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Berechtigungen EBICS

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letzte Antwort am 22.08.2023 15:15:23 von Franziska_Pfadenhauer
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x_Florian_x
Beginner
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Kann mir jemand erklären was die Unterschiede der Berechtigungen bei den EBICS-Zugängen sind? 

 

  1. Einzelunterschrift (E)
  2. Erstunterschrift (A) 
  3. Zweitunterschrift (B)
  4. Nur Datenübermittlung (T)

 

Was bedeuten diese Berechtigungen jeweils? Danke schonmal. 

 

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alterSchwede
Fortgeschrittener
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Hallo,

 

EBICS E-User:

EBICS-User mit Einzelverfügungsberechtigung

 

EBICS A-User:

User mit (a)llgemeiner (gemeinsamer) Zeichnungsberechtigung wobei gilt:

Jeder A-User kann gemeinsam mit einem E-User ODER A-User ODER B-User eine Zahlung ausführen.

 

EBICS B-User:

User mit (b)eschränkter (gemeinsamer) Zeichnungsberechtigung wobei gilt:

Jeder B-User kann gemeinsam mit einem E-User ODER A-User eine Zahlung ausführen.

Er kann jedoch nicht mit einem anderen B-User verfügen

 

EBICS T-User:

Die sog. (T)ransportvollmacht ermöglicht es einem User OHNE Zeichnunsgberechtigung Zahlungsdateien einzureichen. 

 

Viele Grüße

Sven

metalposaunist
Unerreicht
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Danke @alterSchwede 😍!

 

Ergänzend dazu, weil das Wording bei DATEV irreführend ist: Möchtest Du ein 4-Augen-Prinzip umsetzen, legt man beide Personen mit A-Berechtigung an, wenn beide Personen aber sonst gleichwertig sind. Erst- und Zweitunterschrift haben in dem Kontext nichts mit der zeitlichen Abfolge, wer wann als 1. und als 2. unterschreibt, zu tun. 

 

Bin da schon böse auf die Nase gefallen. Wichtig ist viel mehr, was bei der Bank hinterlegt ist. Dort muss dann eingestellt sein: jede Zahlung muss 2 Unterschriften haben, damit der Auftrag ausgeführt wird. Und nochmal Achtung ⚠️: Schickt ein A-User alleine den Zahlungsauftrag weg, kommt der als unzureichend unterschrieben bei der Bank an und wird nach X Tagen automatisiert gelöscht. Einmal weg geschickt kann man via DATEV Bank online nicht nachträglich die 2. Unterschrift anfügen und muss daher von vorn starten. 

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
zippo
Fortgeschrittener
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EBICS T-User: .... und Kontoauszüge abrufen.

Uwe_Lutz
Überflieger
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@metalposaunist  schrieb:

 

 

Ergänzend dazu, weil das Wording bei DATEV irreführend ist


Die Bezeichnungen sind aber kein "DATEV-Wording". Auszug aus Besondere Bedingungen der Deutschen Bundesbank für die Datenfernübertragung via EBICS für sonstige Kontoinhaber ohne Bankleitzahl:

 

2.1 Elektronische Unterschriften
Für die Elektronischen Unterschriften (EU) der EBICS-Teilnehmer sind die folgenden Unterschriftsklassen definiert:
- Einzelunterschrift (Typ „E”)
- Erstunterschrift (Typ „A“)
- Zweitunterschrift (Typ „B“)
- Transportunterschrift (Typ „T“)

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

 

 

x_Florian_x
Beginner
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Danke für eure super Antworten, jetzt hat sich folgende Frage bei mir noch ergeben: 

 

Kann der Einzelunterschriftsberechtigte bzw. der „nächste in der Reihe“ den Zahlungslauf nochmal ändern?

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x_Florian_x
Beginner
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Eine Folgefrage fällt mir dazu noch ein: 

 

Kann der Einzelunterschriftsberechtigte bzw. der „nächste in der Reihe“ den Zahlungslauf nochmal ändern?

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alterSchwede
Fortgeschrittener
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287 Mal angesehen

EBICS T-User: .... und Kontoauszüge abrufen.

 

Nein. Man kann auch einen T-Zugang konfigurieren, ohne dass der User selbst STA abrufen kann. 😉

 

VG

Sven

 

DATEV-Mitarbeiter
Franziska_Pfadenhauer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 9 von 9
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hallo @x_Florian_x

 

eine Zahlung kann solange geändert werden, bis die erste Unterschrift gesetzt wird. Anschließend können keine Änderungen mehr vorgenommen werden. 

 

Freundliche Grüße
Franziska Pfadenhauer | DATEV eG
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letzte Antwort am 22.08.2023 15:15:23 von Franziska_Pfadenhauer
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