Hallo zusammen,
so langsam habe ich keine Lust mehr.
Gezwungenermaßen einen Bestand von Auftragswesen online auf Auftragswesen next umgestellt, weil neue Nutzer dazu gekommen sind und es keinen Sinn macht zwei Mal zu schulen.
Hier gibt es viele Artikel mit 0,00 EUR Kosten, weil die Leistung inklusive ist und mit in der Rechnung aufgeführt wird.
ABER: Das Programm meckert. Unterschritten wird hier gar nix. Witzigerweise kann ich Artikel mit 0,00 EUR neu anlegen (getestet), die Rechnung aber dann speichern geht aufgrund der Fehlermeldung nicht.
Gibt es eine Abhilfe?
Zweite Frage (ich habe es leider nicht mehr im Kopf):
Ich habe alle Belege bereitgestellt (Zwei Mal geprüft). Das System hat auch bei der Prüfung, ob umgestellt werden kann nicht mehr gemeckert - also es gab keinerlei Hinweise sondern ein "Ok, stell um!"
Die Rechnungskorrektur-Belegnummer vor Umstellung:
Rechnungskorrekturnummer nach Umstellung:
Letzte Rechnungskorrektur in der Belegübersicht, somit wäre die 4000066 ja richtig:
Aber warum war es vorher die 4000085?
Vielen Dank und liebe Grüße
Verena
@VerenaWied schrieb:
Unterschritten wird hier gar nix. Witzigerweise kann ich Artikel mit 0,00 EUR neu anlegen (getestet), die Rechnung aber dann speichern geht aufgrund der Fehlermeldung nicht.
Bestätigt. Bei mir auch.
Auftragswesen next befindet sich eigentlich noch im BETA Status, was DATEV aber nicht öffentlich sagt.
@VerenaWied schrieb:
Gibt es eine Abhilfe?
Du kannst die Artikelmenge negativ machen. Dann verschwindet am Artikel die Meldung. Speichern geht dann trotzdem nicht:
Bin schon wieder kurz vorm Ausflippen nur von diesem Kurztest gewesen 😂. Ich musste 3x auf Artikel löschen klicken, bis DATEV das raffte.
Wenn Du / Dein Mandant mit Freude 😍 Rechnungen schreiben möchtest, ist DATEV nicht die passende Lösung für Dich. Weitaus schlimmer: DATEV macht uns Freaks die Digitalisierung madig und gibt den zweifelnden Mandanten auch noch Recht, wie 💩 das doch alles ohne Papier ist ...
Ich hab gerade auch wieder massiv den Hafen offen.
Umstellen müssen wir ja eh, nützt ja nix. Spätestens im Herbst wird dann durch die DATEV umgestellt...vllt. ganz gut, dass das jetzt aufgefallen ist.
Der Fall ist im allgemeinen ätzend. Hier wurde intern leider eine extra Beraternummer vergeben, anstatt das Unternehmen zu erweitern. Jetzt habe ich zwei Menschen mit SmartLogin für Unternehmen 1, auf dass (Gott sei Dank) kein Auftragswesen läuft und die muss ich für Unternehmen 2 administrieren, weil es ja immer noch nicht geht, dass man zwei SmartLogins auf einem Gerät nutzt. Auftragswesen next ist aber bei den Menschen in Unternehmen 1 nicht administrierbar, da natürlich nicht vorhanden. Also "Zuordnung einer Person in andere Mitgliedschaft" angestoßen, weil ich hier in einem Betrag von 2023 gelesen habe, dass es der DATEV egal ist ob Kanzleiberaternummer oder "Unterberaternummer". Gerade die Ablehnung bekommen und schön 9,00 EUR kassiert, weil eben doch nur die Kanzleiberaternummer geht.
Jetzt weiß ich noch nicht genau, wie ich das löse. Müsste aber ja vllt. über "Übernehmensübertrag" in DUO auf die Beraternummer von Unternehmen 1 gehen. Ich muss Mal suchen und wieder lesen lesen lesen 😫.
