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Kontoauszüge als signierte PDF-Datei herunterladen

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letzte Antwort am 25.07.2024 14:33:47 von Georg_Klimm
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Ising
Beginner
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Bank (Kommunikation per EBICS) stellt monatliche Kontoauszüge fürs Girokonto als signierte PDF-Datei bereit.
Wie kann man diese Datei mit DATEV Unternehmen online herunterladen und sichern?

andreashausmann
Erfahrener
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Nachricht 2 von 23
6836 Mal angesehen

Meines Wissens funktioniert dies nur über das Online-Banking der Bank.

Ising
Beginner
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Nachricht 3 von 23
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Die Bank stellte vor der Umstellung auf den Elektronischen Kontoauszug per EBICS die signierte PDF-Datei ins Postfach. Für die Umstellung bei der Bank wurde die Kommunikation mit einem Eletronic-Banking-Softwareprodukt (DATEV Unternehmen online?) per EBICS vereinbart. Nun stellt sich die Frage, kann man den Programm DATEV Unternehmen online diese Datei herunterladen und sichern?

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DATEV-Mitarbeiter
Gerlinde_Huebl
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 23
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Hallo, 

 

in Bank online ist ein Import der Kontoumsätze nicht möglich. 

 

Welche Möglichkeiten für die Kontoumsatzabholung zur Verfügung stehen, erfahren Sie in diesem Dokument: 

Bank online – Kontoumsatzabholung 

Viele Grüße
Gerlinde Hübl - DATEV eG
Ising
Beginner
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Nachricht 5 von 23
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Hallo Frau Hübl,

 

vielen Dank für Ihre Antwort.

 

Vielleicht habe ich die Frage nicht richtig formuliert, die Kontoumsatzabholung funktioniert mit DATEV Unternehmen online. Mir geht es um die ordnungsgemäße Aufbewahrungspflicht der Kontoauszüge, ist diese im DATEV Rechenzentrums-Archiv ausreichend oder benötigt man die von der Bank bereitgestellte signierte PDF-Datei?

 

Schöne Grüße

Franz-Josef Ising

 

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Gelöschter Nutzer
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Nachricht 6 von 23
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Hierzu Rz 76 des BMF Schreibens vom 28.11.2019

 

"Werden neben bildhaften Urschriften auch elektronische Meldungen bzw. Datensätze
ausgestellt (identische Mehrstücke derselben Belegart), ist die Aufbewahrung der
tatsächlich weiterverarbeiteten Formate (buchungsbegründende Belege) ausreichend,
sofern diese über die höchste maschinelle Auswertbarkeit verfügen. In diesem Fall
erfüllt das Format mit der höchsten maschinellen Auswertbarkeit mit dessen
vollständigem Dateninhalt die Belegfunktion und muss mit dessen vollständigem
Inhalt gespeichert werden. Andernfalls sind beide Formate aufzubewahren. Dies gilt
entsprechend, wenn mehrere elektronische Meldungen bzw. mehrere Datensätze ohne
bildhafte Urschrift ausgestellt werden. Dies gilt auch für elektronische Meldungen
(strukturierte Daten, wie z. B. ein monatlicher Kontoauszug im CSV-Format oder als
XML-File), für die inhaltsgleiche bildhafte Dokumente zusätzlich bereitgestellt
werden. Eine zusätzliche Archivierung der inhaltsgleichen Kontoauszüge in PDF oder
Papier kann bei Erfüllung der Belegfunktion durch die strukturierten
Kontoumsatzdaten entfallen."

 

Ich weiß zumindest das Belege Online von Ernst & Young bzgl. GoBD ein Testat erhalten hat (wenn auch rechtlich nicht bindend)

andreashausmann
Erfahrener
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Nachricht 7 von 23
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Bitte nur im Hinterkopf behalten, dass die Bereitstellung und Archivierung der Kontoumsätze im DATEV RZ auch pro Bankkonto und Monat 1,30€ kostet.

DATEV-Mitarbeiter
Gerlinde_Huebl
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 8 von 23
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Hallo, 

 

vielen Dank für Ihr Nachhaken, das hatte ich tatsächlich anders verstanden. 

 

Die über unsere Zahlungsverkehrsprogramme, DATEV Zahlungsverkehr und Bank online, über RZ-Bankinfo, EBICS oder das PIN/TAN-Verfahren elektronische abgerufenen Kontoumsätze, erfüllen nicht die Belegfunktion nach GoBD, sondern dienen ausschließlich als Erfassungshilfe oder zur Erzeugung von Buchungsvorschlägen.


