Grüße Euch!
Ich möchte einen Beleg erstellen, auf dem analog die EC-Karte eines Kunden gelegt wird. Die Frage lautet, wie muss dieser aufgebaut sein, dass DATEV ONLINE den mit der App gescannten Beleg lesen kann. Dabei ist natürlich wichtig, dass vor allem die IBAN gut erkannt wird. Hat man mit einer entsprechenden Handschrift (Druckbuchstaben) eine Chance, dass auch der Betrag erkannt wird? Ich habe es mit der Scan-App von DATEV probiert und erhalte kein Leseergebnis in DATEV ONLINE.
Danke für Eure Ideen,
Sebastian
Geändert durch DATEV am 24.03.2023 um 10:39 Uhr wegen Verstoß gegen Nutzungsbedingungen und Datenschutzhinweise Nummer 5 (Echtdaten).
Sie müssen die Rechnung nach Unternehmen online hochladen und nicht das SEPA-Mandat. Dann klappt es auch mit der Lastschrift.
Danke! Ich habe keine Rechnung. Es geht darum, dass der Kunde mit EV Karte zahlt. Da ich ohne Gerät arbeite, wäre dieser Beleg gut. Rechnungen von mir liest Datev auch nicht aus. Woran also liegt es?
Hallo!
Ich darf hier nochmal nachhaken.
Es geht um die Gestaltung eigener Belege. Auch die Daten meines Rechnungsformulares wird nur teilweise oder gar nicht in DATEV unternehmen online erfasst. Werden nur Rechnungsformulare erkannt oder auch zum Lastschriftformulare (ohne Rechnungsstellung)?
@SebastianRecke schrieb:Werden nur Rechnungsformulare erkannt oder auch zum Lastschriftformulare (ohne Rechnungsstellung)?
Da es sich bei DUO um eine Software zur Unterstützung der Erstellung einer Buchhaltung und zum Sammeln von Buchhaltungsbelegen handelt, sind zur Erkennung die Wesensmerkmale einer Rechnung wichtig.
Da es sich bei einem Lastschriftbeleg um einen vollkommen irrelevanten Beleg für die Buchhaltung handelt, der eigentlich gar nichts in DUO zu suchen hat, wird die OCR da eher geringste Erkennungswahrscheinlichkeit liefern.
Im Sinne der Datenqualität und Übersicht der Belegablage sollte es eigentlich auch vermieden werden, den Datenbestand mit derartigen Belegen vollzumüllen.
Das ist aber ein Thema, daß Sie eigentlich am Besten in Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater klären müssten, denn der muß hinterhier schließlich mit der Belegablage zurechtkommen.
Ein SEPA-Mandat ist aber - wie von @eliansawatzki bereits erläutert, ein Beleg, der nicht in die Buchhaltungsunterlagen gehört.
Vielen Dank für die ausführliche Antwort.
Die Frage ergibt sich auch nur deswegen, weil ich im Laden kein Gerät verwende, sondern eine Lastschrift direkt mit der Kontonummer ziehe. Daher liegt es nahe, dass man Rechnung und Lastschrift miteinander kombiniert. Der Steuerberater behandelt mein Beleg bislang als Rechnung. Ein Mandat wurde bisher nie erstellt mit dem Risiko, dass die Lastschrift platzt. Was aber bisher (25 Jahre) nie passierte. Dennoch möchte ich das jetzt korrekter aufbauen. Üblich wäre wohl, dass man eine Rechnung stellt und das Mandat (für eine einmalige Lastschrift vor dem Kunden etwas aufwändig) extra ausstellt. Da ich jedoch im Laden direkt und schnell einen Kaufbeleg erstellen muss (ohne elektronische Kasse) kommt eine Quittung oder Rechnung per Computer eher nicht in Frage.
Aber scheinbar liest die Software das über den beschriebenen Weg nicht aus. Übrig bleibt die Frage, warum sie meine dann tatsächlich üblich gestaltetes Rechnungsformular nicht ausliest.
Gibt es eine vorgegebene Formatierung von Begriffen, Schriften, Größen, die einzuhalten sind, damit die Software das erkennt?
Vielen Dank,
Sebastian
Ohne das jemand mal eines dieser üblich gestalteten Rechnungsformulare gesehen hat kann keine Beurteilung abgegeben werden.
Bitte zeigen Sie eine der Rechnungen ohne Echtdaten.
Hallo @SebastianRecke
vielleicht hilft hier das Dokument DATEV Buchungsassistent online – Tipps zur Qualität und zum Aufbau der Belege weiter.
Danke - werde ich machen.
Ich baue den Beleg so auf, wie hier empfohlen wurde und lade es dann hoch. Ich gehe aber davon aus, dass es dann immer noch nicht geht.
Ich melde mich. Vielen Dank!