Guten Tag,
ich habe eine Frage bezüglich Unternehmen online, wenn ein Mandant seinen Betrieb aufgibt.
Muss man Unternehmen online bei der Datev abmelden?
Laufen die Datev-Gebühren weiter, zu mindestens die Speichergebühren?
Gibt es die Möglichkeit die Belege auf einer DVD archivieren zu lassen oder besteht der Bestand in Unternehmen online auch weiterhin nach der Kündigung bei der Datev.
Wie wird das Thema generell gehandhabt? Haben jetzt in der Kanzlei zum ersten Mal diesen Fall.
Vielen Dank
Grüße
Sven Friedel
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