Kontoauszüge werden von einigen Banken - wie von Ihrer - in elektronischer Form (teilweise auch mit elektronischer Signatur) als PDF-Dateien angeboten. Diese Dateien können z.B. aus dem Webportal der Bank heruntergeladen werden.


Dieser Abruf wird von DATEV-Zahlungsverkehrsprogrammen nicht unterstützt. Ob diese PDF-Dateien den Papierauszug ersetzen können, klären Sie bitte mit Ihrem zuständigen Finanzamt.


Ebenso kann auch der Papierauszug vor Ort „ersetzend gescannt“ und in DATEV Unternehmen online hochgeladen, oder alternativ in DATEV-DMS oder einem anderen revisionssicheren Archiv abgelegt werden.


Wir sind permanent mit den Banken im Gespräch, um die Daten so übermittelt zu bekommen, dass diese die Belegfunktion nach GoBD bereits erfüllen. Darüber ob und wann dies realisiert werden kann, kann derzeit noch keine Aussage getroffen werden.

Viele Grüße
Gerlinde Hübl - DATEV eG
seb_ms
Fortgeschrittener
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6642 Mal angesehen

Hallo @Gerlinde_Huebl , hallo @Gelöschter Nutzer und hallo @andreashausmann 

 

ich versuche gerade Ihre Aussagen zusammen zu führen und damit eine Antwort auf meine Frage zu bekommen:

 

Nach GoBD 2019 Rz. 76 muss ein elektronischer Kontoauszug (PDF-Datei als inhaltsgleiches bildhaftes Dokument) nicht mehr aufbewahrt werden, wenn die elektronischen Kontodaten (strukturierte Daten) ordnungsgemäß archiviert werden. Wenn also z.B. die Kontoumsätze von den Zahlungsverkehrsprogrammen der DATEV abgerufen und archiviert werden (auch wenn dies 1,30 Euro / Monat kostet).

 

Jetzt lese ich die Aussage der DATEV, dass die Programme der DATEV bzw. die übermittelten Daten nicht die Belegfunktion im Sinne der GoBD erfüllen, weil die Daten nicht vollständig übermittelt werden ("... um die Daten so übermittelt zu bekommen, dass diese die Belegfunktion nach GoBD bereits erfüllen").

 

Welche Daten fehlen, um die Vollständigkeit herzustellen? Die Umsätze des Kontos können es ja nicht sein - bleibt eigentlich nur, dass der elektronische Kontoauszug weitere Daten (Informationen zu Gebühren oder Zinsen bzw. deren Abrechnung das Konto betreffend) enthalten wird, die in den Zahlungsverkehrsprogrammen der DATEV eben nicht abgerufen werden.

 

Sehe ich das richtig? 

 

 

 

 

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DATEV-Mitarbeiter
Gerlinde_Huebl
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo, 

 

laut dem Bundesministerium der Finanzen können elektronische Kontoauszüge als PDF-Dokument per Mail oder Web-Download übermittelt und als Buchungsbeleg anerkannt werden, wenn der elektronische Kontoauszug bei Eingang vom Steuerpflichtigen auf seine Richtigkeit geprüft und dieses Vorgehen dokumentiert/protokolliert wird. 


Diese Prüfung ist derzeit bei Abholung seitens DATEV nicht gegeben, daher sind diese elektronischen Kontoumsatzdaten zwar maschinell auswertbar und dienen als Erfassungshilfe, erfüllen aber nicht die Ordnungsmäßigkeitsanforderungen und besitzen auch keine Belegfunktion.

Viele Grüße
Gerlinde Hübl - DATEV eG
seb_ms
Fortgeschrittener
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Hallo @Gerlinde_Huebl ,

 

vielen Dank für Ihre Antwort. Wenn ich diese bzw. die von Ihnen angeführten Ausführungen des BMF richtig verstehe, entfällt damit jeglicher Automatismus zur Ablage von Kontoauszügen in PDF-Form, der die steuerpflichtige Person eine Kontrolle des Kontoauszugs vornehmen muss, bevor dieser abgelegt wird.

 

D.h. selbst wenn es eine Software gäbe, welche Kontoauszüge als PDF-Datei von der Bank abholen und diese in ein Verzeichnis (welches z.B. vom Belegtransfer überwacht wird) speichern könnte, dürfte dies nicht vollautomatisch passieren, sondern bedarf immer der Interaktion mit dem Kontoinhaber. Richtig?

