten und der mandantengenutzten Beraternummer beantragt.
Die Mandantendaten wurden übertragen d.h. wir haben Zugriff auf die Fibu, Steuererklärungen und Unternehmen Online.
Der Mandant selbst hat jetzt aber keinen Zugriff mehr auf Unternehmen Online.
Wir tippen darauf, dass das an der mandantengenutzten Beraternummer liegt, die immer noch auf Freigabe wartet.
Auch nach mehrfacher Erinnerung unsererseits tut sich da beim Vorberater nichts.
Frage: Muss der Vorberater dem Übertrag zustimmen? Können wird das irgendwie umgehen? Der Mandant kann über UO weder Belege hochladen noch Zahlungen ausführen und ist natürlich ungehalten.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Sie müssen nach einem Mandantenübertrag in der Rechteverwaltung Online die Rechte für den Mandanten noch neu vergeben damit er wieder Zugriff auf Unternehmen Online hat.
Außerdem muss er im Belegtransfer die Pfade erneuern.
Am Übertrag selber kann es aus meiner Sicht nicht liegen, wenn Sie bereits Zugriff auf Unternehmen Online haben.
Ich gehe davon aus, dass das Zugangsmedium des Mandanten unter der nicht übertragenen Unterberaternummer des Vorberaters liegt.
Das lässt sich aber lösen, wenn der Fall so behandelt wird, als wäre es ein bestehendes Mandat, dass später auf UO umsteigen möchte:
Ich gehe davon aus, dass das Zugangsmedium des Mandanten unter der nicht übertragenen Unterberaternummer des Vorberaters liegt.
Genau
Das lässt sich aber lösen, wenn der Fall so behandelt wird, als wäre es ein bestehendes Mandat, dass später auf UO umsteigen möchte:
- Unterberaternummer beantragen
- UO bestellen
- Smartlogin oder Smartcard bestellen (ggf. reicht die Sim-Karte, spart 25 Euro)
- Rechte administrieren
Dann hat der Mandant ja zwei Unterberaternummern, und muss eine kündigen. Es brauchen auch mehrere Arbeitnehmer Zugriff, also müssten wir sehr viel neu bestellen. Ich fände es schöner wenn wir einfach nur die Unterberaternummer des Mandanten "hinter dem Rücken des Vorberaters" bei uns in System bekommen könnten.
Dann hat der Mandant ja zwei Unterberaternummern, und muss eine kündigen.
Kündigen kann die Unterberaternummer selbst m.E. nur der Vorberater.
Falls jedoch zur alten Unterberaternummer das mitgliedsgebundene Mandantengeschäft (MigMag) vorliegt, stellt sich mir noch die Frage, ob dem Mandanten weiterhin Kosten für UO etc. berechnet werden (kann ich grade nicht beurteilen). Im dem Fall (MigMag) kann aber der Mandant selbst ggü. DATEV seine Verträge (nicht die Beraternummer) kündigen.
Es brauchen auch mehrere Arbeitnehmer Zugriff, also müssten wir sehr viel neu bestellen. Ich fände es schöner wenn wir einfach nur die Unterberaternummer des Mandanten "hinter dem Rücken des Vorberaters" bei uns in System bekommen könnten.
Ich sehe keine Chance das ohne Zutun des Vorberaters zu erreichen.
Das wird wohl auf eine Einschätzung hinauslaufen, welcher Aufwand höher sein wird:
Rückfragen und Bitten um Freigabe Unterberaternummer <-> komplette Neubestellung
Fall er es noch nicht kennt, würde ich sonst den Vorberater nochmal etwas Hilfestellung anbieten ->