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E-Rechnung Empfang

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letzte Antwort am 29.09.2026 11:28:15 von RJörg
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NinaJ
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Hallo, ich beschäftige mich gerade mit dem Thema E-Rechnung.

 

Ab 2025 müssen ja ausnahmslos alle Unternehmen in der Lage sein, eine E-Rechnung zu empfangen und zu archivieren.

 

Ich muss mal ganz blöd fragen: Reicht dazu eine E-Mail-Adresse aus? Es gibt tatsächlich noch vereinzelt Mandanten (z. B. Kleinunternehmer), die haben keine. 

 

Erhält man dann trotzdem noch ein PDF-Dokument mit einem XML hinten dran, oder nur noch ein XML, welches man dann selbst in eine "lesbare Form" bringen muss, und dazu dann ein Programm etc. benötigt?

 

VG, Nina

 

 

Kategorie entfernt durch @Kristina_Nering 

Soweit nicht gesondert gekennzeichnet: ohne KI erstellt.
metalposaunist
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@NinaJ schrieb:

Hallo, ich beschäftige mich gerade mit dem Thema E-Rechnung.


Das ist bekannt? E-Rechnung und ZUGFeRD: Sollen Menschen XML und PDF vergleichen – srsly? 

 


@NinaJ schrieb:

Ab 2025 müssen ja ausnahmslos alle Unternehmen in der Lage sein, eine E-Rechnung zu empfangen und zu archivieren.


Ohne Ausnahme? In Deutschland? Das denke ich doch nicht. Das wäre zu einfach.  

 


@NinaJ schrieb:

Reicht dazu eine E-Mail-Adresse aus?


Jap. Die Technologie aus den Anfängen von 1971 reicht dazu. 

 


@NinaJ schrieb:

Es gibt tatsächlich noch vereinzelt Mandanten (z. B. Kleinunternehmer), die haben keine. 


Dann sind die mit 3,70 EUR pro Benutzer bei Exchange online technisch up2date dabei und für knapp 7 EUR gibt's sogar eine GoBD-konforme Archivierung oben drauf inkl. aller technisches Finessen, um Manuel aus dem Weg zu gehen.  

 


@NinaJ schrieb:

Erhält man dann trotzdem noch ein PDF-Dokument mit einem XML hinten dran, oder nur noch ein XML, welches man dann selbst in eine "lesbare Form" bringen muss, und dazu dann ein Programm etc. benötigt?


Geht aus dem Link oben hervor. In der PDF ist ein XML eingebettet, dass maschinenlesbar verarbeitet werden kann. Bin gespannt, ob man das mit dem Adobe Reader lesen muss, weil der Microsoft Edge heute keine PDF Anhänge darstellen kann. 

 

Die Füße still halten. 2025 wird nichts Revolutionäres passieren. Bis heute sehe ich gelbe, abfotografierte AUs, die mal eine eAU waren und ganz anders genutzt werden könnten. Daher ... solange da der Staat nicht kontrolliert und sanktioniert, so wie das ein Geschäftsmodell bei Menschen ist, die Webseite ohne Impressum und Umsatsteuer-ID suchen ... 

 

Es bräuchte eine GEZ für Technik im Land. 

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
NinaJ
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so wie das ein Geschäftsmodell bei Menschen ist, die Webseite ohne Impressum und Umsatsteuer-ID suchen ... 

 

 


Kann man damit Geld verdienen??? 😄 Das wäre ja vielleicht auch eine interessante Info für den Anzeigenhauptmeister Matthei für den Übergang. (Gewalt ist übrigens keine Lösung.)

 


 

Die Füße still halten. 2025 wird nichts Revolutionäres passieren.


 

Ja wahrscheinlich. Aber wir müssen irgendwo anfangen. Und die Mandanten mitnehmen (wir sind hier in der Provinz - was nicht abwertend sein soll, aber wir fallen sonst hinten runter)

 


 

Es bräuchte eine GEZ für Technik im Land. 


 nette Idee 😄 nur wer bezahlt dafür?

 

 

 

Aber danke Dir erstmal. Den Artikel kannte ich noch nicht, interessant.

 

 

 

 

Soweit nicht gesondert gekennzeichnet: ohne KI erstellt.
marcohüwe
Meister
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Ist die seit Anfang der Woche überarbeitete Übersicht bekannt?

 

E-Rechnung mit DATEV

Ihr Unterstützungspaket E-Rechnung (datev.de)

 

Ja - m.E. reicht eine E-Mail-Adresse aus.

Oder besser gesagt: ist zwingend nötig. 

 

Im oben abrufbaren Leitfaden für Unternehmer bzw. Kanzleien wird das auch nochmal weiter erläutert.