 

Ich hatte gehofft, man könne einfach einen neuen Belegtyp "Kontoauszug" in Unternehmen online anlegen und im Belegtransfer dann einen Ordner "Kontoauszüge" überwachen. Wenn dann eine Software noch die Kontoauszüge automatisch von der Bank als PDF abholt und diese in Ordner "Kontoauszüge" speichern würde, wäre es auch einfach zu einfach gewesen. Leider 🙂  

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DATEV-Mitarbeiter
Silvija_Döbereiner
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 12 von 23
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Hallo, 

 

außerdem muss bei einer Belegzuordnung die Eindeutigkeit erfüllt sein. Verweist also ein Buchungssatz über einen Beleglink auf einen Eintrag in einem Bankkontoauszug, der über mehrere Seiten geht, dann sieht die GoBD eine eindeutige Verknüpfung nicht als gegeben an. 

 


Daher setzt  DATEV den Fokus auf die Anerkennung strukturierter Bankumsatzdaten. 


Für die Zukunft ist davon auszugehen, dass auch den strukturierten (Bank-)Umsatzdaten eine originäre Belegfunktion zugedacht wird. Dafür müsste diesen Daten die Belegfunktion aber explizit vom Aussteller und Empfänger zugeordnet werden und es müsste auf begleitende Papier- oder PDF-Auszüge verzichtet werden oder diesen müsste nur noch eine „Kopie- oder Visualisierungsfunktion“ zukommen.

 

Um dieses Ziel zu erreichen, müssen aber einige Hürden genommen werden, damit eine Anerkennung durch die Finanzverwaltung gewährleistet ist. Hierzu gehören determinierte Verfahren für die Übermittlung und Verarbeitung der Daten (analog EDI-Verfahren), die eine Vollständigkeit und Unveränderbarkeit bis zur Buchung sicherstellen (Übergang von der Erfassungsunterstützungsfunktion zur Belegfunktion). DATEV ist in Gesprächen mit den Banken und der Finanzverwaltung, um ein solches Verfahren in der Zukunft mit Anerkennung der Finanzverwaltung umzusetzen.

Viele Grüße aus Nürnberg
Silvija Döbereiner - DATEV eG
seb_ms
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Hallo @Silvija_Döbereiner ,

 

vielen Dank für die ausführliche Antwort und die Einblicke hinter die Kulissen. Mögen Sie eine grobe Abschätzung abgeben, in welchem Zeitfenster eine solche Lösung zum Einsatz kommen könnte?

 

Vielen Dank!

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DATEV-Mitarbeiter
Silvija_Döbereiner
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo, 

 

ob und in welchem Zeitfenster es hierfür eine Lösung gibt, können wir nicht sagen. 

 

Schönen Feierabend und 

Viele Grüße aus Nürnberg
Silvija Döbereiner - DATEV eG
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uwerother
Beginner
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Hallo Frau Döbereiner,

konnte den letzten Jahren eien Lösung gefunden werden oder gibt es mittlerweile  Handlungsempfehlungen?
Viele Grüße Uwe Rother

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DATEV-Mitarbeiter
Markus_Goetz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @uwerother,

 

aktuell gibt es hierzu keine Neuigkeiten. 

Viele Grüße aus Nürnberg
Markus Götz - DATEV eG
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MR1
Beginner
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Nachricht 17 von 23
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Hallo Herr Goetz,

 

angesichts des Umstandes, dass die DKB zwischenzeitlich als Standard auf die Bereitstellung von Kontoauszügen als elektronische Dateien über ein "EBICS-Postfach" (was auch immer das ist) umgestellt hat, bekomme ich derzeitig gar keine Original-Kontoauszüge mehr.

 

Deshalb meine Rückfrage dahingehend: gibt es tatsächlich über DATEV Unternehmen Online keinerlei Möglichkeiten einen Abruf dieses "EBICS-Postfachs" hinzubekommen. Wenn nein, dann bedeutet das, dass ich bei der DKB wieder auf Papier-Auszüge zurück umstellen muss, verbunden mit Kosten von 1,00 € + Porto. Im Endeffekt würde der Umstand, dass das DATEV-Programm nicht (mehr) den aktuellem Stand der Technik entspricht dazu zwingen, dass man in der Frage dieses Handlings gezwungen wird, auf historischem Stand stehen zu bleiben? Würde es für diesen Fall des "Neins" zumindest die Aussicht darauf geben, dass DATEV Unternehmen Online hier zeitnah (konkreter Zeithorizont? 1 Jahr, 2 Jahre oder 3 Jahre?) doch noch nachzieht? 

