Gibt es die Möglichkeit gescannte Barbelege in Unternehmen automatisch als "gezahlt" kennzeichnen zu lassen?
Diese sind ja zwangsläufig schon gezahlt und ich muss den Staus immer manuell auf "gezahlt" ändern.
Vielen Dank für eure Hinweise!
Hallo,
Wenn Sie die Barbelege mit dem Belegtyp "Kasse" oder "Sonstige" hochladen, brauchen Sie keinen Bezahlt-Status zu setzen.
Viele Grüße
Silvija Radicek
Hallo Frau Radicek,
wenn ich die Barbelege aus dem Belegkreis "Rechnungseingang" nehme, wird der Buchungsassistent umgangen, richtig? Dann erkennt die OCR nicht nur wenig, sondern gar nichts mehr.
Aber das kann doch nicht die Lösung sein.
Bei jedem Einnahmen-Überschuss-Rechner, der keine formale Kasse führen muss, führe ich auch keine.
Denn ich bürde ihm sonst sinnlos die behördlichen Kassenformalien und, was noch viel schlimmer ist, obendrein noch die Unternehmen-Online-Kassen-Führung auf. Trotzdem sind es Barbelege, die in die Buchhaltung gehören (Konto 1371 im SKR03). Das ist doch kein Einzelfall.
Es wäre snnvoll, dass man einem Belegtyp einen gewissen Bezahlt-Status zuweisen kann.
Was ist nun die richtige Vorgehensweise bei Barbelegen, die eingescannt wurden. Wie werden die in UO erfasst und an Kanzlei-RW weitergegeben? Ich kann doch von meinem Mandanten nicht verlangen, daß er mir diese Barbelege per Post schickt, damit ich sie erfassen kann. Kann mir da jemand weiterhelfen? Ich suche nach dieser Lösung schon einige Stunden.
Moin,
Barbelege, die mit dem Belegtyp Barbeleg hochgeladen werden, müssen in UO gar nicht weiter bearbeitet werden. In Kanzlei-Rewe zum Buchen einfach auf "Digitale Belege buchen" klicken, im aufgehenden Fenster die Einstellungen wie folg wählen:
und die angezeigten Belege buchen.
Viele Grüße aus dem Norden
(bei diesem Mandanten heißt der Belegtyp tatsächlich noch Kasse, obwohl der Mandant EÜ-Rechner ist und daher keine Kasse führt, bei anderen Mandanten habe ich einen Belegtyp "Barbelege" angelegt)
Hallo Frau Heitepriem,
bei uns werden diese Belege in den Belegtyp "Kasse" hochgeladen. Wenn der Mandant eine Kasse führt kann er die Belege direkt im Unternehmen Online bei der Kassenerfassung zu seinen Buchungen anfügen.
Wenn der Mandant keine Kasse führt dann lädt er diese nur hoch und wir verbuchen die Belege dann genauso wie die Rechnungseingänge nur das hier dann das Gegenkonto Privateinlage ist.
Hallo Herrn Niggemann,
hatten sie beim System über Privateinlage ohne Kasse schon mal eine Betriebsprüfung ?
Meine Erfahrung ist hier leider nicht so schön, weil je nachdem wie hoch die Summe der Privateinlagen ist, will das Finanzamt einen Nachweis wo kommt das Geld her. In aller Regel aus dem privaten Geldbeutel der wiederum mit Bankabhebungen gespeist wird. Ist nur ziemlich lästig das im Rahmen einer BP über 3 Jahre rückwärts darzulegen.
Daher buche ich das inzwischen über 1486 und lasse auch die Geldtranistbuchungen oder wenn Bareinnahmen vorhanden sind über diese Konto laufen und verbuchen.
Hallo Herr Eberhardt,
nein.
Wir hatten diesbzgl. noch keinerlei Probleme und praktizieren dies schon seit Jahren und die Prüfungen gingen auch immer reibungslos über die Bühne.
Wir buchen alles getrennt über Privateinlage und Privatentnahmen je nachdem was es ist.
Hallo Herr Eberhardt,
und was tragen Sie dann in den Zeilen 90 und 91 (Entnahmen und Einlagen i. S. d. § 4 Abs. 4a EStG) der Anlage EÜR ein? Seitdem ich hiermit in einer BP mal erhebliche Probleme hatte (rückwirkende Ermittlung) buchen wir hier auch alle Barbelege über Privateinlage, ebenso wie Bareinnahmen oder Abhebungen am Geldautomat gegen Privatentnahmen. Dies hat bisher in einer BP noch keine Probleme verursacht, was auch daran liegen mag, dass die Entnahmen immer überwogen haben.
Viele Grüße
Für den Abschluss löse ich 1486 auf , entweder Saldo auf Privat 2100 oder was die schlechtere weil problematischere Variante wäre auf 2180 Einlage.
Wird dann ja von KaReWe entsprechend direkt in dei EÜR übergeben.
Dann ist ja alles bestens.
War nur als Tipp gemeint, bzw. meiner Erfahrung der letzten 20- 30 BP's.