Dann hat natürlich keiner mehr das Beleglayout als Datei. Also neu gemacht. Ergebnis: Die Fußzeile hat jetzt eine komplett andere Schriftart, als die der DATEV. Sieht 💩 aus. Frei nach Homer Simpson: "Meh".
Ich habe meinem Chef noch nicht gesagt, dass das wahrscheinlich nicht so geht, wie vorher. Bin drauf und dran ihm zu sagen, wir nutzen die Konkurrenz....
Ich sitze jetzt 3 Stunden daran, alles andere scheibt sich nach hinten. Typischer Montag?
@VerenaWied schrieb:
Gerade die Ablehnung bekommen und schön 9,00 EUR kassiert, weil eben doch nur die Kanzleiberaternummer geht.
Geil 😂. Das ist mein neues Geschäftsmodell: Ich schreibe einfach nur geht nicht und kassiere dann 9 EUR. Ich werde reich! 🤑
@VerenaWied schrieb:
Ich muss Mal suchen und wieder lesen lesen lesen 😫.
Watt 😱? Ruf mich an ☎️. Ich check das in 5min eben und tüte alles ein, was es zur smarten Lösung braucht 😎.
@VerenaWied schrieb:
Bin drauf und dran ihm zu sagen, wir nutzen die Konkurrenz....
Oh Oh. Das ist gar keine gute Idee ☝️! Nachher wirst Du deshalb noch gesperrt! Verrate auf keinen Fall dann die neue Lösung! Das könnte tierisch nach hinten losgehen.
@VerenaWied schrieb:Hier gibt es viele Artikel mit 0,00 EUR Kosten, weil die Leistung inklusive ist und mit in der Rechnung aufgeführt wird.
Was passiert, wenn du Kosten über 0,00 EUR eingibst? So nach dem Motto <Teleshopping-Stimme>"DIESE Leistung im Wert von ZWANZIG Euro ist für Sie GRATIS"</Teleshopping-Stimme>?
Also 1,00 EUR geht natürlich. Aber dann habe ich eben 1,00 EUR, den ich nicht haben will. Natürlich könnte man diese gesamte Summe dann noch Mal mit einer Korrekturposition wieder auf Null setzen, aber wir sprechen hier von zweistelligen Artikeln als Inklusivleistungen. Wie sieht das denn aus? Und weder Manuel was fehleranfällig ist.
Mit Negativposition geht auch nicht, dann zieht er uns 1,00 EUR ab.
Und da muss ich mich wundern: Negativposition geht, aber keine Null???
Ich finde das hier gerade hoch peinlich.
DUO Übertrag geht auch nicht. Auch das geht nur auf eine Kanzleiberaternummer.
Aber vielleicht habe ich gerade eine Lösung gefunden, wenn auch kompliziert:
Beide Mandanten neu für Unternehmen 2 anlegen + SmartLogin + alle Rechte von Unternehmen 1 auf Unternehmen 2 kopieren, SmartLogin von Unternehmen 1 kündigen und SmartLogin App neu registrieren.
Aber vielleicht sage ich Chef erst Mal, dass das Programm nicht mehr nutzbar ist und rufe anschließend beim Arbeitsamt an....
@VerenaWied schrieb:
DUO Übertrag geht auch nicht. Auch das geht nur auf eine Kanzleiberaternummer.
DUO ist nur ein Vertrag 😉. Aber warum sollte das nicht gehen?
@VerenaWied schrieb:
Aber vielleicht habe ich gerade eine Lösung gefunden, wenn auch kompliziert:
Ich verstehe dein Problem gerade nicht. Das muss ich plastisch vor Augen haben, damit ich weiß, was man tun kann 🙈. Du kannst auch SmartLogins und Medien zwischen 2 mandantengenutzten Beraternummern via SK übertragen.
@VerenaWied schrieb:
Aber vielleicht sage ich Chef erst Mal, dass das Programm nicht mehr nutzbar ist und rufe anschließend beim Arbeitsamt an....
