Moin,
ich richte gerade für einen Mandanten Kassenbuch online ein. Er nutzt DUO sonst nicht und hat auch (noch!
) kein Interesse an digitalen Belegen.
Kann ich die Erfassungsmaske so konfigurieren, dass er mir nicht immer die leere Seite "Keine Belege vorhanden" anzeigt? Belege online ist deaktiviert.
Danke und Gruß
Manuela Jachert
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Frau Jachert,
das Bild wird immer mit angezeigt. Eine Einstellung hierzu gibt es nicht.
Viele Grüße
Michael Leist
Hallo Herr Leist,
danke für die schnelle Antwort.
@DATEV: Das ist doch blöd... Wenn ich Belege online gar nicht aktiviert habe, muss doch die Maske auch angepasst werden... Die nimmt immerhin den halben Platz ein 😕
Grüße
Manuela Jachert
Sofern unter Belege im Typ Kasse keine Belege sind, müsste die Maske die Auswahl der Belege überspringen und sofort die Erfassungsmaske aufmachen, in dem ohne Belegbild die Kasse geführt werden kann.
allerdings wird das Belegsysmbol mit der Beschriftung "keine Belege vorhanden" nach wie vor erhalten bleiben.
So sieht es aus... und ich hätte wirklich gerne diese "Belegvorschau" ausgeblendet, da der Mandant ja nicht mal Belege online aktiviert hat!
Grüße
Manuela Jachert
und ich hätte wirklich gerne diese "Belegvorschau" ausgeblendet, da der Mandant ja nicht mal Belege online aktiviert hat!
Achso. Na das geht nicht. Die beiden Programme / Funktionen kennen sich so leider nicht.
Hallo,
der Bereich für das Belegbild kann nicht ausgeblendet werden.
Das Kassenbuch steht ganz im Zeichen der Digitalisierung, zu der nach unserer Auffassung auch das digitale Belegbild gehört. Im Hinblick auf die Automatisierung der Buchführungsprozesse wird das digitale Belegbild (natürlich neben allen strukturierten Daten) noch stärker in den Fokus rücken.
Daher haben wir uns bewusst für diese Form entschieden, um den Veränderungsprozess der Digitalisierung auch an dieser Stelle zu unterstützen.
Programmseitig Anpassungen sind dazu vorerst nicht geplant.
Vielleicht bekommt Ihr Mandant in diesem Zuge ja Lust auf digitale Belege ![]()
Viele Grüße aus Nürnberg
Stefanie Herold
Hallo Frau Jachert,
.... habe es nicht getestet, aber könnte man evtl. die Ansicht ändern bzw. den Bildausschnitt vergößern ?
Es geht ja sicher um die bessere Lesbarkeit, oder ?
VG
M. Vogtsburger
ich finde diese Herangehensweise der DATEV nachvollziehbar
Hallo Frau Herold,
danke für die Antwort. Mal sehen, wie der Mandant drauf reagiert. Auch ich habe den "Köder" dahinter erkannt, Belege online "anzupreisen"
Danke auch an alle anderen Antworten.
@Herr Vogtsburger: Es geht einfach darum, einen technisch nicht sehr aversierten Menschen, der sich aufrafft, seine Kassenführung zu digitalisieren, das ganze so angenehm wie möglich zu gestalten ![]()
Grüße
Manuela Jachert
Hallo Frau Herold,
wir sehen das auch so, dass das Belegbild zum Produkt Kassenbuch-Online dazugehört. Wie kann es aber dann sein, dass wenn man einem Mitarbeiter des Mandanten in der Rechteverwaltung-Online das Recht auf Kasse-Online gibt (aber kein Recht auf Belege, da der Kassenmitarbeiter natürlich nicht alle Debitoren und Kreditoren sehen soll), er aber über "DATEVG Dokument-Upload online" keine Belege zur Kasse hochladen darf?
Gruß
Ralf Blum
er aber über "DATEVG Dokument-Upload online" keine Belege zur Kasse hochladen darf?
Da er dazu das Recht auf Belege braucht, weil er ja den Belegtyp Kasse anwählen und Belege hochladen muss. Das geht nur mit dem Recht Belege.
Das ist der DATEV bewusst und wird sich ggf. in Zukunft ändern. Ergo, getrennte Berechtigung der einzelnen Belegtypen (nicht nur aktuell nach FiBu und Lohn).
Hallo Herr Blum,
wie metalposaunist bereits schreibt, wäre dazu eine differenzierte Sperre von Belegtypen notwendig.
Diese zusätzliche Ebene gibt es heute in der Rechteverwaltung online noch nicht.
Aktuell kann ich Ihnen auch noch nicht sagen, wann wir diese umsetzen können.
Viele Grüße
Stefanie Herold
Man könnte doch das Recht für Belege Online aktivieren aber unter den Einstellungen (Button Sortierung etc.) den Button "Belege" ausblenden oder?
Hallo Frau Herold,
ich hoffe wir sind immer noch gemeinsam der Meinung, dass auch eine Kassenerfassung mit Belegbild die richtig Vorgehensweise ist (Grundannahme: Strategie 2025 der DATEV Cloud first).
Wenn ich nun Ihre Aussagen zusammenfasse und ich es richtig verstanden habe, er geibt sich auf Grund der Rechteverwaltung Online folgendes Bild:
Was macht das bei obiger Grundannahme für einen Sinn?
Gruß Blum
Ralf Blum