Hallo in die Runde,
können die Beschäftigten eines Mandanten Arbeitnehmer Online nutzen ohne dass der Mandant auch DUO nutzen / bestellen muss?
Kann hier jemand Lichts ins Dunkle bringen?
Mit freundlichen Grüßen
Karlheinz Barlage
Das Eine hat mit dem anderen nichts zu tun und funktioniert unabhängig voneinander.
Dokumentierte Anbindung aller Mandanten ans DMS mit meineKanzlei.io | DATEV Kollegenseminar Rechnungswesen
Hallo,
auch wenn das Thema hier schon etwas ruht, möchte ich mich einmal hier einklinken.
Sie schreiben, dass das eine von dem anderen unabhängig ist.
D.h., dass bei einem Mandanten ohne DUO auch einfach die Lohn/Gehaltsdaten z.B. über Lohn und Gehalt (in unserem Fall) in das RZ übermittelt und anschließend die Beschäftigten per ANO Cockpit eingeladen werden können?
Wie kann dann der Arbeitgeber das ANO Cockpit bedienen, d.h. Beschäftigte einladen, kontrollieren, wer sich registriert hat, etc., wenn er kein DUO und damit weder Smartlogin noch Smartcard hat?
Wir gingen hier bislang auch davon aus, dass zumindest eine mandantengenutzte Beraternummer Voraussetzung für DATEV ANO ist?
Besten Dank und Grüße
@roscha schrieb:D.h., dass bei einem Mandanten ohne DUO auch einfach die Lohn/Gehaltsdaten z.B. über Lohn und Gehalt (in unserem Fall) in das RZ übermittelt und anschließend die Beschäftigten per ANO Cockpit eingeladen werden können?
Ja.
Wie kann dann der Arbeitgeber das ANO Cockpit bedienen, d.h. Beschäftigte einladen, kontrollieren, wer sich registriert hat, etc., wenn er kein DUO und damit weder Smartlogin noch Smartcard hat?
Das kann er nicht. Dafür wäre wiederum DUO erforderlich.
Wir gingen hier bislang auch davon aus, dass zumindest eine mandantengenutzte Beraternummer Voraussetzung für DATEV ANO ist?
Nein, falsch. Die ist nur erforderlich, wenn der Mandant damit selbst arbeiten soll.