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Datev Unternehmen online - Aufgabe Betrieb

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letzte Antwort am 21.01.2020 08:10:35 von svenfriedel
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svenfriedel
Einsteiger
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3177 Mal angesehen

Guten Tag,

 

ich habe eine Frage bezüglich Unternehmen online, wenn ein Mandant seinen Betrieb aufgibt.

 

Muss man Unternehmen online bei der Datev abmelden?

Laufen die Datev-Gebühren weiter, zu mindestens die Speichergebühren?

 

Gibt es die Möglichkeit die Belege auf einer DVD archivieren zu lassen oder besteht der Bestand in Unternehmen online auch weiterhin nach der Kündigung bei der Datev.

 

Wie wird das Thema generell gehandhabt? Haben jetzt in der Kanzlei zum ersten Mal diesen Fall.

 

Vielen Dank

 

Grüße

Sven Friedel 

björn
Experte
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Nachricht 2 von 10
3159 Mal angesehen

Hallo Herr Friedel,

 

solange bei der DATEV nichts gekündigt oder zur Löschung in Auftrag gegeben wird, laufen die Kosten für Unternehmen Online weiter.

 

Bei einer Kündigung von Unternehmen Online werden meines Wissens nach die Speichergebühren weiterhin berechnet.

 

Wenn Sie jedoch keine Kosten mehr haben wollen, dann können Sie gegen eine Gebühr die Rechnungswesen-Archiv-DVD inklusive der Belegbilder bestellen und anschließend die Daten für Unternehmen Online kündigen und löschen lassen.

 

Wir handhaben dies bei uns mit der DVD genau so.

 

Gruß

Björn

Gelöschter Nutzer
Offline Online
Nachricht 3 von 10
3158 Mal angesehen

Solange der DUO Bestand im RZ gespeichert ist wird dieser auch berechnet.

 

Bei Betriebsaufgabe des Mandanten würde ich folgendermaßen vorgehen.

 

1. Archiv DVD aus KanzleiRW bestellen (wichtig Haken bei Digitale Belege aus Belege online) 

2. Wenn Archiv DVD eingetroffen ist, die Unterberaternummer des Mandanten kündigen.

3. den Bestand in DUO löschen.

jjunker
Experte
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Nachricht 4 von 10
3149 Mal angesehen

Wenn Sie den Bestand weiterlaufen lassen kommen monatlich die Gebühren zusammen mindestens 3,50 € für den Speicherplatz.

 

Läuft der Mandant unter Ihrer Hauptberaternummer oder unter der Unterberaternummer?

 

Unter der Unterberaternummer würde ich klar zur Archiv DVD neigen.

 

Unter der Hauptberaternummer könnte man DUO kündigen und mit dem Mandanten eine Einmalzahlung in Höhe von "Monatsgebühr Belege online*12*11" zwecks Archivierung der Belege vereinbaren. Das wären dann XXX €.

 

Generell habe ich auch die gleiche Frage an erfahrenere Community Mitglieder. Meine Antwort ist da theoretischer Natur.

 

 

Alle Lösungshinweise erfolgen unter Ausschluss der Haftung. Die Prüfung hinsichtlich technischer Richtigkeit und rechtlicher Konsequenzen obliegt dem Leser des Beitrags
DATEV-Mitarbeiter
Gerlinde_Huebl
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 5 von 10
3088 Mal angesehen

Hallo, 

 

neben der Rechnungswesen-Archiv-DVD können die Belege auch lokal in DATEV DMS bzw. die Dokumentenablage geholt werden:

Belege aus Belege online nach Dokumentenablage, DATEV DMS oder DATEV DMS classic holen

 

Außerdem könnte das Mandant in DATEV Unternehmen online auch auf inaktiv gesetzt werden:

DATEV Unternehmen online: Mandat inaktiv setzen

Viele Grüße
Gerlinde Hübl - DATEV eG
svenfriedel
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 6 von 10
3040 Mal angesehen

Guten Morgen,

 

nach dem inaktiv setzten im Unternehmen online fallen nur noch die Speichergebühren an?

 

Die monatliche Grundgebühr entfällt.

 

Ist das so korrekt?

 

Vielen Dank

 

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jjunker
Experte
Offline Online
Nachricht 7 von 10
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So lese ich das Dokument und so wurde es mir auf einem Seminar im November letzten Jahres mitgeteilt.

 

Da würde ich mir wenn Sie planen das so zu machen tatsächlich die Gebühren in einer Einmalzahlung erstatten lassen. Plus Vertrag, dass Sie nach 11 Jahren löschen.

Erspart Ihnen das jährliche Rechnungen schreiben und der Mandant hat gleichsam seine Ruhe.

 

Alle Lösungshinweise erfolgen unter Ausschluss der Haftung. Die Prüfung hinsichtlich technischer Richtigkeit und rechtlicher Konsequenzen obliegt dem Leser des Beitrags
eliansawatzki
Meister
Offline Online
Nachricht 8 von 10
2989 Mal angesehen

Dann lesen Sie das Dokument falsch und die Erklärung ist auf dem Seminar auch nicht richtig bzw. verständlich erfolgt.

 

DATEV berechnet beim inaktiv setzen nach der im Info-Dokument beschriebenen Vorgehensweise einen Einmalbetrag und das war es dann. Monatliche Gebühren entstehen nicht mehr.

metalposaunist
Unerreicht
Offline Online
Nachricht 9 von 10
2986 Mal angesehen

Korrekt. Dann kann man sich ja ausrechnen, was günstiger. Wenn man die 10 bzw. 14 Jahre sowieso bald erreicht hat, weil man die Gebühren schon 8 Jahre mitschleppt, zahlt man beim einmaligen Betrag ggf. mehr, als wenn man es monatlich bis zur Aufbewahrungspflicht mitzahlt, speziell, wenn es um 3,50€ / Monat geht. Bei größeren Beständen macht es auf alle Fälle mehr Sinn. 

 

Aufgabe in Outlook als Reminder, dass man den UO Bestand dann am Stichtag ganz löschen kann. 

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
svenfriedel
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 10 von 10
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Ok alles klar. Danke.

 

 

Grüße

 

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letzte Antwort am 21.01.2020 08:10:35 von svenfriedel
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