 

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Reymann

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andreashofmeister
Überflieger
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Nachricht 18 von 23
3975 Mal angesehen

@MR1  schrieb:

Hallo Herr Goetz,

 

angesichts des Umstandes, dass die DKB zwischenzeitlich als Standard auf die Bereitstellung von Kontoauszügen als elektronische Dateien über ein "EBICS-Postfach" (was auch immer das ist) umgestellt hat, bekomme ich derzeitig gar keine Original-Kontoauszüge mehr.

 

Deshalb meine Rückfrage dahingehend: gibt es tatsächlich über DATEV Unternehmen Online keinerlei Möglichkeiten einen Abruf dieses "EBICS-Postfachs" hinzubekommen. Wenn nein, dann bedeutet das, dass ich bei der DKB wieder auf Papier-Auszüge zurück umstellen muss, verbunden mit Kosten von 1,00 € + Porto. Im Endeffekt würde der Umstand, dass das DATEV-Programm nicht (mehr) den aktuellem Stand der Technik entspricht dazu zwingen, dass man in der Frage dieses Handlings gezwungen wird, auf historischem Stand stehen zu bleiben? Würde es für diesen Fall des "Neins" zumindest die Aussicht darauf geben, dass DATEV Unternehmen Online hier zeitnah (konkreter Zeithorizont? 1 Jahr, 2 Jahre oder 3 Jahre?) doch noch nachzieht? 

 

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Reymann


Was möchten Sie denn mit "Original-Kontoauszügen" dann machen? 

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MR1
Beginner
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3966 Mal angesehen

Ich bekomme bisher über Bank Online von DATEV Unternehmen Online nur die Kontobewegungen und bin mir unsicher, ob damit die GOBD ausreichend erfüllt sind oder nicht. Die Chat-Beiträge dazu muss ich mir erst noch ansehen.

 

Bis zur Umstellung durch die DKB auf elektronische Kontoauszüge (bis 30.06.2022) habe ich noch Papierkontoauszüge erhalten. Ich gehöre auch leider noch zu denen, die bisher noch nicht auf 100% papierlose Akte umgestellt haben.

 

Außerdem besteht das eigentliche Problem darin, dass mir die DKB nun zwischenzeitlich sogenannte "Zwangsauszüge" in Papier per Post ungefragt zusendet. Mit anderen Worten, ich muss dort entweder Papierkontoauszüge beziehen oder die elektronischen Auszüge abrufen.

 

Im Gegensatz zu DATEV Unternehmen Online scheint es wohl bspw. mit SFIRM kein Problem zu sein, die elektronischen Auszüge abzurufen? Jedenfalls hat mir das ein SFIRM-Nutzer so mitgeteilt. Ob das tatsächlich so ist, kann ich aber deshalb nur spekulieren.

Phexi
Einsteiger
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Gibt es schon News zu dem Thema? Unsere Bank (Commerzbank) würde uns die Kontoauszüge als signiertes PDF zukommen lassen.

 

Voraussetzungen:

 

Sie brauchen lediglich eine Zahlungsverkehrsanwendung zum sicheren Abruf über

 

 

 

  • Global Payment Plus/EBICS (Auftragsart BKA) oder

 

  • SWIFT FileAct

 


Aber das kann der Zahlungsverkehr, oder Bank Online immer noch nicht, oder?

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Georg_Klimm
Aufsteiger
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Mit bl-banking von Business-Logics kann man auch die signierten PDF automatisch via ebics vollautomatisch abholen lassen.

 

--
Georg Klimm

Dedukt Software UG (haftungsbeschränkt)
https://ckonverter.de
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rschoepe
Experte
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@Georg_Klimm  schrieb:

… automatisch […] vollautomatisch …


Vorsicht, sonst hyperventiliert @metalposaunist noch vor Freude über so viel Automatik. 😛

Georg_Klimm
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 23 von 23
1224 Mal angesehen

Das ist, wenn man keinen Satz zu Ende schreiben kann, ohne dass nicht das Telefon klingelt 😉

 

Bei mir ist alles erst gut, wenn es automatisch geht. Faulheit ist die Grundvoraussetzung für Informatiker 😂

--
Georg Klimm

Dedukt Software UG (haftungsbeschränkt)
https://ckonverter.de
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letzte Antwort am 25.07.2024 14:33:47 von Georg_Klimm
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