Das braucht heute keiner mehr. Wer viele Kontakte und ein Netzwerk hat, fragt besser da nach als beim Amt, die irgendeinen Sums auf Papier wollen 😂.
Ich habe keine Ahnung, wie man hier zitiert:
@VerenaWied schrieb:
Aber vielleicht habe ich gerade eine Lösung gefunden, wenn auch kompliziert:
Ich verstehe dein Problem gerade nicht. Das muss ich plastisch vor Augen haben, damit ich weiß, was man tun kann . Du kannst auch SmartLogins und Medien zwischen 2 mandantengenutzten Beraternummern via SK übertragen.
Das habe ich mit Logistikauftrag gemacht und Ablehnung bekommen. Also einfach ein SK mit der Bitte, die Smartlogins der anderen Beraternummer hinzuzufügen?
@VerenaWied schrieb:
DUO Übertrag geht auch nicht. Auch das geht nur auf eine Kanzleiberaternummer.
DUO ist nur ein Vertrag . Aber warum sollte das nicht gehen?
Jo, mein Gedanke war die Bestände (also Belege, Auftragswesen) auf die Beraternummer umzuswitchen, aber das geht nicht über "Unternehmensübertrag".
Wenn ich die beiden Nutzer nicht in die Beraternummer rein kriege, dann ja vllt. das Unternehmen in die bereits vorhandene Beraternummer. Mir raucht der Kopf, sorry.
@VerenaWied schrieb:Also 1,00 EUR geht natürlich. Aber dann habe ich eben 1,00 EUR, den ich nicht haben will.
Hm, schade. Ich hatte die leise Hoffnung, dass "Menge Einheit: inklusive" den Preis mit Null multipliziert. Das ist dann wohl nicht so. Bin ich gerade froh, dass wir den Support für AW:next "ausgelagert" haben …
Menge auf 0 wird ja wahrscheinlich auch nicht gehen.
Grundsätzlich ja auch der richtige Gedanke beim Wort "inklusive". Aber die DATEV sieht das scheinbar anders.
@VerenaWied schrieb:
Ich habe keine Ahnung, wie man hier zitiert:
Auch dabei kann ich helfen. Dazu die passenden Buttons nutzen oder dem hier folgen: Tipp für Power-Zitierer zur Nutzung von Mehrfachzitaten
@VerenaWied schrieb:
Also einfach ein SK mit der Bitte, die Smartlogins der anderen Beraternummer hinzuzufügen?
Hinzufügen in dem Sinne nicht, sondern übertragen lassen. Falls das für DATEV 2 völlig fremde Firmen sind, einmal im SK die Situation darstellen, dass es nur so aussieht, aber es sich um die gleichen Personen dreht.
@VerenaWied schrieb:
Jo, mein Gedanke war die Bestände (also Belege, Auftragswesen) auf die Beraternummer umzuswitchen, aber das geht nicht über "Unternehmensübertrag".
Die Beraternummer? 😆 Welche? Und ich habe erst den Belege online Bestand damit auf die mandantengenutzte Beraternummer übertragen, das MigMag aktiviert und den Mandanten gekündigt. Dann kann der entscheiden, was mit den Daten bei DATEV passieren soll.
So, Terminservice gebucht - Ergebnis:
1. Nullposition geht nicht, wenn man Artikel angelegt hat.
Abhilfe:
Neue Rechnungsposition ohne Artikelauswahl anlegen und Fließtext nutzen. Dann kann man Nullpositionen nutzen und die Rechnung speichern.
Die Dame der DATEV sagte, ich war nicht die Einzige, die darüber gemeckert hat und wird es weiter geben. Ob es noch nachgerüstet wird, kann sie nicht sagen, weil noch viele andere Dinge auf der Agenda stehen.
2. Belegnummern:
Das wusste sie tatsächlich gar nicht so genau, aber mir ist es während des Telefonats glaube ich wieder eingefallen.
