Kann mir jemand erklären was die Unterschiede der Berechtigungen bei den EBICS-Zugängen sind?
Was bedeuten diese Berechtigungen jeweils? Danke schonmal.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
EBICS E-User:
EBICS-User mit Einzelverfügungsberechtigung
EBICS A-User:
User mit (a)llgemeiner (gemeinsamer) Zeichnungsberechtigung wobei gilt:
Jeder A-User kann gemeinsam mit einem E-User ODER A-User ODER B-User eine Zahlung ausführen.
EBICS B-User:
User mit (b)eschränkter (gemeinsamer) Zeichnungsberechtigung wobei gilt:
Jeder B-User kann gemeinsam mit einem E-User ODER A-User eine Zahlung ausführen.
Er kann jedoch nicht mit einem anderen B-User verfügen
EBICS T-User:
Die sog. (T)ransportvollmacht ermöglicht es einem User OHNE Zeichnunsgberechtigung Zahlungsdateien einzureichen.
Viele Grüße
Sven
Danke @alterSchwede 😍!
Ergänzend dazu, weil das Wording bei DATEV irreführend ist: Möchtest Du ein 4-Augen-Prinzip umsetzen, legt man beide Personen mit A-Berechtigung an, wenn beide Personen aber sonst gleichwertig sind. Erst- und Zweitunterschrift haben in dem Kontext nichts mit der zeitlichen Abfolge, wer wann als 1. und als 2. unterschreibt, zu tun.
Bin da schon böse auf die Nase gefallen. Wichtig ist viel mehr, was bei der Bank hinterlegt ist. Dort muss dann eingestellt sein: jede Zahlung muss 2 Unterschriften haben, damit der Auftrag ausgeführt wird. Und nochmal Achtung ⚠️: Schickt ein A-User alleine den Zahlungsauftrag weg, kommt der als unzureichend unterschrieben bei der Bank an und wird nach X Tagen automatisiert gelöscht. Einmal weg geschickt kann man via DATEV Bank online nicht nachträglich die 2. Unterschrift anfügen und muss daher von vorn starten.
EBICS T-User: .... und Kontoauszüge abrufen.
@metalposaunist schrieb:
Ergänzend dazu, weil das Wording bei DATEV irreführend ist
Die Bezeichnungen sind aber kein "DATEV-Wording". Auszug aus Besondere Bedingungen der Deutschen Bundesbank für die Datenfernübertragung via EBICS für sonstige Kontoinhaber ohne Bankleitzahl:
2.1 Elektronische Unterschriften
Für die Elektronischen Unterschriften (EU) der EBICS-Teilnehmer sind die folgenden Unterschriftsklassen definiert:
- Einzelunterschrift (Typ „E”)
- Erstunterschrift (Typ „A“)
- Zweitunterschrift (Typ „B“)
- Transportunterschrift (Typ „T“)
Viele Grüße
Uwe Lutz
Danke für eure super Antworten, jetzt hat sich folgende Frage bei mir noch ergeben:
Kann der Einzelunterschriftsberechtigte bzw. der „nächste in der Reihe“ den Zahlungslauf nochmal ändern?
Eine Folgefrage fällt mir dazu noch ein:
Kann der Einzelunterschriftsberechtigte bzw. der „nächste in der Reihe“ den Zahlungslauf nochmal ändern?
EBICS T-User: .... und Kontoauszüge abrufen.
Nein. Man kann auch einen T-Zugang konfigurieren, ohne dass der User selbst STA abrufen kann. 😉
VG
Sven
hallo @x_Florian_x,
eine Zahlung kann solange geändert werden, bis die erste Unterschrift gesetzt wird. Anschließend können keine Änderungen mehr vorgenommen werden.
was bedeutet STA abrufen?
mein Chef möchte NUR Kontoauszüge abrufen lassen durch mich/uns - das geht dann als T Berechtigter?
KEINE Zahlungen ausführen - leider. Danke
STA = Statement = Kontoauszug
Viele Grüße
Sven
Siehe hierzu bitte die Antworten in Deinem anderen Thread.
Viele Grüße
Sven
@alterSchwede schrieb:STA = Statement = Kontoauszug
Viele Grüße
Sven
... wow, man lernt doch immer wieder neu dazu ...
... obwohl sich (mir) diese Frage noch nie gestellt hatte 😎
.. wobei die 'Geheimsprache' der Banker ... bzw. deren Abkürzungen eigentlich schon interessant wäre 😉
@vogtsburger schrieb:.. wobei die 'Geheimsprache' der Banker ... bzw. deren Abkürzungen eigentlich schon interessant wäre 😉
Viel Spaß:
https://wiki.windata.de/index.php?title=EBICS-Auftragsarten
Die deutsche „Übersetzung“ von STA lässt sich übrigens bequem als Swift TagesAuszüge erinnern.