 

marcohwe_0-1710424912849.png

 

 

Ob jetzt die hybride Variante oder nur die XML vom Lieferanten ankommt wird dann wohl erst die Praxis zeigen. Erlaubt ist beides.

metalposaunist
Unerreicht
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@NinaJ schrieb:

Kann man damit Geld verdienen?


Klar! Da gibt es Abmahnmenschen / Industriezweige, die mittels Suche im Internet alle Webseite prüfen, ob diese nach §5 TMG ordnungsgemäß versehen sind. Wenn nicht, droht die Abmahnung inkl. Rechnung. Daher gibt es doch extra Tools, die Webseiten auf §5 TMG prüfen: Abmahncheck - Webseite jetzt online prüfen lassen

 

Oder schicke einfach fake Rechnungen bei jeder neuen GmbH Anmeldung raus, weil das Handelsregister ja öffentlich für alle Menschen ist. Da hätte ich beinahe 750 EUR per QR-Code auf nimmer Wiedersehen 👋 versenkt. Aber QR-Code, wer fällt da schon in unserem analogen-ich-tippe-die-IBAN-ab-Land rein 😂.

 

Aber dass der Ehrliche oftmals eher der Dumme ist, ist ja nicht neu. 

 


@NinaJ schrieb:

Aber wir müssen irgendwo anfangen.


Dann schon mal Umstellung auf Rechnung per klassischer E-Mail statt Post. Mehr würde ich aktuell nicht tun, zumal es mit DATEV da große Probleme geben kann, weil man ZUGFeRD 1.0 nicht mehr nutzen kann und das massenhafte Umstellen aller Mandanten in EO erst Mitte 2024 kommen soll. Du willst ja nicht wie ein Affe durch alle Mandanten einzeln klicken, oder? 😉  

 

Das kann auch www.datev.de/shop/manuel für Dich tun 😂.

 

Threads dazu gibt es hier. 

 


@NinaJ schrieb:

nur wer bezahlt dafür?


Wie wer zahlt? Wir Steuerzahler zahlen alles im Land. Wer sonst? 😉 So langsam bezahlen wir allerdings mit unserem Wirtschaftsstandort, weil die Gesellschaft in Gänze noch nicht so weit ist, wie die in Skandinavien. Das hat DE leider voll verpennt. 

 

Aus meiner Sicht gibt es oftmals noch ganz andere Baustellen bei Mandanten / Kanzleien, die es aktuell mehr lohnt anzugehen als die E-Rechnung durch's Dorf zu treiben. Und ab 01.01. kommt sicher auch niemand ins Gefängnis, wenn er keine E-Rechnung nutzt. Da würde ich bei einer Klage gerne auf die eAU Pflicht ab 01.01.2023 verweisen, wo ich heute noch gelbe Scheine sehe und auch die beA Pflicht zum 01.01.2022 meine ich. Bis heute haben ca. 50% aller Pflichtnutzer kein beA. Hat man die anderen 50% verhaftet? Nö. Da hat man zu viel Respekt vor. Auch ein großes Thema bei DATEV. Wie immer landet man immer am Ende bei Deutschland. 

 

Zahlt man allerdings keine GEZ und gibt noch Autos und Co. an, dann steht die 🚔 auf der Matte. Wo man sie wirklich bräuchte, findet man sie eher schwieriger: www.tatütata.fail

 

Also, immer schön entspannt bleiben.  

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
wkoerdel
Einsteiger
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Was können Steuerpflichtige mit Mieteinahmen machen. Die erhalten ein paar E-Rechnungen im Jahr.
Strom, Heizöl und Handwerker ab 1.1.2028 usw.
Natürlich auch meine Rechnung für die Erklärung.
Wie können diese die E-Rechnungen revisionssicher archivieren?
Wer hat einen Vorschlag? Keine große Lösung.
Evtl. direkt als Beleg zur ESt-Erklärung an das Finanzamt schicken?
oder eine zentrale Email Adresse in der Kanzlei und die Steuerpflichtigen leiten die E-Rechnung weiter?
MfG W. Kördel

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RJörg
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Hallo Herr Kördel,

 

bei überwiegenden Privatpersonen gehe ich davon aus, dass diese sich nicht an einem Portal anmelden und einfach ein E-Mail Postfach zum Empfang angeben.

 

Die revisionssichere Archivierung kann hier im Postfach, oder heruntergeladen und auf PC/externen Datenträgern gespeichert stattfinden. Wäre analog bisherigen sonstigen Rechnungen per E-Mail. Diese mussten ja auch bereits digital als original aufbewahrt werden.

 

MfG

Robert Jörg

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letzte Antwort am 29.09.2026 11:28:15 von RJörg
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