Bei Auftragswesen online wurden die Rechnungskorrekturen fortlaufen bei den Rechnungen eingereiht. Jetzt haben die Rechnungskorrekturen einen eigenen Beleglauf.
In meinem Fall: Letzte Rechnungskorrektur bei Auftragswesen online hatte die Belegnummer 4000065. Daraus wurde eine neue Rechnung mit der 4000066. Nächste Rechnungskorrektur wäre also die 4000066 unter Auftragswesen next.
@VerenaWied schrieb:
Bei Auftragswesen online wurden die Rechnungskorrekturen fortlaufen bei den Rechnungen eingereiht. Jetzt haben die Rechnungskorrekturen einen eigenen Beleglauf.
Jap. So habe ich das auch im Hinterkopf. Irgendwas mit Nummernkreisen war es final.
@VerenaWied schrieb:
Neue Rechnungsposition ohne Artikelauswahl anlegen und Fließtext nutzen. Dann kann man Nullpositionen nutzen und die Rechnung speichern.
Mega! Muss man wissen, wie man die eigene Anwendung am besten austrickst!
@VerenaWied schrieb:
2. Belegnummern:
Das wusste sie tatsächlich gar nicht so genau, aber mir ist es während des Telefonats glaube ich wieder eingefallen.
Bei Auftragswesen online wurden die Rechnungskorrekturen fortlaufen bei den Rechnungen eingereiht. Jetzt haben die Rechnungskorrekturen einen eigenen Beleglauf.
In meinem Fall: Letzte Rechnungskorrektur bei Auftragswesen online hatte die Belegnummer 4000065. Daraus wurde eine neue Rechnung mit der 4000066. Nächste Rechnungskorrektur wäre also die 4000066 unter Auftragswesen next.
Habe vor einigen Tagen exakt den gleichen Fehler gemeldet. Hat etwas gedauert bis der Fehler verstanden wurde, aber die Dame wollte es direkt an dem Tag in der Teamsitzung mit der Entwicklung weitergeben.
Am Anfang der Umstellungen wurden bei beiden Belegarten der gleiche Startwert übernommen. Dadurch haben wir in einem Bestand die gleiche Nummer bei Rechnung und Rechnungskorrektur gehabt, weil Auftragswesen next keine Prüfung auf doppelt vergebene Nummern durchführt sondern stumpf hochzählt,....
Inzwischen wird der Wert bei Rechnungskorrekturen nach einem mir noch unbekannten Muster gesetzt bzw. angepasst bei der Migration. Allerdings auch nicht differenziert genug um eine Doppelung auszuschließen.
Es muss also bei jeder Migration manuell daran gedacht werden, den Belegkreis von Rechnungskorrekturen anzupassen, weil man ansonsten doppelte Belegnummern erhält,... ob das alles GoBD-konform ist,....
Danke für die Info. Würde bedeuten ich lege hier jetzt am sinnvollsten einen ganz anderen Belegkreis fest? Also z.B. 3000000? Damit klar ist, dass ich auf gar keinen Fall doppelte Werte bekomme? Dann müssen wir ja irgendwo vermerken, dass aufgrund von Umstellung des Systems der Belegkreis angepasst wurde, damit sich das FA nicht wundert, wenn es Mal prüft.
Weil wir haben ja dann bei der nächsten Rechnungskorrektur in jedem Fall
- eine Rechnung mit der 4000066
- eine Rechnungskorrektur mit der 4000066
Ich buche nicht selber, frage mich auch gerade, wie das dann in Kanzlei-Rewe aussieht....
Ja genau. Es muss ein Belegkreis vergeben werden, der zeitnah keine Überschneidung der Rechnungsnummern zulässt. Ein Ändern der Belegkreise ist durch eine Umstellung der Software immer erklärbar und kann meinem Kenntnisstand nach daher problemlos durchgeführt werden.
