Hallo zusammen,
folgendes Problem: ein MA möchte nicht, dass seine Privatentnahmen in Bank Online von den Angestellten einsehbar sind. Meines Wissens ist diese Einstellung aber nicht möglich. Beim Lohn ist dies ja über die RVO steuerbar, aber bei solchen Kontobewegungen habe ich noch keinen Weg gefunden.
Da es ja bis heute nicht die Möglichkeit gibt, Rechte für einzelne Konten zu vergeben, gehe ich mal davon aus, dass dieser Sachverhalt ohnehin nicht realisierbar ist. Bevor ich allerdings dem Mandanten seinen Wunsch verneine, frage ich doch lieber nochmal hier nach. Eventuell hat ja jemand eine Idee...
Meines Wissens nach, kann man einzelne Kontobewegungen nicht ausblenden.
Womöglich kann uns ein anderer Kollege eines besseren belehren, aber ich denke nicht.
Das Programm mit L vorne kann das 😊. Aber ich höre jetzt schon beim L Produkt die Unkenrufe: Die dürfen sich nicht ausblenden lassen. Dann stimmt mein Saldo nicht mehr! Das ist ein ganz böses Feature von L. Schlimm, dass das möglich ist.
Dann bleibt hier wohl temporär nichts weiter, als darauf zu warten, dass die DATEV das Feature mit der Einzelfreigabe von Konten implementiert... 😑
@metalposaunist schrieb:Das Programm mit L vorne kann das 😊. Aber ich höre jetzt schon beim L Produkt die Unkenrufe: Die dürfen sich nicht ausblenden lassen. Dann stimmt mein Saldo nicht mehr! Das ist ein ganz böses Feature von L. Schlimm, dass das möglich ist.
Dazu mal eine ganz ernst gemeinte Frage: Wo ist der Sinn dieses Features?
Dann habe ich ja wirklich eine Abweichung im Saldo, die mir dann wiederum verrät, wie hoch die Entnahme war.
Insgesamt bleibt die ganze Aktion damit ziemlich erfolglos.
@andrereissig schrieb:
Wo ist der Sinn dieses Features?
Hm, ich nehme an, wenn Du in L sagst: gemischtes Konto aka wird privat wie beruflich genutzt und Du möchtest dann aber deine echten privaten Ausgaben nicht mit haben?
Da fehlen mir buchhalterische Kenntnisse im Einzelunternehmen, weil das mit einer GmbH ja keine Rolle spielt, weil man da ja so oder so alles schon zu 100% mit 2 getrennten Konten machen sollte, wenngleich laut §§§ nicht muss.
@metalposaunist schrieb:@andrereissig schrieb:
Wo ist der Sinn dieses Features?
Hm, ich nehme an, wenn Du in L sagst: gemischtes Konto aka wird privat wie beruflich genutzt und Du möchtest dann aber deine echten privaten Ausgaben nicht mit haben?
Was der ZWECK des Ganzen sein soll, ist mir schon klar. Es funktioniert halt nur nicht, wenn anhand der Differenz gleich offensichtlich ist, wieviel da ausgeblendet wird.
Das führt das gesamte Feature ad absurdum.
Ist doch bei lexOffice alles dokumentiert 🤓: Unnötige Umsätze entfernen
Da stehen Zwecke drin, von denen wir bislang nur geträumt haben und weil DATEV 1:1 die Funktionen fehlen (z.B. manueller MT940 Import) gibt es diese Option in DATEV auch erst nicht.
Am Ende muss man aber doch alle Kontoumsätze bearbeiten. Es ist also maximal eine Unterstützung bei der Bearbeitung der Kontoumsätze und kein dauerhaftes Ausblenden.
Das lexoffice-Prinzip:
- Wird ein Giro- oder ein Kreditkartenkonto mit lexoffice verbunden, müssen alle Bankumsätze - egal ob betrieblich oder privat - abgeglichen werden. So können Sie jederzeit den Kontostand des Bankkontos mit dem Ihrer Buchhaltung vergleichen.
Sind auf Ihrem Allround-Geschäftskonto überwiegend private Zahlungsvorgänge? Dann ist es Zeit für ein separates Geschäftskonto, um die betrieblichen und privaten Zahlungen buchhalterisch eindeutig zu trennen.
Und wieso kann man bei Lexoffice Kontoumsätze überhaupt doppelt importieren?
So blenden Sie Umsätze aus
Sie haben einen Bankumsatz doppelt importiert? Oder Ihre Bank informiert Sie mit einer Transaktion über die nächste Filialeröffnung in Ihrer Stadt? Dann nutzen Sie die Funktion Umsatz ausblenden.
https://support.lexoffice.de/de-form/articles/1843481-umsatz-aus-oder-einblenden
Das beantwortet meine Frage immer noch nicht. Auch in dem von Dir verlinkten Dokument steht nur, wie das geht. Das haben wir aber schon längst geklärt und als wirkungslos erkannt.
Manchmal habe ich das Gefühl, Du liest meine Beiträge gar nicht und führst lediglich ein Selbstgespräch. 😆
Außerdem steht dort:
Wird ein Giro- oder ein Kreditkartenkonto mit lexoffice verbunden, müssen alle Bankumsätze - egal ob betrieblich oder privat - abgeglichen werden. So können Sie jederzeit den Kontostand des Bankkontos mit dem Ihrer Buchhaltung vergleichen.
Sind auf Ihrem Allround-Geschäftskonto überwiegend private Zahlungsvorgänge? Dann ist es Zeit für ein separates Geschäftskonto, um die betrieblichen und privaten Zahlungen buchhalterisch eindeutig zu trennen.
Wir sind also der Antwort auf meine Frage - trotz deiner Begeisterung für Lexoffice - nicht weitergekommen, denn auch Lexoffice beantwortet sie nicht - im Gegenteil.
Ich habe eine ähnliche Frage.
Ein Kunde von uns möchte, dass sein Mitarbeiter eine bestimmte Bankverbindung, welche über Unternehmen Online läuft (da laufen die Gehälter drüber) nicht sieht. Alle anderen Bankverbindungen soll der Mitarbeiter sehen und natürlich auch bearbeiten können.
Nun die Frage, ist es möglich einzelnen Mitarbeitern einzelne Bankverbindungen nicht anzeigen zu lassen?
Ich habe diese Möglichkeit bisher noch nicht gefunden - was aber nichts zu bedeuten hat.
@Yvo4 schrieb:Nun die Frage, ist es möglich einzelnen Mitarbeitern einzelne Bankverbindungen nicht anzeigen zu lassen?
Kurz und knapp: Nein.
Alternativen:
Darstellung der Lohn-Kontoumsätze in DATEV Bank online - DATEV Hilfe-Center