Auch wir nutzen häufig die Möglichkeit Leistungspositionen mit 0,00 € zu erfassen und habe auch einen ganzen Stall voll entsprechender Artikel im Artikelverzeichnis hinterlegt. Dass die Verwendung dieser Artikel mit der Zwangsumstellung nicht mehr funktioniert hat, hat mich auch massiv verärgert. Das war mit ein Punkt unserer langen Mängelliste, die wir an DATEV geschickt haben.
Beim Abstimmtermin mit der DATEV-Entwicklung wurde mir gesagt, dass Null-Positionen nicht möglich sind, da die Rechnungspositionen alle mit einer Kontierung versehen werden und an Nachfolgesysteme weitergegeben werden müssen. Ich habe dann sofort mein Unverständnis darüber zum Ausdruck gebracht und vorgeschlagen Nuller-Positionen einfach nicht zu exportieren. Das ist doch nun wirklich leicht lösbar.
Vergessen habe ich zu erwähnen, wie diese Thematik eigentlich mit AW Online gelöst wurde. Auch dort wurden Kontierungen in Folgesysteme übertragen (Bsp. Belege online).
Als offizielle Antwort zu diesem Punkt habe ich dann einige Wochen vom DATEV-Vorstand diese Rückmeldung erhalten:
Hier können wir leider nicht Ihrem Wunsch nachkommen. Eine Erfassung von Rechnungspositionen
mit einem Betrag von 0,00 € ist nicht möglich, da die Folgesysteme DATEV Belege online sowie
DATEV Kanzlei-Rechnungswesen diesen Wert nicht verarbeiten können. Eine schnittstellenübergreifende
Erfassung überwiegt hier im Nutzen im Vergleich zur Eingabe von Nullbeträgen. Wenn Sie
dennoch kostenfreie Posten aufführen wollen, könnten Sie Rechnungspositionen mit einem Wert
von 0,00 € mit zwei gleich großen Rechnungsbeträgen, die saldiert werden, ausweisen.
Ich finde diese Rückmeldung äußerst bedauerlich und eigentlich unsäglich. Auch in Auftragswesen Online mussten Folgesysteme die Nullerpositionen verarbeiten oder sie wurden eben einfach nicht weiterexportiert. Das ist doch soooo leicht umsetzbar.
Ich habe mich mit der Antwort noch nicht zufriedengegeben und habe bald zu ein paar Punkten eine Abstimmung mit der DATEV. Ich bekomme auch von meinem Steuerberater permanent Rechnungen mit Positionen die mit 0,00 € auf der Rechnung ausgewiesen werden - keine Ahnung wie er das macht. Ich nehme an mit einem anderen DATEV-Modul, mit welchem dies (noch) möglich ist.
Die Notwendigkeit bzw. der Wunsch Nullerpositionen auf Rechnungen auszuweisen ist in vielen Branchen einfach vorhanden, es ging in AW Online und wurde mit AW next einfach einkassiert. Die Begründung ist nicht tolerierbar. Natürlich muss ich keine Nullerpositionen an Folgesysteme weitergeben, das ist nun aber mit minimalistischem Aufwand umsetzbar und wurde früher wohl auch irgendwie gemacht.
Die Workaroundvorschläge sind allesamt für mich nicht praxistauglich.
Dieser Vorschlag - neue Rechnungspositionen mit Fließtext und ohne Artikelauswahl anzulegen ist für mich neu aber ebenso wenig praxistauglich.
Er verträgt sich auch überhaupt nicht mit der Argumentation der DATEV, dass Folgesysteme DATEV Belege online oder DATEV Kanzlei-Rechnungswesen Nullerpositionen nicht verarbeiten können.
Wie dies wohl in dem Fall funktioniert:-)
Ich hatte eben Kontakt mit der DATEV. Wir haben dann den vorgeschlagenen Workaround gemeinsam durchprobiert.
Man kann die Rechnungspositionen mit Fließtext und ohne Artikelauswahl zwar erfassen und auch speichern, beim "Fertigstellen" meckert das System dann jedoch. Der Workaround funktioniert also leider (doch) nicht.
Die DATEV nimmt sich dem Problem jedoch nochmals an. Der Hinweis, dass dies in Auftragswesen Online früher ging war für den DATEV-Kollegen neu. Da er auch die fachliche Erfordernis bzw. Sinnhaftigkeit uneingeschränkt teilen konnte, habe ich die Rückmeldung erhalten, dass die Umsetzung wohlwollend geprüft wird. Der Aspekt, dass ein Rechnungssteller seinem Kunden über die Rechnung mitteilen möchte, welche Dienstleistungen oder/und Artikel gratis sind bzw. aus welchen Gründen auch immer nicht fakturiert werden, hat letztlich überzeugt.
Ich erhalte nach interner Prüfung noch eine schriftliche Rückmeldung.
Vielen lieben Dank für die Info.
Ich bin gerade so dermaßen sauer, dass mir heute hoffentlich keiner mehr Krumm kommt.
Ich habe es gerade getestet, und wie Sie beschrieben haben gibt es eine Fehlermeldung:
D.h. die Dame der DATEV hat mir eine Empfehlung gegeben, die gar nicht funktioniert! Dafür haben wir 9,00 EUR netto bezahlt und ich stehe jetzt wieder ganz am Anfang. Das Programm ist für uns also nicht mehr nutzbar.
Was ist das hier bitte? Ich schreibe doch nicht nur Rechnungen, um sie zu speichern. Ich würde die schon gerne fertig stellen und versenden, damit die Knete rein kommt.
Ich hab schon viel mit der DATEV erlebt, aber das übertrifft gerade alles.
Der Aspekt, dass ein Rechnungssteller seinem Kunden über die Rechnung mitteilen möchte, welche Dienstleistungen oder/und Artikel gratis sind bzw. aus welchen Gründen auch immer nicht fakturiert werden, hat letztlich überzeugt.
Ich erhalte nach interner Prüfung noch eine schriftliche Rückmeldung.
Ich würde mich freuen, wenn Sie uns hierzu auf dem Laufenden halten würden.
@VerenaWied schrieb:
Dafür haben wir 9,00 EUR netto bezahlt und ich stehe jetzt wieder ganz am Anfang
Per Rückfrage kannst Du freundlich und nett um Erstattung bitten, wenn das keine Lösung ist. Der Button "berechnen" ist bei DATEV im Standard aktiv und muss auf Kulanz aktiv manuell deaktiviert werden. Da SK bei DATEV Massengeschäft ist, lässt man besser den Haken erstmal drin.
Bin ich ja froh, dass meine Erfahrungen doch kein Einzelfall sind. Deshalb vermeide ich den SK bestmöglich und schaffe mir Wissen - auch wenn's länger dauert - selbst auf die Platte 💾.
Ja, das löst jetzt unser Kundenverantwortliche (der wirklich nett ist und mir unfassbar leid tun).
Der komplette Fall (+ noch eine Kleinigkeit bei einem anderen Mandanten) geht jetzt an ihn - mit den Hinweisen, dass ich ohne die Community nicht weiter gekommen wäre, weil die DATEV ja selber nicht weiß, was sie tut und im Dokument zur Umstellung gewisse Dinge ebenfalls fehlen....
Ich halte es nämlich da genau wie du: Was ich weiß, muss ich nicht erfragen. Ich gehe erst auf die DATEV zu, wenn ich nicht fündig werde. Und in der Regel reicht tatsächlich ein Blick in die Community <3.
@VerenaWied schrieb:
Ja, das löst jetzt unser Kundenverantwortliche (der wirklich nett ist und mir unfassbar leid tun).
Wie viele Personen man mit solch 1 Problem alles beschäftigen kann 😅. Naja, hat jeder seine Daseinsberechtigung.
Viel Erfolg Euch allen! 🍀
schrieb:
Als offizielle Antwort zu diesem Punkt habe ich dann einige Wochen vom DATEV-Vorstand diese Rückmeldung erhalten:
Hier können wir leider nicht Ihrem Wunsch nachkommen. Eine Erfassung von Rechnungspositionen
mit einem Betrag von 0,00 € ist nicht möglich, da die Folgesysteme DATEV Belege online sowie
DATEV Kanzlei-Rechnungswesen diesen Wert nicht verarbeiten können. Eine schnittstellenübergreifende
Erfassung überwiegt hier im Nutzen im Vergleich zur Eingabe von Nullbeträgen. Wenn Sie
dennoch kostenfreie Posten aufführen wollen, könnten Sie Rechnungspositionen mit einem Wert
von 0,00 € mit zwei gleich großen Rechnungsbeträgen, die saldiert werden, ausweisen.
Och nööö, DATEV.
Ich schreibe mit EO comfort ja auch mal Positionen mit Null. Es gibt sogar zwingend Schlussrechnungen mit Null.
Ist das jetzt irgendwem neu?
Wenn ich daraus eine E-Rechnung mache, dann kann DATEV die Rechnung aus DATEV nicht mehr weiterverarbeiten?
Echt jetzt?
Kann mich mal bitte jemand abholen?
@Hauke_Hamann schrieb:
Echt jetzt?
Mensch @Hauke_Hamann, ich sage dazu nur: Erfassung von Belegen Rechnungsumme Null Euro
@Hauke_Hamann schrieb:Kann mich mal bitte jemand abholen?
Ich möchte lieber noch etwas länger im Kinderland bleiben, ist schöner da.
Die interne Prüfung von DATEV ist erfolgt. Nachfolgend die Rückmeldung von DATEV
Rechnungspositionen mit Nullbetrag können wir in DATEV Auftragswesen next leider nicht mehr an Belege online weitergeben. Die neue verwendete Schnittstelle verhindert die Weitergabe eines solchen Belegs. In DATEV Auftragswesen online hat die verwendetet veraltetet Schnittstelle eine Weitergabe von Nullpositionen an Belege online ermöglicht.
Wir werden die von Ihnen vorgeschlagene Möglichkeit prüfen, dass in Auftragswesen next Null-Positionen angelegt werden können, die beim Übermitteln an Belege online gelöscht werden. Aktuell kann ich Ihnen aber keine Zusage geben, ob und wann das umgesetzt wird.
Auf die Prüfung folgt also eine weitere Prüfung, keine Umsetzungszusage. Äußerst frustrierend!!!
Der Grund ist also meine verlinkte Idea aus der Community. Macht Sinn. Dann müssen wir also warten, bis Belege online / DATEV Unternehmen online next mit der Belegfreigabe online als technische Basis verschmolzen wurde und DATEV dadurch neue Möglichkeiten hat, auch Nullrechnungen zu importieren.
Frage mich gerade, wie das im Falle der E-Rechnung dann ist, wenn Fremdprogramme eine 0 EUR E-Rechnung erstellen. Scheitert dann die Verarbeitung auch im aktuellen Belege online? 🤔
Vielen Dank für die Rückmeldung. Ich gebe das Mal weiter an unsere Führungsebene weiter. Beschwerde bei DATEV läuft bereits.
Ich vermute, wir werden für den Mandaten eine andere Lösung finden müssen und uns von der DATEV trennen. Besonders ärgerlich wenn viele Stunden Arbeit darin stecken.
@metalposaunist schrieb:Frage mich gerade, wie das im Falle der E-Rechnung dann ist, wenn Fremdprogramme eine 0 EUR E-Rechnung erstellen. Scheitert dann die Verarbeitung auch im aktuellen Belege online? 🤔
War auch mein erster Gedanke. Hier wird aber ja erst Mal nur von der Schnittstelle zwischen Auftragswesen next und Belege online gesprochen. Sollte sich das Schnittstellenthema wie auch immer noch ändern, muss die DATEV eine Lösung finden. Andere Rechnungsschreibungsprogramme können Nullpositionen nämlich 😅.